Referendariat / Vorbereitungsdienst

Die Vorbereitungsdienste vermitteln als zweite Phase der Lehrerausbildung die für die Berufsausübung notwendigen pädagogischen und fachdidaktischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie dauern insgesamt 18 Monate und werden mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen.

FAQ

Wo finde ich Informationen zum Vorbereitungsdienst?

Beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und bei den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung und Fachseminare.

 

Wann muss ich mich zum Vorbereitungsdienst anmelden?

Die Bewerbungsfrist für den Vorbereitungsdienst endet am 15. Juni des Vorjahres. Der Vorbereitungsdienst beginnt am ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien und dauert ca. 18 Monate. Diese und weitere Informationen sind beim  Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zu finden.

 

Wo finde ich Informationen zum erforderlichen Betriebspraktikum?

Informationen zum erforderlichen Betriebspraktikum finden sie beim  Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

 

Wie sind die Berufsaussichten eines Berufsschullehrers?

Die Einstellungschancen für den öffentlichen Schuldienst in Baden-Württemberg finden sie hier. Diese und alle anderen wichtigen Informationen zum Schulpraxissemester finden Sie im Online-Portal der Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung und Fachseminare.

 

Wo finde ich Erfahrungsberichte von Lehrern?

Erfahrungsberichte finden Sie beim Online-Portal des CCT (Career Counselling for Teachers).


Kann das Masterzeugnis nachgereicht werden?

Ja. Viele Masterstudierende werden bis zum 15. Juni (Bewerbungsfrist für das Referendariat / Vorbereitungsdienst) ihr Masterzeugnis noch nicht erhalten haben, da sie beispielsweise zu diesem Zeitpunkt noch ihre Masterarbeit anfertigen. Das Masterzeugnis sollte bis spätestens 30.11. beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg eingegangen sein.

 

Brauche ich eine Ausbildung in Erster Hilfe für das Referendariat / Vorbereitungsdienst?

Ja. Der Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe darf zum Zulassungstermin nicht älter als zwei Jahre sein. Der Zulassungstermin ist der erste Tag nach den Weihnachtsferien (Beginn des Referendariats / Vorbereitungsdienstes). Die Ausbildung in Erster Hilfe muss mindestens 8 Doppelstunden umfassen. Diese Informationen sind ebenfalls beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zu finden.