Migration als vielschichtige gesellschaftliche Erfahrung

Exkursion des Faches Geschichte nach Schlesien

28 Studierende und fünf Dozenten des Faches Geschichte besuchten in einer fünftägigen Exkursion unter der Leitung von Prof. Dr. Bettina Alavi vom 14. bis 18. Juni Schlesien, eine historische Region, anhand derensich die wechselhafte polnisch-deutsche Beziehungsgeschichte exemplarisch nachvollziehen lässt. Die Exkursion wurde aus Mitteln der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit (SdpZ) gefördert.

Besucht wurden Görlitz, östlichste Stadt Deutschlands, sowie deren polnische Partnerstadt Zgorzelec (1. Tag), Opole/Oppeln, das heutige Zentrum der in Polen lebenden deutschen Minderheit und zugleich Hauptstadt der gleichnamigen Woiwodschaft (2. Tag), die Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Groß-Rosen (3. Tag), die Friedenskirche in Świdnica/Schweidnitz sowie Wrocław/Breslau, die Hauptstadt der Woiwodschaft Niederschlesien (4. Tag). Mit der Internationalen Jugendbegegnungsstätte Kreisau in Krzyżowa/Kreisau wurde zudem für zwei Tage ein (Übernachtungs-)Ort gewählt, der als Symbol sowohl für den deutschen Widerstand (Kreisauer Kreis) als auch für die polnisch-deutsche Verständigung (z.B. Versöhnungsmesse im November 1989) steht.

In zwei exkursionsvorbereitenden Seminaren erarbeiteten sich die Studierenden die notwendigen fachwissenschaftlichen Grundlagen zur polnisch-deutschen Beziehungsgeschichte (u.a. Teilung Oberschlesiens nach dem 1. Weltkrieg, NS-Herrschaft in Polen, Zwangsmigrationen im 2. Weltkrieg) sowie zu den einzelnen Exkursionsstationen.

Die Stadtführung in Wrocław/Breslau wurde von vier Studierenden eigenständig vorbereitet und durchgeführt. Mit Hilfe von exemplarischen geschichtskulturellen Objektivationen (z.B. Denkmälern und Gebäuden) verdeutlichten sie hierbei zweierlei: Zum einen die unterschiedlichen Schichten der Erinnerung an Bevölkerungsgruppen (z.B. Juden, zwangsumgesiedelte Polen aus den ehemaligen Ostgebieten Polens, Deutsche), die die Geschichte der Stadt Breslau/Wrocław mitprägten und noch immer mitprägen, zum anderen die Tatsache, dass die Zwangsmigration der Deutschen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg keine spezifisch deutsche Erfahrung war.
   
Ein Höhepunkt – darin waren sich alle Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer einig – war die Begegnung mit polnischen Studierenden der Universität Opole, die sowohl ein gemeinsames Abendessen als auch den wissenschaftlichen Austausch in den Räumen der Universität beinhaltete. Hierbei stellten mehrere polnische Studierende eigene Arbeiten zur „schlesischen“ Geschichte vor und diskutierten über die Bedeutung der deutschen Minderheit in Opole/Oppeln. Auch die anschließende Diskussion über verschiedenen Phasen von Zwangsmigration und die diesbezügliche Erinnerungskultur in Polen gab Einblicke in die Vielschichtigkeit von Migrationen mit ihren politischen Indikationen, persönlichen Auswirkungen und Opfer-Täter-Konstruktionen auf nationaler Ebene. Hieran wurde erneut deutlich, dass solche Themen künftig nur noch im europäischen Zusammenhang erfasst und – im schulischen Kontext – vermittelt werden können.
Eine polnische Studierende bei der Vorstellung ihrer Magisterarbeit, Universität Opole/Oppeln.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die fünftägige Großexkursion nach Schlesien den Teilnehmenden sowohl in menschlicher als auch in fachlicher Hinsicht wertvolle Eindrücke und neue Erkenntnisse ermöglichte.

Mayra Thürmer

Bild: Die Exkursionsteilnehmer vor der Internationalen Jugendbegegnungsstätte Kreisau in Krzyżowa/Kreisau

Abschaffung der Studiengebühren

Ministerpräsident Kretschmann und Wissenschaftsministerin Bauer: Fairer Hochschulzugang ohne finanzielle Hürden

Die Landesregierung hat am 26. Juli 2011 ihre Konzeption zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg beschlossen. Bislang müssen die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge - das sind weiterführende Studiengänge, die inhaltlich und zeitlich auf einem Bachelor-Studiengang aufbauen - pro Semester 500 Euro bezahlen. Diese Gebühren werden letztmals zum kommenden Wintersemester erhoben. Ab dem Sommersemester 2012 zahlt das Land den Hochschulen auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation, die der Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst wird. Dies teilten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer im Anschluss an die Ministerratssitzung am Dienstag, 26. Juli 2011 in Stuttgart mit.

