Stellungnahme

Zu den Absolventenzahlen im Lehramtsstudium für die Grundschule

Foto: Symbolbild

[LRK-PH] Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat am 20.02.2019 die Ergebnisse einer Modellrechnung zum Lehrkräftebedarf für die Jahre 2020 - 2030 vorgelegt. Die Landesrektorenkonferenz begrüßt diese längerfristige Planung ausdrücklich. Sie ist für eine bedarfsgerechte Planung der Ausbildungskapazitäten für Lehrerinnen und Lehrer unabdingbar und eine Voraussetzung dafür, einen beständigen Wechsel zwischen Phasen des Lehrermangels und des Überangebots an Absolventinnen und Absolventen einer Lehramtsausbildung künftig zu vermeiden.

In der Darstellung der Ergebnisse der Modellrechnung wird auch auf die Übergangsquote aus der Ausbildung in den Lehrerberuf eingegangen. In diesem Zusammenhang findet sich der Hinweis, diese Quote sei in der Grundschule mit 55% die nach dem Lehramt für Gymnasien (50%) zweitgeringste. Die Übergangsquote wird mit einem Studienabbruch gleichgesetzt und als "Drop-Out-Quote" bezeichnet. Dies ist unzutreffend. Wie eine Gegenüberstellung der amtlichen Zahlen der Studienanfängerinnen und -anfänger und der Prüfungsstatistik der letzten zehn Jahre zeigt, schließen regelmäßig deutlich mehr als drei Viertel der Studierenden der Lehramtsstudiengänge für die Grundschule (bis 2011: Verbundlehramt Grund- und Hauptschulen) ab, lediglich etwas mehr als 20% orientieren sich während des Studiums anders.

Die Studierenden für das Lehramt an Grundschulen, die sich im Auswahlverfahren trotz einer hohen NC-Hürde durchgesetzt haben, weisen in der Regel gute Studienleistungen auf. Ursachen für den Verlust von Bewerberinnen und Bewerbern um eine Stelle im Schuldienst liegen also auch außerhalb des Studiums. Nach dem Studium schließt sich der Vorbereitungsdienst ("Referendariat") als zweite Phase der Lehrerbildung an. Hier scheiden weitere Lehramtsanwärterinnen und -anwärter aus oder lehnen im Anschluss Einstellungsangebote in nicht gewünschten Regionen ab.

Die Landesrektorenkonferenz weist außerdem darauf hin, dass sich Absolventinnen und Absolventen des früheren Verbundlehramtes für Grund- und Hauptschulen, die ihr Studium bis 2011 aufgenommen haben, auch an Hauptschulen und an Werkrealschulen bewerben. Vorübergehende Schwankungen ergaben sich auch durch die unterschiedliche Studiendauer verschiedener Prüfungsordnungen.

Eine gemeinsame Erklärung der Landesrektorenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs.