Der zwischen Kultusministerkonferenz, Bund und Verwertungsgesellschaft (VG) Wort geschlossene Rahmenvertrag zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien in der digitalen Lehre regelt die Abrechnung von Nutzungen urheberrechtlich geschützter Schriftwerke in Lehre und Forschung neu: Die entsprechenden Zahlungen an die VG Wort wurden bisher pauschal von den Bundesländern vorgenommen; ab 1. Januar 2017 sollen die Hochschulen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Schriftwerke in Lehre und Forschung einzeln erfassen, der VG Wort diese Nutzungsdaten melden und eine entsprechende Vergütung bezahlen.
Die Landesrektorenkonferenz (LRK) der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs hat empfohlen, diesem Rahmenvertrag nicht beizutreten. Hintergrund ist insbesondere ein nicht vertretbarer Aufwand für die Lehrenden bei der separaten Meldung und einzelnen Vergütung aller Downloads. Das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Heidelberg hat entschieden, der Empfehlung zu folgen und dem Rahmenvertrag nicht beizutreten.
"Mit dem Modell der Einzelvergütung geht die Nutzung der Möglichkeit, Dokumente in digitaler Form bereit zu stellen, stark zurück. Letztlich handelt es sich also um einen Rückschritt in der Digitalisierung der Hochschullehre", erklärte Professor Dr. Christian Spannagel, Prorektor für Forschung, Medien und IT. Man erhoffe sich durch den Nichtbeitritt, dass die Bedingungen des Rahmenvertrags nochmals überarbeitet und eine praxistauglichere Regelung gefunden werde, so Spannagel.
Die Lehrenden der Hochschule wurden am 18. November 2016 über den Beschluss schriftlich informiert. Gleichzeitig ging ihnen eine Handlungsanweisung zu, die den Umgang mit Journalartikeln, Bücherauszügen etc. bis 31. Dezember 2016 bzw. ab dem 1. Januar 2017 regelt.
Rückschritt in der digitalen Lehre
Hochschule folgt LRK und tritt "VG Wort"-Rahmenvertrag nicht bei.
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