Kooperation

PH und SRH Hochschule Heidelberg gründen gemeinsame Ethikkommission

Personen der Ethikkommission der Ph und SRH.

Ethisch verantwortliche Forschung zeichnet sich sowohl für die Pädagogische Hochschule als auch für die SRH Hochschule Heidelberg durch den respektvollen Umgang mit Menschen aus, die sich für die Teilnahme an Studien zur Verfügung stellen. Ob ein Forschungsvorhaben ethisch zu verantworten ist, prüft und beurteilt ab sofort eine gemeinsame Ethikkommission, die ihre Arbeit am 24. Januar 2019 aufgenommen hat. Die Pädagogische Hochschule überführt ihre seit zwanzig Jahren bestehende Ethikkommission in das gemeinsame Gremium; für die SRH Hochschule ist es die erste entsprechende Kommission.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowohl der Pädagogischen Hochschule Heidelberg als auch der SRH Hochschule Heidelberg bewegen sich im Spektrum zwischen grundlegender Forschung und der forschungsbasierten Entwicklung von Innovationen. Ihre Arbeit weist häufig einen engen Bezug zur Praxis auf, wodurch sie in der Regel auf die Teilnahme von Menschen angewiesen sind: "Als Wissenschaftler tragen wir die Verantwortung, dass die Menschen, die sich für die Teilnahme an Forschungsstudien zur Verfügung stellen, respektvoll behandelt werden und durch die Untersuchungen keinen Schaden nehmen", erklären die beiden Prorektoren für Forschung, Professor Dr. Christian Spannagel (PH) und Professor Dr. Carsten Diener (SRH Hochschule). Auch Drittmittelgeber und Verlage verlangen daher zunehmend die Voten von Ethikkommissionen.

Diese Verantwortungsübernahme gilt demnach für sämtliche Phasen des Forschungsprozesses, insbesondere bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bzw. mit Menschen mit Behinderung. So ist zum Beispiel sicherzustellen, dass Personen freiwillig an der wissenschaftlichen Untersuchung teilnehmen und ihre Würde bzw. Integrität jederzeit gewahrt wird.
Sind sich Forschende über potenzielle ethische Risiken ihrer Arbeit unsicher, können sie bei der Ethikkommission einen Antrag auf Prüfung einreichen. Diese beurteilt dann beispielsweise die Vorkehrungen zum Ausschluss bzw. zur Minimierung des Probanden-Risikos oder die hinreichende Belegung der Einwilligung der Probandinnen und Probanden bzw. ihrer gesetzlichen Vertretung.

Durch die Kooperation ergeben sich hierbei für beide Hochschulen Vorteile, ist sich Spannagel sicher: "Die Ethikkommission setzt sich paritätisch aus Mitgliedern beider Hochschulen zusammen. Entscheidungen werden somit nicht nur von Mitgliedern der jeweils eigenen Hochschule getroffen, sondern im Austausch mit externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Dies erhöht die Unabhängigkeit und die Objektivität der Kommission."
Diener sieht einen weiteren Vorteil in der breiten fachlichen Expertise der Kommissionsmitglieder: "Zur ethischen Beurteilung von Forschungsvorhaben mit Menschen müssen nicht nur ethische, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtig werden. Mit der gemeinsamen Ethikkommission, die interdisziplinär und hochschul- sowie statusübergreifend besetzt ist, stellen wir diese Voraussetzung sicher und setzen zudem ein klares Zeichen für Qualitätssicherung."

Weitere Informationen finden Sie unter www.ph-heidelberg.de/ethikkommission.

Hintergrund
Die gemeinsame Ethikkommission der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und der SRH Hochschule Heidelberg ist ein unabhängiges Organ, das die ethische und rechtliche Zulässigkeit von Forschungsvorhaben vor deren Durchführung prüft und beurteilt. Das Gremium setzt sich paritätisch aus einer Professorin/einem Professor, einer akademischen Mitarbeiterin/einem akademischen Mitarbeiter, einer Doktorandin/einem Doktoranden (PH) bzw. einer Master-Studentin/einem Master-Studenten (SRH Hochschule) und jeweils einem Rektoratsmitglied von jeder Hochschule zusammen. Den Vorsitz für die ersten beiden Jahre hat Professor Dr. Spannagel (PH) inne, für die nächsten beiden Jahre Professor Dr. Diener (SRH Hochschule). Die Kommission wird auf Antrag eines Mitglieds oder Angehörigen einer der beiden Hochschulen tätig.