Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Bereich Erziehungswissenschaft
Bitte beachten Sie, dass das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) in allen Fällen der erste Anlaufpunkt ist und die erforderlichen Unterlagen (Formular A1 u/o A2 und Nachweise im Original und in Kopie ) auch dort eingereicht werden müssen!
Kontakt: E-Mail an das Zentrale Prüfungsamt (Ansprechpartnerin: Frau Appelhans)
Beauftragte für Anerkennung Fach EW
Nachstudium für Studiengangs-bzw. Studienortswechsler:innen und und Erasmus: Dr. Katja Staudinger, staudinger☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de