Hochschulpolitik

Professorenbesoldung: Überprüfung von Berufungsleistungsbezügen

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) hat Ende Januar 2018 die Öffentlichkeit darüber informiert, dass das System der leistungsbezogenen Besoldung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern in Baden-Württemberg funktioniert. Gleichzeitig wurden Fälle gemeldet, in denen Berufungsleistungsbezüge möglicherweise fehlerhaft vergeben wurden. Zu den betroffenen Hochschulen gehört auch die Pädagogische Hochschule Heidelberg. Die notwendigen Schritte zur Korrektur aufgefundener Fehler werden eingeleitet.

Durch die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes im Jahr 2005 wurde die Besoldung der Professorinnen und Professoren auf ein stärker leistungsorientiertes Prinzip umgestellt. Seitdem erhalten sie ein geringeres Grundgehalt, es besteht jedoch die Möglichkeit von Leistungszulagen.
Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Wissenschaftsministerium und den baden-württembergischen Hochschulen zur Prüfung der entsprechenden Vergaberichtlinien hat die Pädagogische Hochschule Heidelberg die entsprechenden Personalakten insgesamt geprüft. Auf Bitte des Ministeriums wurden zudem beanstandete Einzelfälle aus den Jahren 2005 bis 2013 überprüft. Die Hochschule kommt zu dem Ergebnis, dass in einigen Fällen aus den Jahren 2005 bis 2013 Leistungszulagen zwar dem Grund nach sachgerecht, das heißt an besondere Leistungsträger, vergeben, aber unter der unzutreffenden Bezeichnung "Berufungsleistungsbezüge" ausgewiesen wurden. In einzelnen Fällen wurde außerdem versäumt, eine neue Ernennungsurkunde auszustellen, was seit 2009 erforderlich geworden ist.

Die Unterlagen zu den untersuchten Fällen werden an das Wissenschaftsministerium weitergegeben. Die betroffenen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer mussten fest davon ausgehen, fehlerfreie Gehaltsanweisungen zu erhalten. Die meisten von ihnen sind inzwischen im Ruhestand oder an andere Hochschulen im In- und Ausland berufen worden.