FAQ

Eignungsprüfung Bachelor

1. Wann kann ich meine Mappe wieder mitnehmen? 

Die Mappe können Sie am Ende des Prüfungstages wieder mit nach Hause nehmen. Wir senden keine Mappen nach.

2. Müssen die Arbeiten in der Mappe zu einem Oberthema passen/ soll sich ein roter Faden durch die Mappe ziehen?

Ein roter Faden oder ein Oberthema ist keine Voraussetzung, und ist auch nicht entscheidend bei der Bewertung Ihrer Mappe. Sie können diese jedoch verwenden, wenn Sie möchten, ebenso gut aber auch darauf verzichten.

3. Welche Materialien sollen für die Klausur mitgebracht werden? 

Die Eignungsprüfung besteht aus einer künstlerisch-fachpraktischen Klausur, in der Sie drei Stunden Zeit haben, eine Aufgabe bildnerisch zu bearbeiten. Die hierfür erforderlichen Materialien und Arbeitsmittel sind von Ihnen mitzubringen. Nach Möglichkeit auch Papier. Es sind Mittel Ihrer Wahl, mit denen Sie dann im vorgegebenen Zeitraum umgehen können.

4. Zur Klausur:
Ist das Kolloquium für jeden verpflichtend oder nur für diejenigen, bei denen die Qualität der Mappe und der Klausur zu weit auseinandergehen?

Wir führen mit allen ein Gespräch.

5. Ich habe mich angemeldet, aber keine Eingangsbestätigung erhalten. Was soll ich jetzt tun?

Bitte prüfen Sie den Spamfilter Ihres E-Mail-Programms. Oft landet unsere automatisch generierte Eingangsbestätigung dort. Wenn Sie in Ihrem Spamfilter nichts finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Sekretariat auf. Wir prüfen dann, ob Ihre Anmeldung eingegangen ist.

6. Darf ich eine Arbeit auf Leinwand verwenden?

Ja, Sie können eine Arbeit auf Leinwand verwenden.

7. Mein Bild, das ich mitbringen möchte, ist auf einen Keilrahmen gespannt. Wie soll ich es präsentieren, z.B. das Bild vom Rahmen entfernen?

Nein. Bringen Sie das Bild einfach mit, wie es ist. 
 
8. Gibt es ein vorgeschriebenes Format für die Bilder, die ich mitbringe?

Die Bilder sollten nicht größer als DIN A0 (also einen Quadratmeter) sein. Ansonsten haben Sie hier in der Organisation Ihrer Prüfungsbilder freie Hand.

9. Kann ich ein Skizzenbuch abgeben?

Sie können gerne ein Skizzenbuch als ein "Werk" einreichen. Sollten Sie Prozessdokumentationen zu größeren Projekten haben, dann schauen wir uns auch diese gerne als "Werkbeigaben" an. 

10. Ist der Fokus auf die Qualität der Technik oder auf die Kreativität gerichtet?

Wir machen uns ein Gesamtbild Ihrer Arbeit: der Umgang mit technischen Mitteln, die formale, inhaltliche und originelle Ausführung spielen dabei gleichermaßen eine Rolle.

11. Wird 'Abgezeichnetes' bzw. werden an bestehenden Werken orientierte Zeichnungen/ Gemälde toleriert? Oder werden eigenständige Motive präferiert?

Selbstverständlich können Sie sich an dem orientieren, was Sie vor sich haben. Gleichermaßen können Sie Motive und Kompositionen ganz frei erfinden.

12. Kann ich zu den fünf Zeichnungen auch Kohlezeichnungen zählen? Und ist es möglich Materialien zu kombinieren oder dürfen es nur reine Bleistiftzeichnungen sein?

Sie können gerne auch Kohlezeichnungen dazu zählen, und es ist auch möglich, die Zeichenmaterialien zu kombinieren.

13. Müssen es allgemeine Zeichnungen sein oder können es auch selbst entworfene Kunstwerke sein?
Gibt es bestimmte Techniken, die gewünscht sind (z.B. Kohlezeichnungen, Collagen)?
Gibt es bezüglich der Materialien und dem Zusammenhang einzelner Bilder Vorschriften?

Es reichen zehn eigene, künstlerische Arbeiten, von denen mindestens fünf Werke Zeichnungen sein sollen. Bei den anderen fünf Arbeiten sind Sie in der Wahl des Mediums frei, d.h. es gibt diesbezüglich keine weiteren Vorschriften.

14. Ich habe ein Video. Wie soll ich es präsentieren?

Videos sind auf ein Videoportal wie Youtube oder Vimeo zu laden und der Link dann zu präsentieren.