Examensprüfungen nach Prüfungsordnung 2011

  1. Jedes Fach / jede sonderpädagogische Fachrichtung legt den Studierenden frühzeitig vor einem Anmeldetermin für das Erste Staatsexamen eine Auswahl von möglichen oder in der Vergangenheit häufigen Schwerpunktthemen vor, die den Studierenden als Orientierung zur Auswahl dienen kann und zugleich exemplarisch ein mittleres Abstraktionsniveau bei der Themenformulierung verdeutlicht. Eine solche Auswahl kann z.B. auf der Homepage und/ oder in Prüfungsvorbesprechungen bekannt gegeben werden. Die Formulierung weiterer Schwerpunktthemen, die nicht benannt sind, ist weiterhin möglich.
  2. Der/die Studierende gibt wie bisher üblich bei der Anmeldung zur mündlichen Examensprüfung Schwerpunktthemen auf einem mittleren Abstraktionsniveau sowie das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit an. Das Prüfungsamt trägt durch die Zulassung Sorge, dass beide Themen sich nicht überschneiden. Allgemeine Angaben wie z.B. Fachdidaktik/ Fachwissenschaft werden nicht mehr akzeptiert.
  3. Darüber hinaus wird im Rahmen der Anmeldung der mündlichen Examensprüfungen auf den Formularen zur Benennung der Schwerpunktthemen die bisherige "Belehrung" zur Überschneidungsfreiheit zwischen WA-Thema und den Schwerpunkten der mündlichen Prüfungen um die Beschreibung möglicher Konsequenzen bei Nichtbeachtung und einen Hinweis auf die direkte Beratung mit den Prüfer*innen ergänzt.
  4. Zudem wird das Formular um ein neues Feld „Änderung/Konkretisierung von Schwerpunktthemen“ ergänzt. In dieses Feld wird bei Bedarf das neue bzw. konkretisierte Schwerpunktthema eingetragen und auch von der/dem Prüfer*in gegengezeichnet. Bei Änderungen eines Schwerpunktthemas werden die Studierenden aufgefordert, dieses ausgefüllte Formular für den/die Prüfungsvorsitzende*n mit in die Prüfung zu bringen.

Zu den Formulare & Downloads Bachelor/Master des Prüfungsamtes.