Fahrrad fahren ist gut, Fahrrad parken aber nicht?

Zur Nutzung von Parkflächen für Fahrräder

Viele Studierende und MitarbeiterInnen der Hochschule nutzen die verkehrsgünstigen Lagen der Hochschulgebäude um ihren täglichen Weg zu Studium und Arbeit sowie nach Hause kostengünstig und gleichzeitig sportlich mit dem Fahrrad zurück zu legen. Zunehmend mehr Radler benötigen daher einen Stellplatz für ihre Drahtesel. Die Zahl der Stellplätze kann jedoch nur langsam gesteigert werden. Gerade im Bereich der Hauptgebäude in der Keplerstraße 85-87 und Im Neuenheimer Feld 560-562 kommt es daher in den Sommermonaten zu einer hohen Zahl an nicht "wild" geparkten Fahrrädern, die zu Behinderungen und Gefährdungen führen.

Zwischenzeitlich sind auch die Stadtverwaltung Heidelberg sowie die Verkehrspolizeidirektion durch saisonal immer wiederkehrende Beschwerden aus der Bevölkerung aufmerksam (gemacht) geworden und üben ordnungsrechtlichen aber auch politischen Druck auf die Hochschulleitung und -mitglieder aus, damit "das Problem"  endlich gelöst werde. Um ein Zeichen der Bereitschaft zu setzen, das Problem des "wilden Parkens" von Fahrrädern konstruktiv zu lösen, möchten wir Sie, die Radfahrenden, um die Befolgung folgender Anregungen bitten:

  1. Nutzen Sie möglichst alle vorhandenen Fahrradständer, sei es im Fahrradhof in der Quinckestraße oder vor dem Gebäude INF 561. Solange der Eindruck entsteht, es seien genügend freie Stellplätze vorhanden, werden Anträge an die Landesbauverwaltung zur Einrichtung neuer Stellflächen auch weiter abgelehnt werden;
     
  2. Das Parken auf Gehwegen ist zulässig, solange hierdurch keine Behinderungen entstehen. Bitte halten Sie die Gehwege auch im Interesse von Rollstuhlfahrenden und beispielsweise Personen mit Kinderwägen frei, damit diese die Gehwege ungehindert nutzen und die Straßen gefahrfrei überqueren können;
     
  3. Vermeiden Sie daher bitte auch das Anschließen von Rädern an (insbesondere privaten) Zäunen und nutzen die ausgewiesenen Abstellmöglichkeiten;
     
  4. Halten Sie schraffierte Flächen, z.B. vor dem gelben Briefkasten in der Keplerstaße oder vor der Hofeinfahrt, jederzeit frei, hier ist das Parken ordnungswidrig;
     
  5. Halten Sie die 5-Meter-Zone vor Straßenkreuzungen unbedingt frei (§12 Abs. III Nr. 1 StVO);
     
  6. Halten Sie alle Grundstückseinfahrten (§12 Abs. III Nr. 3 StVO) und Bordsteinabsenkungen (§12 Abs. III Nr. 5 StVO) jederzeit frei;
     
  7. Parken Sie keine Räder auf den Fahrradwegen, sondern immer abseits der Wege auf den ausgewiesenen Abstellflächen;
     
  8. Parken SIe keine Fahrräder auf den ausgewiesenen Feuerwehr-Aufstellflächen ab, die müssen sonst durch die Abteilung Gebäudemanagement & Arbeitssichterheit entfernt und verwahrt werden.

Natürlich bemühen wir uns auch weiterhin um Verbesserung der Abstellmöglichkeiten und hoffen hierfür auf Ihre Unterstützung und Mitwirkung.

Weshalb genehmigte Aushänge die Hochschule verschönern

Zur Nutzung von Pinnwänden und anderen Kommunikationsmöglichkeiten

Die Pädagogische Hochschule ist Veranstaltungsort und Treffpunkt vielseitig interessierter Studierender, Hochschulmitglieder und anderer Personen. Hiervon zeugen unter anderem viele Aushänge, die auf kommende Veranstaltungen hinweisen oder andere Informationen mitteilen.

