Verfasste Studierendenschaft

Eine Internetplattform des MWK bietet seit dem 24. Januar allgemeine Informationen sowie die Möglichkeit zur Diskussion und Abstimmung.

Die Landesregierung will die Verfasste Studierendenschaft wieder einführen. Dies soll in Etappen erfolgen: Von November 2011 bis Januar 2012 fanden bereits Gespräche mit Studierenden und Hochschulen im Wissenschaftsministerium statt. Seit Dienstag, 24. Januar 2012 kann online mit diskutiert werden; die Diskussionsforen sind bis 3. März freigeschaltet. Im Anschluss erfolgt das Anhörungsverfahren sowie die 1. und 2. Lesung im Landtag. Mit der Umsetzung des Gesetzes soll zum Wintersemester 2012/13 an den Hochschulen begonnen werden.

Die Website wir-wollen-deinen-kopf.de bietet nun allgemeine Informationen zur Verfassten Studierendenschaft und dem Gesetzgebungsprozess sowie die Möglichkeit zur Diskussion und Abstimmung über verschiedene Leitfragen oder Themenkomplexe. Ein Newsletter informiert außerdem über wichtige Änderungen und Zwischenergebnisse.

Laut Ministerin Theresia Bauer sollen die Studierenden durch die Verfasste Studierendenschaft eine organisierte Stimme erhalten, damit sie „mit einer demokratisch gewählten Vertretung wirkungsvoll ihre Belange in den Hochschulen einbringen und vertreten können“. Auf dem Weg dahin soll kein Modell aufoktruiert werden, sondern „im Dialog mit den Hochschulen, im Dialog mit Ihnen, geschaut werden, welches die beste Lösung ist“. Auf dem Internetportal wir-wollen-deinen-kopf.de lädt die Ministerin daher ein, sich zu beteiligen sowie Wünsche, Erwartungen und Anregungen mitzuteilen. Bauer verspricht weiter, dass auf dem Weg zu einem Gesetz zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft alle Ansichten und Meinungen ausgewertet und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wir-wollen-deinen-kopf.de bzw. unter www.mwk.baden-wuerttemberg.de.

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft soll am 7. Februar 2012 im Kabinett beraten und anschließend in die Regierungsanhörung gehen. Das parlamentarische Verfahren ist für Mai/Juni 2012 geplant. Mit der Umsetzung des Gesetzes soll zum Wintersemester 2012/13 an den Hochschulen begonnen werden. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag vom April 2011 umgesetzt.