Fehlende ECTS für Zulassung

Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, so muss dieses laut der gültigen Zulassungssatzungen der Masterstudiengänge vor Beginn des ersten Semesters des Masterstudiengangs abgeschlossen sein.

Dies bedeutet für die Aufnahme eines Masterstudiums zum Wintersemester:
Alle Prüfungsleistungen müssen bis zum 30.09. erbracht sein, d.h. die Klausuren müssen bis zu diesem Zeitpunkt geschrieben, mündliche und praktische Prüfungen (auch Praktika) absolviert und schriftliche Arbeiten inkl. der Bachelorarbeit eingereicht sein. Für einen Studienbeginn zum Sommersemester gilt analog der 31.03.

Der spätest mögliche Termin zur Anmeldung der Bachelorarbeit ist daher Anfang Juni bei geplanter Aufnahme des Masterstudiums zum Wintersemester; bei einer geplanten Aufnahme das Masterstudiums zum Sommersemester Anfang Dezember.

Wir raten Ihnen dringend, die Bachelorarbeit schon früher anzumelden, da im Falle eines Nichtbestehens, ansonsten die Auflage für ein Masterstudium im Folgesemester nicht erfüllt werden kann. Das Abschlusszeugnis des Bachelorstudium muss spätestens bis 31.01 des Folgejahres bei Studienbeginn im Wintersester oder bis 30.06. bei Studienbeginn im Sommersemester nachgereicht werden.

Bei Bachelorabsolvent:innen der PH Heidelberg erfolgt eine interne Abfrage zwischen Studienbüro und Prüfungsamt.

Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es erforderlich sein kann, die Bachelorarbeit ggf. vor Anfang Juni (WS) bzw. vor Anfang Dezember (SoSe) anzumelden, wenn ein Hochschulwechsel geplant ist. Die Nachreichfristen an den Hochschulen unterscheiden sich oft erheblich, sodass der Nachweis des Bachelorzeugnisses eventuell auch früher verlangt werden kann.