Pflichten
Im Rahmen eines bewilligten Erasmus+ Studienaufenthaltes haben Studierende bestimmte Pflichten. Diese betreffen sowohl organisatorische Abläufe als auch akademische Anforderungen. Eine Übersicht bietet die Erasmus+ Studierendencharta, die in Stud.IP unter der Veranstaltung „International Outgoing Students Erasmus+“ in der Infobox abrufbar ist.
Vor dem Aufenthalt
- Sprachnachweis einreichen
→ Das erforderliche Sprachniveau richtet sich nach den Vorgaben der Partnerhochschule
→ Fordert die Partnerhochschule keinen Nachweis, ist B1-Level nachzuweise - Ehrenwörtliche Erklärung einreichen
→ Schriftliche Bestätigung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für die beantragte Zusatzförderung (Top Ups) - Online Learning Agreement (OLA und Anlage OLA 1) abschließen
→ Vereinbarung der Kurse mit der Heimathochschule und der Partnerhochschule - Grant Agreement unterzeichnen
→ Vertrag zur Erasmus+ Förderung - Versicherungsschutz klären, Visum beantragen
→ Für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU ist ggf. ein Visum erforderlich - Studienorganisation
→ u. a. Immatrikulation, Beurlaubung, BAföG - Online-Language-Support (OLS)
→ Durchführung eines fakultativen Sprachtests vor Antritt des Aufenthaltes
Während des Aufenthalts
- Online Learning Agreement einhalten
→ Kurse wie geplant absolvieren
→ Notwendige Änderungen dokumentieren
Nach dem Aufenthalt
- Letter of Confirmation (LoC)
→ Offizieller Nachweis der Partnerhochschule über Beginn und Ende des Aufenthaltes - Transcript of Recods (ToR)
→ Notenübersicht über die erbrachten Leistungen
→ Notwendig für die Anerkennung von Studienleistungen an der Heimathochschule - Teilnahmebericht (EU-Survey)
→ Verpflichtender Online Fragebogen zur Bewertung des Erasmus+ Aufenthaltes - Erfahrungsbericht (Stud.IP)
- Zweiter fakultativer Sprachtest (OLS)
Alle erforderlichen Informationen und Formulare im Zusammenhang mit der Erasmus+ Förderung erhalten Studierende nach der offiziellen Zusage des Erasmus+ Aufenthaltes direkt von der zuständigen Stelle.