Willkommen im Institut für Naturwissenschaften, Geographie und Technik!

Die Verwaltungs- und Benutzungsordnung wurde von der Institutskonferenz verabschiedet. Nach Auskuft des damaligen Fakultätsvorstandes ist die Zustimmung des Senats nicht mehr erforderlich.

Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Instituts für Naturwissenschaften, Geographie und Technik

Der Senat der Pädagogischen Hochschule Heidelberg hat aufgrund von § 8 Abs. 5 i.V.m. § 19 Abs. 1 Ziff. 10 LHG am 18.07.2012 die nachstehende Verwaltungs- und Benutzungsordnung beschlossen.

Die Aktualisierung erfolgt im Jahr 2022.

Verwaltungsordnung

§ 1 Rechtsstatus, Zuordnung und Aufgabe

1. Das Institut für Naturwissenschaften, Geographie und Technik ist eine wissenschaftliche Einrichtung, die der Fakultät für Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Fakultät III) der Pädagogischen Hochschule Heidelberg zugeordnet ist.

2. Das Institut dient der Forschung, der Lehre und dem Studium in den Fächern bzw. Abteilungen des Instituts.

§ 2 Mitgliedschaft

Mitglieder des Instituts sind

  1. alle hauptberuflich am Institut tätigen Professor:innen,
  2. alle hauptberuflich am Institut tätigen Mitarbeiter:innen,
  3. alle weiteren hauptberuflich tätigen Personen, die zur Aufgabenerfüllung des Instituts beitragen,
  4. die am Institut tätigen Lehrbeauftragten,
  5. die am Institut tätigen Habilitierenden und Promovierenden,
  6. Studierenden der Hochschule, soweit sie zur Aufgabenerfüllung des Instituts beitragen, insbesondere studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte.

Das Institut kann weitere Mitglieder kooptieren (bis zu zwei Studierende aller Mitgliedsfächer des Instituts der Pädagogischen Hochschule Heidelberg).

In Zweifelsfällen entscheidet der Fakultätsrat mit einfacher Mehrheit auf Antrag der Direktor:in des Instituts über eine eventuelle neue Mitgliedschaft.

§ 3 Gliederung

Das Institut für Naturwissenschaften, Geographie und Technik ist in folgende Fächer bzw. Abteilungen gegliedert:

  1. Biologie
  2. Chemie
  3. Geographie
  4. Physik
  5. Technik

§ 4 Institutskonferenz

  1. Die Institutskonferenz setzt sich aus folgenden Mitgliedern des Instituts zusammen:

              alle hauptberuflich am Institut tätigen Professor:innen,

              alle hauptberuflich am Institut tätigen Mitarbeiter:innen,

              ggf. zwei Vertretende der Studierenden.

              Die Institutskonferenz kann weitere Mitglieder kooptieren.

  1. Die in (1) genannten Mitglieder der Institutskonferenz wählen die Leitung des Instituts gemäß § 5 dieser Verwaltungs- und Benutzungsordnung.

              Die Institutskonferenz berät die Entscheidungsvorlagen der Institutsleitung vor, und setzt sich dabei zum Ziel, in wichtigen Fragen zu einem möglichst breiten Konsens zu kommen.

  1. Beschlüsse werden in der Regel offen durch Handzeichen und mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Sofern bei einer Abstimmung Stimmengleichheit herrscht, zählt die Stimme des:der Vorsitzenden doppelt.

§ 5 Leitung

1. Die im Institut tätigen Professor:innen bilden das Direktorium des Instituts. Es unter-stützt und berät die Geschäftsführung. Aus dem Kreis des Direktoriums wird das geschäftsführende Direktorium aus zwei Personen für jeweils zwei Jahre gewählt.

2. Zur Wahl des geschäftsführenden Direktoriums tritt die Institutskonferenz zu einer Wahlversammlung zusammen. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen des Gremiums und die Mehrheit der Stimmen der Professor:innen des Instituts auf sich vereinigen kann.

3. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Institutskonferenz tritt die Wahlversammlung zur Abwahl der Geschäftsführung bzw. der Stellvertretung zusammen. Die betroffene Person ist dazu anzuhören. Zur Abwahl bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Wahlversammlung und zugleich der Professor:innen.

4. Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte des Instituts. Sie richtet ihre Entscheidungen an den Beratungen der Institutskonferenz aus, siehe hierzu auch § 4 (3). Die Geschäftsführung kann Aufgaben nach Absprache an andere Mitglieder der Institutskonferenz, insbesondere die Stellvertretung, delegieren.

