Pflichten

Im Rahmen eines bewilligten Erasmus+ Studienaufenthaltes haben Studierende bestimmte Pflichten. Diese betreffen sowohl organisatorische Abläufe als auch akademische Anforderungen. Eine Übersicht bietet die Erasmus+ Studierendencharta, die in Stud.IP unter der Veranstaltung „International Outgoing Students Erasmus+“ in der Infobox abrufbar ist.

Vor dem Aufenthalt

  • Sprachnachweis einreichen
    → Das erforderliche Sprachniveau richtet sich nach den Vorgaben der Partnerhochschule
    → Fordert die Partnerhochschule keinen Nachweis, ist B1-Level nachzuweise
  • Ehrenwörtliche Erklärung einreichen
    → Schriftliche Bestätigung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für die beantragte Zusatzförderung (Top Ups)
  • Online Learning Agreement (OLA und Anlage OLA 1) abschließen
    → Vereinbarung der Kurse mit der Heimathochschule und der Partnerhochschule
  • Grant Agreement unterzeichnen
    → Vertrag zur Erasmus+ Förderung
  • Versicherungsschutz klären, Visum beantragen
    → Für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU ist ggf. ein Visum erforderlich
  • Studienorganisation
    → u. a. Immatrikulation, Beurlaubung, BAföG
  • Online-Language-Support (OLS)
    → Durchführung eines fakultativen Sprachtests vor Antritt des Aufenthaltes

Während des Aufenthalts

  • Online Learning Agreement einhalten
    → Kurse wie geplant absolvieren
    → Notwendige Änderungen dokumentieren

Nach dem Aufenthalt

  • Letter of Confirmation (LoC)
    → Offizieller Nachweis der Partnerhochschule über Beginn und Ende des Aufenthaltes
  • Transcript of Recods (ToR)
    → Notenübersicht über die erbrachten Leistungen
    → Notwendig für die Anerkennung von Studienleistungen an der Heimathochschule
  • Teilnahmebericht (EU-Survey)
    → Verpflichtender Online Fragebogen zur Bewertung des Erasmus+ Aufenthaltes
  • Erfahrungsbericht (Stud.IP)
  • Zweiter fakultativer Sprachtest (OLS)

Alle erforderlichen Informationen und Formulare im Zusammenhang mit der Erasmus+ Förderung erhalten Studierende nach der offiziellen Zusage des Erasmus+ Aufenthaltes direkt von der zuständigen Stelle.