Studium und Lehre

Gesetz zu Gebühren für Internationale Studierende und Zweitstudium

[MWK] Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Gesetz zu Gebühren für Internationale Studierende und das Zweitstudium in zweiter Lesung verabschiedet. Damit herrscht für die Hochschulen des Landes nun rechtliche Klarheit. Die Regelungen gelten ab dem kommenden Wintersemester.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: "Wir wollen mehr Internationalisierung, nicht weniger. Internationale Studierende tun unserem Land gut. Aber gleichzeitig brauchen diese Studierenden auch eine bessere Betreuung, um ihr Studium erfolgreich abzuschließen. Der Anteil der Studienabbrecher in dieser Gruppe ist weit höher als bei einheimischen Studierenden. Eine bessere Betreuung in diesem Bereich kostet aber zusätzliches Geld, gerade wenn die Zahlen weiter zunehmen. Das heißt also: Wenn wir wollen, dass auf lange Sicht mehr internationale Studierende zu uns kommen, müssen wir auch unsere Strukturen darauf ausrichten. Für internationale Studierende aus den ärmsten Ländern der Welt wird es gezielte Ausnahmeregelungen geben."

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, ab dem Wintersemester 2017/18 einen Eigenbeitrag von 1.500 Euro pro Semester leisten. 300 Euro davon verbleiben direkt bei den Hochschulen, um die Studienbedingungen für diese Gruppe zu verbessern und eine bessere Betreuung zu ermöglichen. [...] Für das Zweitstudium sollen ab Wintersemester 2017/18  je Semester 650 Euro erhoben werden. Das Erststudium, einschließlich eines Bachelor- und eines Masterabschlusses, bleibt gebührenfrei. Wer für seinen Berufswunsch zwingend zwei Fächer studieren muss - ein Beispiel ist etwa die Kieferchirurgie - ,wird dies auch weiterhin ohne Gebühren tun können.  

Weitere Informationen finden Sie unter mwk.baden-wuerttemberg.de.

Auszug aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.