Durchführung von ergänzenden hochschulweiten Befragungen von Studierenden und Lehrenden
An der PH Heidelberg werden im Rahmen des internen QM-Systems in Studium und Lehre regelmäßig Befragungen von Studierenden durchgeführt. Hierzu gehören u.a. die Lehrveranstaltungsbefragungen (LVB), Modulevaluationen (MEV), Studienabschluss- und Exmatrikulationsbefragung (SAB bzw. EXB) und die Befragung zum Integrierten Semesterpraktikum. Die Erhebung von Daten aus Studierendenbefragungen ist in der Satzung zur Evaluation von Studium und Lehre (Evaluationssatzung) geregelt. Diese Instrumente sind zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt, um Redundanzen bei den erhobenen Daten ebenso zu vermeiden wie zeitliche Überschneidungen, die unter Umständen zu einer sinkenden Bereitschaft von Studierenden führen können, sich an Befragungen zur Studien- und Lehrqualität zu beteiligen („Evaluationsmüdigkeit“).
Über diese internen Befragungen hinaus werden regelmäßig Anfragen an das Rektorat bzw. die Stabsstelle Qualitätsmanagement (SQM) gerichtet, die sich auf die Durchführung weiterer, intern oder extern verantworteter Befragungen von Studierenden und/oder Lehrenden beziehen. Diese Befragungen können gem. § 5 der Evaluationssatzung durchgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Befragung von Studierenden und Lehrenden durch die SQM koordiniert wird, um auch für ergänzende Befragungen eine inhaltliche und zeitliche Abstimmung mit den internen Instrumenten sowie ggf. weiteren Befragungen zu gewährleisten. Alle Hochschulmitglieder sind angehalten, entsprechende Befragungsbestrebungen und -aktivitäten, die sich an alle Studierenden oder große Studierendengruppen (z.B. ganze Studiengänge) richten, bei der SQM anzuzeigen sowie etwaige Evaluationsergebnisse in geeigneter Form an die SQM weiterzugeben (§ 5 Abs. 1 Evaluationssatzung). Die Durchführung kleinerer Befragungen unter Studierenden, z.B. im Rahmen von Lehrveranstaltungen, sind hiervon ausgenommen.
Vor diesem Hintergrund hat die SQM im Interesse eines transparenten Verfahrens eine Verfahrensbeschreibung entwickelt (siehe Downloads auf dieser Seite). Sie wurde vom Rektorat am 13.06.2023 verabschiedet.