„Mit der Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren setzen wir ein Zeichen für einen fairen Hochschulzugang ohne finanzielle Hürden", so Kretschmann und Bauer. „Die Hochschulen erhalten eine finanzielle Kompensation, die ausschließlich der Qualität von Studium und Lehre dient. Bei der Verwendung dieser Qualitätssicherungsmittel werden die Studierenden gleichberechtigt beteiligt". Die Landesregierung werde im September einen Gesetzentwurf mit den erforderlichen Regelungen auf den Weg bringen.

Umfassender Ersatz der Studiengebühren - Qualitätssicherungsmittel für Studium und Lehre
Die Landesregierung will durch staatliche Qualitätssicherungsmittel den Wegfall der Studiengebühren für Hochschulen ersetzen - dies berücksichtigt Ausnahmen und Befreiungen von zuletzt 44 Prozent. Ausgehend von 500 Euro pro Semester ergibt sich derzeit für jede Studierende und jeden Studierenden ein Nettobetrag von 280 Euro pro Semester, der den Hochschulen zufließt.

„Die Qualitätssicherungsmittel leisten umfassenden Ersatz für die Studiengebühren. Wenn die Zahl der Studierenden steigt, erhalten die Hochschulen anteilig mehr Geld. Das ist eine faire und interessengerechte Regelung", sagten Ministerpräsident Kretschmann und Wissenschaftsministerin Bauer. Im Jahr 2010 haben die Hochschulen der Ministerin zufolge 140 Millionen Euro netto aus Studiengebühren eingenommen. In Anbetracht der steigenden Studierendenzahlen könnten die Hochschulen im Jahr 2012 voraussichtlich Qualitätssicherungsmittel in Höhe von über 150 Millionen Euro erwarten. Dies zeige anschaulich die Dynamik der vorgesehenen Regelungen.

Die Hochschulen müssen die Qualitätssicherungsmittel zweckgebunden für Studium und Lehre verwenden, zum Beispiel für zusätzliches Lehrpersonal, für besseren Service in Bibliotheken oder für die Anschaffung für Lernmaterial. Alle Maßnahmen, die aus diesen Mitteln finanziert werden, sind kapazitätsneutral. „Das bedeutet: Die Qualitätssicherungsmittel führen nicht zu einer höheren Anzahl von Studierenden, sondern zu einer höheren Qualität in Studium und Lehre", so Ministerin Bauer.

Mehr studentische Beteiligung - mehr Transparenz
„Die Landesregierung will, dass die Studierenden bei der Verwendung der Qualitätssicherungsmittel gleichberechtigt beteiligt werden. Damit soll die enge Kooperation zwischen Studierenden und Hochschulleitung fortgeführt werden. Die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt durch die Beteiligten vor Ort. Zugleich schaffen wir eine hohe Transparenz darüber, was mit den zusätzlichen staatlichen Mitteln geschieht", sagte die Wissenschaftsministerin. Die Hochschulen würden verpflichtet, die Verwendung der Einnahmen öffentlich zu dokumentieren und jährlich darüber zu berichten.

Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren
Abgeschafft werden Gebühren in grundständigen Studiengängen und konsekutiven Masterstudiengängen. Für weiterbildende Masterstudiengänge, die in der Regel eine berufspraktische Erfahrung von einem Jahr voraussetzen, können die Hochschulen nach eigener Entscheidung Studiengebühren festsetzen; nach der heute noch geltenden Regelung ist eine Mindestgebühr von 500 Euro pro Semester vorgesehen.

Für andere Masterstudiengänge, die nicht auf einem Bachelor Studiengang aufbauen, bislang aber auch keine Berufspraxis voraussetzen, können die Hochschulen in einer Übergangsphase noch bis zum 31. März 2014 Studiengebühren nach den bisherigen Regelungen - mindestens 500 Euro pro Semester - erheben. Dann sind auch diese Studiengänge gebührenfrei. Die Übergangsregelung ist vorgesehen, um den Hochschulen Zeit zu geben, diese Studiengänge in weiterbildende Master-Programme zu überführen.

Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg vom 26. Juli 2011 (PDF)

Eckpunkte zur Abschaffung der Studiengebühren (PDF)

Lehrerausbildung an den Pädagogischen Hochschulen wird neu geregelt

Die Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen werden mit Beginn des Wintersemesters 2011/12 neu gestaltet. Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer unterzeichnete jetzt die entsprechenden Prüfungsordnungen, nachdem auch Wissenschaftsministerin Theresia Bauer zugestimmt hatte. Die Prüfungsordnungen waren von der früheren Landesregierung vorbereitet worden.
Künftig gibt es damit einen Studiengang für das Grundschullehramt (Primarstufe) sowie einen weiteren Studiengang für das Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen (Sekundarstufe I). Das bisherige Verbundlehramt an Grund- und Hauptschulen ist aufgehoben. Dass die Ministerien für die beiden neuen Studiengänge eine Regelstudienzeit von acht Semestern festgelegt haben, unterstreicht ihre gleichwertige Bedeutung. Der Studiengang für das Lehramt an Sonderschulen wird umgestaltet in den neuen Studiengang Sonderpädagogik mit einer Regelstudienzeit von neun Semestern.

