Individuelle Förderung optimal ermöglichen

Ein Verbund der Universität Tübingen und vier Pädagogischer Hochschulen erhält den Zuschlag für die wissenschaftliche Begleitforschung der Gemeinschaftsschulen.

Für die bei der Einführung der Gemeinschaftsschule vorgesehene wissenschaftliche Begleitforschung hat das Wissenschaftsministerium den Zuschlag erteilt. Dies teilte Theresia Bauer am 19. Dezember in Stuttgart mit. Den Zuschlag erhielt ein Verbund aus der Universität Tübingen und den Pädagogischen Hochschulen in Freiburg, Heidelberg, Schwäbisch Gmünd und Weingarten. Dieser reichte den aus Sicht des international besetzten, unabhängigen Gutachtergremiums letztlich erfolgreich evaluierten Antrag ein. Die Universität Tübingen übernimmt in diesem Zusammenschluss die Federführung.

"Die Gemeinschaftsschule soll für Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Begabungen, Neigungen und Leistungen eine individuelle Förderung optimal ermöglichen. Die Begleitforschung wird den Entwicklungsprozess der Gemeinschaftsschulen und die Umsetzung der Konzepte im Schulalltag von Anfang an begleiten und analysieren", sagten Kultusministerin Warminski-Leitheußer und Wissenschaftsministerin Bauer zu der Entscheidung. Die nun in Auftrag gegebene Studie wolle eine alltagsnahe Begleitforschung an zehn Gesamtschulen sowie eine Befragung an allen 42 Gesamtschulen im Land vornehmen. Hinzu komme eine vertiefte Untersuchung in den Schwerpunktbereichen Sozialraumanalyse und Diagnostische Kompetenz von Lehrkräften, so die Ministerinnen.
Theresia Bauer und Gabriele Warminski-Leitheußer weiter: "Im Kern werden Merkmale und Qualität des Umgangs mit Heterogenität auf den Ebenen Unterricht, Schulorganisation, Pädagogische Professionalität und außerschulische Netzwerke/Sozialraumanalyse untersucht." Die Studie soll außerdem aufzeigen, wie die Gemeinschaftsschule die chancengleiche und individuelle Förderung aller Kinder bestmöglich erreichen kann.

Für die Realisierung des Gesamtprojekts stehen insgesamt 150.000 Euro über drei Jahre sowie vier Lehrerabordnungen zur Verfügung. Die finanziellen Mittel werden vom Wissenschaftsministerium bereitgestellt, die Lehrerabordnungen vom Kultusministerium.