Warum bemühen wir uns um den Schutz heimischer Arten?
Nach Kaule (1991) dient dies vor allem der Erhaltung biologischer Funktionen:
a) Blütenbestäubung bei Kultur- und Wildpflanzen, dies ist auch notwendig für die Nahrungsmittelproduktion.
b) Stabilität von Ökosystemen: Ökosysteme stellen eine spezifische Gesellschaft aus bestimmten Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen dar, die voneinander abhängig sind. Es gibt beispielsweise bestimmte Pflanzen, die nur von einer Insektenart bestäubt werden können und wiederum Tiere (wie die Zaunrübensandbiene), die auf eine bestimmte Pflanze angewiesen sind.
c) biologische Schädlingsbekämpfung: statt z. B. Insektizide in der Landwirtschaft auszubringen, können natürliche Beutegreifer dieser Insekten erforscht und ausgebracht werden.
d) Arten als Nahrungsquelle, z. B. Nutzung bisher ungenutzter Arten, die an veränderte Umweltbedingungen auf Grund des Klimawandel besser angepasst sind als herkömmliche Arten.
e) biologische Filter und Entgifter: Pflanzen verarbeiten CO2 in der Fotosynthese, setzten Sauerstoff frei und binden Stäube oder manche Gifte.
f) Humuserzeugung: Stoffkreisläufe werden geschlossen und der Boden mit seinen vielfältigen Organismen liefert uns sauberes Grund- und Trinkwasser.
g) Bioindikatorpotiential: die Entwicklung bestimmter Arten gibt genauen Aufschluss, wie sauber z. B. ein Fluss, ein See oder die Luft sind. Artenschutz lohnt neben der Erhaltung von genetisch-biochemischen Codes sowie von Forschungsobjekten auch unter ethischen und ästhetischen Aspekten.
KAULE, G. (1991): Arten- und Biotopschutz. 2. Aufl., Stuttgart: Ulmer.
Schützenswert: die Bienen
Die Bienenschutzstrategie des Landwirtschaftsministerium und der Imkerverbände Baden-Württembergs vom Februar 2011 formuliert:
„Die Verbesserung und der Erhalt des Nahrungsangebotes für Bienen und Wildinsekten stellen einen zentralen Punkt der Bienenschutzstrategie dar.“
„Öffentlich genutzte Grünflächen können eine wertvolle Nahrungsquelle für Bienen und Wildinsekten darstellen. Dies gilt es noch mehr in das Bewusstsein der Städte und Gemeinden zu rücken.“
„Die Bepflanzung entlang von Straßen ist als Nahrungsquelle für Bienen und Wildinsekten zu optimieren.“
Nach § 1 und 29 a NatSchG gilt:
„Gebietsfremde Pflanzen wildwachsender Arten dürfen nur mit Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde in der freien Natur ausgebracht oder angesiedelt werden.“