Leider verstecken sich die Wände häufig hinter ungenehmigten Plakaten, die ihr Verfallsdatum häufig schon überschritten haben. Unerlaubte Aushänge ziehen außer möglichen rechtlichen Konsequenzen auch ästhetische und praktische nach sich: Wo war nochmal dieser eine Aushang? Wann war nochmal das Konzert? Um dann in Enttäuschung zu münden: Schon vorbei, verschollen im Blättermeer, das sich über Fenster und Wände erstreckt.

Sich mitzuteilen und die dafür vorgesehenen schwarzen Bretter zu nutzen, ist gern gesehen. Es zeigt die unterschiedlichen Möglichkeiten, die sich an der Hochschule bündeln. Das Über- und Bekleben von Wänden, Türen und ähnlichem jedoch führt zu Schäden, deren Beseitigung Kosten verursachen.

Um trotzdem die Mitteilungsmöglichkeiten zu fördern, bietet die Hochschule dementsprechend zahlreiche Möglichkeiten der Präsentation: auf der Hochschul-Webseite, in Schaukästen, auf Pinnwänden, mobilen Stellwänden und Posteraufstellern können Informationen verbreitet werden. Die Abteilung Presse & Kommunikation berät Sie hierzu gerne und die Hausmeister stellen auf Anfrage gerne mobile Werbemöglichkeiten zur Verfügung.

Nach der Veranstaltung sollte Werbung wieder entfernt werden, damit neuer Platz für aktuelle Ankündigungen und Hinweise entsteht. Denn auch die analoge Pinnwand der PH Heidelberg braucht zuweilen ein Update und schickt ungenehmigte Aushänge in den Spamfilter. So werden nicht genehmigte Aushänge künftig sofort entfernt und die entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Sollte Bedarf für neue Möglichkeiten zur Wandbefestigung oder zu mobilen Hinweistafeln festgestellt werden, kann darüber hinaus mit der Abteilung Gebäudemanagement & Arbeitssicherheit gemeinsam nach einer optimalen Lösung gesucht werden.

 

Fledermäuse

In mehreren Büros im Altbau wurde ein Schwarm junger Zwergfledermäuse entdeckt. Wir möchten Sie daher mit einigen Fakten und angeratenen Verhaltensweisen vertraut machen:

1. Bitte bleiben Sie besonnen und unbesorgt, Fledermäuse greifen nicht an.

2. Bitte schädigen Sie die Tiere nicht vorsätzlich, um sich nicht strafbar zu machen. Fledermäuse sind vom Gesetz streng geschützte und sehr nützliche Tiere.

3. Unterlassen Sie jegliche Fütterversuche.

4. Melden Sie Fledermaussichtungen im Gebäude bitte umgehend an die Abteilung Gebäudemanagement & Arbeitssicherheit damit wir die weiteren Maßnahmen mit Ihnen planen können. Wir sind in enger Abstimmung mit den Fledermaus-Fachleuten des BUND.

5. Achten Sie in Ihrem Büro auf Kotspuren: Fledermauskot sieht wie kleine Kümmel-artige Körnchen aus. Auch winzige, farblose Urin-Pfützen sind gelegentlich zu entdecken. Hierdurch kann die Anwesenheit von Fledermäusen auch festgestellt werden, ohne die Tiere selbst zu entdecken. Bitte melden Sie auch dies.

6. Sollten die Fledermäuse in Ihrem Raum aufgescheucht werden, fliegen diese über Ihren Köpfen hinweg im Kreis um sich per Ultraschallortung zu orientieren und einen Ausgang zu suchen. Löschen Sie das Raumlicht, schließen Sie alle Türen und öffnen die Fenster komplett, um den Tieren eine Fluchtmöglichkeit zu lassen.

7. Die heimischen Fledermausbestände sind frei von SARS-CoV2-Viren. Es besteht diesbezüglich also kein Grund zur Beunruhigung. Auch der Kot selbst ist nicht als gefährlich einzuschätzen, da es sich nur um Chitin von den vertilgten Insekten handelt.