5. Die Geschäftsführung beruft die Institutskonferenz wenigstens einmal im Semester ein.

Eine Institutskonferenz ist ebenfalls einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel ihrer Mitglieder dies unter Angabe des Grundes verlangt. Die Geschäftsführung erteilt der Institutskonferenz Auskünfte in allen Fragen der laufenden Verwaltung des Instituts.

§ 6 Rücktritt

Die Geschäftsführung und deren Stellvertretung können aus wichtigem Grund zurücktreten. Der Rücktritt ist der Dekan:in der Fakultät schriftlich mitzuteilen. Bestehen gegen die Geltendmachung eines wichtigen Grundes Bedenken, stellt der Fakultätsrat fest, ob ein solcher vorliegt. Die Dekan:in unterrichtet unverzüglich das Rektorat.

§ 7 Verwaltungsaufgaben, Finanzmittel, Personal

  1. Das Institut erledigt alle bei ihm anfallenden Verwaltungsaufgaben, insbesondere die interne Verteilung und Bewirtschaftung der dem Institut zugewiesenen Haushalts- und Personalmittel. Im Übrigen fallen die Entscheidungen in Haushalts-, Wirtschafts- und Personal-angelegenheiten in die Zuständigkeit der zentralen Verwaltung

§ 8 Inkrafttreten

Die novellierte Verwaltungs- und Benutzungsordnung tritt mit ihrer hochschulüblichen Veröffentlichung in Kraft.

Heidelberg, den 3.8.2022

 

Aktuelle Ausschreibungen unter STUDIP

Die Mitglieder des IfNGT finden unter der Veranstaltung IfNGT auf der Plattform STUDIP aktuelle Ausschreibungen, über die wir durch Rektorat oder Dekant in Kenntnis gesetzt wurden.

2023 zahlreiche Promotionen am Institut erfolgreich abgeschlossen

Mehrere Fächer des IfNGT weisen in der Regel eine hohe Anzahl von Promotionsprojekten auf, da den Mitgliedern des Instituts die Fördeung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein wichtiges Anliegen ist. Im Herbst und Winter 2023 wurden wieder mehrere Arbeiten erfolgreich verteidigt. So beendete Sabrina Frieß ihre Promotion am 9. Oktober 2023 mit einer hervorragenden Disputation über die Genese der Performanz von Outdoor-Teaching - Aktivitäten und BNE an Schulen durch engagierte Lehrkräfte im Kontext des Schulgartens. Am 10. Oktober verteidigte Simone Ehret ihre Forschungsarbeit über Tierbeobachtungen an frei lebenden Tieren mit Kindern und Folgerungen für das Naturverständnis Heranwachsender. Shangai Bidda verteidigte am 29. November 2023 in der Geographie ihre Arbeit über Naturbildung in Butanesischen Schulen. Weitere Promotionen im Institut stehen kurz vor der Verteidigung im kommenden Jahr.

In mehreren fächerübergreifenden Forschungskolloquien werden Doktorierende sowie auch bereits Masterstudierende von Dozent:innen verschiedener Fächer beraten und kommunizieren regelmäßig über Projekte.

Geschäftsführende Institutsdirektorin:

Prof. Dr. Lissy Jäkel
Fach Biologie, Raum: B 320
INF 561, 69120 Heidelberg
Tel.: 06221 477-348
E-Mail an Lissy Jäkel: E-mail

Stellvertretender Institutsdirektor:

Prof. Dr. Klaus-Dieter Hupke
Fach Geographie, Raum: 437
Czernyring 22/11-12, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 477-789
E-Mail an Klaus Hupke: E-mail

Satzung des Instituts für Naturwissenschaften, Geographie und Technik (IfNGT)

Hier finden Sie noch die ursprüngliche Institutssatzung, welche bei der Gründung verabschiedet wurde:

Satzung vom 18.07.2012 (PDF, 185 KB)

Diese Satzung ist jedoch nicht mehr aktuell und wurde nun den Erfordernissen der Gleichstellung angepasst. Über die Novellierung wurde auf der Institutssitzung am 3. August 2022 intensiv beraten und mit einstimmem Beschluss eine Fassung verabschiedet, die Aspekte der Gleichstellung, die derzeitige Grundordnung der PH sowie Vorgaben des aktuellen Landeshochschulgesetzes berücksichtigt. Hier finden Sie die barrierefreie Version der Satzung des IfNGT (PDF, 566 KB)

Folgende Fächer gehören zum Institut für Naturwissenschaften, Geographie und Technik