Wiedereinführung

Landtag beschließt Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft und Stärkung der akademischen Weiterbildung.

Das Foto zeigt zwei Studierende die sich vor dem Eingang des Neubaus unterhalten.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am Mittwoch (27. Juni) die Wiedereinführung der im Jahr 1977 abgeschafften Verfassten Studierendenschaft beschlossen. "Mit der Einführung der Verfassten Studierendenschaft schaffen wir die gesetzliche Grundlage dafür, dass sich eine demokratisch gewählte Vertretung nachhaltig für die Belange der Studierenden einsetzen kann", sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer in Stuttgart.

Die Verfasste Studierendenschaft könne sich in Zukunft für die Verbesserung der Studienbedingungen an ihrer Hochschule einbringen und sich als starke Stimme der Studierenden beispielsweise in die Debatte um Verbesserungen der Bologna-Reform einmischen. Sie könne sich zudem genauso um das studentische Leben jenseits des reinen akademischen Betriebs kümmern, betonte die Ministerin. Durch Beratungsleistungen für Studierende, durch musikalische, kulturelle und sportliche Angebote werde die Verfasste Studierendenschaft das Leben an den Hochschulen bereichern. Auch die politische Bildung der Studierenden gehöre künftig zu den Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft. Sie müsse dabei jedoch die parteipolitische, religiöse und weltanschauliche Neutralität wahren, so Bauer.

Bei der Erarbeitung des Gesetzes wurde von Beginn an der Dialog mit den Studierenden und Hochschulen gesucht, um verschiedene Vorstellungen und Bedürfnisse berücksichtigen zu können. Das Wissenschaftsministerium hat hierzu die erste Online-Beteiligung zu einem Gesetzgebungsverfahren des Landes durchgeführt. Das Internetverfahren lieferte neben den Gesprächen mit Hochschulen und Studierenden und neben den klassischen Anhörungsverfahren viele wichtige Anregungen für das Gesetzesvorhaben.

Das Gesetz stärkt zugleich die akademische Weiterbildung. So wird der Übergang vom Beruf in die Hochschule erleichtert. Beruflich erworbene Kenntnisse werden zukünftig stärker für ein Studium angerechnet und so ein Zeichen für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen gesetzt. Außerdem werden bisherige Kontaktstudien zu Modulstudien weiterentwickelt. Für die Kontaktstudien können zukünftig Leistungspunkte im Sinne einer wissenschaftlichen Währungseinheit vergeben werden, die auf ein späteres Hochschulstudium anrechenbar sind. Kontaktstudien müssen hierbei nicht wie bisher zwingend privatrechtlich ausgestaltet werden, sondern können auch in öffentlich-rechtlicher Form angeboten werden.