Gastwissenschaftler aus dem EU-Ausland

Einreiseprozedere erleichtert und beschleunigt: PH Heidelberg als erste PH beim BAMF als öffentlich finanzierte Forschungseinrichtung anerkannt.

Die Pädagogische Hochschule Heidelberg ist als erste PH überhaupt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als öffentlich finanzierte Forschungseinrichtung anerkannt: Die Hochschule kann nun mit Nicht-EU-Gastwissenschaftlern und auch mit Promovenden, die nicht in einem strukturierten Graduiertenprogramm promovieren, eine Aufnahmevereinbarung abschließen, die das Einreiseprozedere erleichtert und beschleunigen soll.

Grundlage hierfür ist eine neue EU-Forscherrichtlinie: Diese erleichtert den Universitäten in ganz Europa die Aufnahme von Forschern aus Nicht-EU-Staaten. Weitere Vorteile gegenüber dem bisherigen Visumsverfahren: Die Prüfung durch die zuständige Ausländerbehörde, ob für die Forschungstätigkeit ein entsprechender Bedarf vorhanden ist bzw. ob die fachliche Qualifikation vorliegt, entfällt. Mitreisende EhepartnerInnen müssen außerdem keine Sprachkenntnisse nachweisen und haben in der Regel unbeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Nähere Informationen erhalten Sie unter ph-heidelberg.de/forschung bzw. unter der BAMF-Seite "Liste der anerkannten Forschungseinrichtungen".

Bitte beachten Sie, dass GastwissenschaftlerInnen, die die Voraussetzungen für die Erteilung eines EU-Forschervisums nicht erfüllen, je nach Aufenthaltsdauer und -zweck in der Regel ein Schengen-Visum (Forschungsaufenthalt bis zu drei Monaten) oder ein nationales Visum (Forschungsaufenthalt über drei Monate) benötigen. Im Einzelfall können jedoch verschiedene Ausnahmen greifen: Interessierten Gastwissenschaftlern wird daher ein Beratungsgespräch mit dem Akademischen Auslandsamt empfohlen.