„Jetzt können die Grundschullehrer endlich besser für die ersten Schuljahre ausgebildet werden“, sagte Warminski-Leitheußer. Zudem gelinge damit der Einstieg in die Stufenlehrerausbildung, wonach die Pädagogen auf die Lernphasen der Kinder und Jugendlichen im Grundschul- (Primar-) und Sekundarbereich unterschiedlich vorbereitet werden. Wissenschaftsministerin Bauer fügte hinzu: „Mir ist es wichtig, die strikte Trennung zwischen den Schularten aufzuheben - zugunsten einer Ausbildung, die sich an der Altersstufe der Schülerinnen und Schüler orientiert. Die neuen Regelungen ermöglichen es den Studierenden außerdem, den schulischen Alltag künftig noch intensiver kennenzulernen.“ Die schulpraktischen Teile der Ausbildung sollen zu einem integrierten Semesterpraktikum gebündelt werden.

Die beiden Ministerien wollen mit den neuen Studiengängen erreichen, dass die Pädagogen ihren Unterricht besser auf die jeweilige Altersgruppe der Schüler ausrichten können. Auch die individuelle Förderung und die Diagnostik etwa bei Sprachproblemen stehen im Vordergrund. „Jeder Pädagoge muss künftig so auf jeden einzelnen Schüler eingehen können, dass dessen Stärken gefördert und Schwächen ausgeglichen werden“, erklärte die Kultusministerin. Damit werde auch eine Voraussetzung dafür geschaffen, den Unterricht an den kommenden Gemeinschaftsschulen zu gestalten.

Lehramt Grundschule: Damit ist gewährleistet, dass künftige Grundschullehrerinnen und -lehrer neben dem umfassenden Studium von pädagogisch-psychologischen Inhalten ein breites fachliches Grundlagenwissen erwerben. Vorgeschrieben sind die Kompetenzbereiche Deutsch einschließlich Deutsch als Zweitsprache und Mathematik. Darüber hinaus sind zwei weitere Kompetenzbereiche wählbar. „Damit können wir erreichen, dass alle künftigen Grundschullehrkräfte so gut ausgebildet sind, dass sie den Übergang der Kinder in die Schule besser begleiten können als bisher“, erklärt die Kultusministerin. So sei auch sichergestellt, dass die Pädagogen frühzeitig Lernschwierigkeiten etwa beim Lesen oder bei der Entwicklung des Zahlenverständnisses erkennen und entsprechende Fördermaßnahmen einleiten könnten.

Werkreal-, Haupt- und Realschulen: Für das Lehramt werden drei Fächer (ein Hauptfach, zwei Nebenfächer) studiert, etwa: Physik und Chemie, Deutsch, Englisch und Französisch sowie Informatik, Mathematik und Wirtschaft. Absolventen dieses Lehramts können nach der zweiten Staatsprüfung in Haupt-, Werkreal- und Realschulen und in Gemeinschaftsschulen eingesetzt werden. Die beiden Ministerien streben an, hier künftig auch die Ausbildung für Gymnasiallehrer einzubeziehen. „Hier wird keine Zweizügigkeit des Schulsystems festgefügt“, unterstreicht Warminski-Leitheußer.

Lehramt Sonderpädagogik: Dieses Lehramt kann an den Pädagogischen Hochschulen in Heidelberg und Ludwigsburg/Reutlingen studiert werden und umfasst die Kompetenzbereiche Deutsch und Mathematik des Lehramtsstudiengangs Grundschule, ein Fach des Studiums für das Werkreal-, Hauptschul- und Realschullehramt sowie das Studium zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen. Der Studiengang wird insbesondere darauf ausgerichtet, dass künftige Sonderpädagoginnen und -pädagogen, zum Beispiel im Rahmen von inklusiven Bildungsangeboten, häufiger als in der Vergangenheit in Bildungseinrichtungen außerhalb der Sonderschulen wirken können.
Für alle drei Studiengänge gilt, dass die Studierenden stärker als bisher mit der schulischen Praxis verbunden sind. Sie absolvieren ein zweiwöchiges Einführungs- und Orientierungspraktikum, ein etwa 14-wöchiges integriertes Semesterpraktikum, das bestanden werden muss, und schließlich ein Professionalisierungspraktikum. Alle Praxisphasen werden von den Experten der Pädagogischen Hochschulen sowohl pädagogisch als auch fachdidaktisch betreut.

Die beiden Ministerien legen zudem Wert auf weitere neue Aspekte dieser Ausbildung, etwa auf die interkulturelle Kompetenz künftiger Lehrkräfte sowie die Fähigkeit zur Kooperation insbesondere mit den Eltern.
Die Vorarbeiten für alle drei Prüfungsordnungen wurden in einem breit angelegten mehrjährigen Kommunikationsprozess in Kommissionen mit Vertretern der Pädagogischen Hochschulen, der Seminare für Didaktik und Lehrerbildung, der Schulen, der Kirchen und der Studierenden geleistet. In den Diskussionsprozess waren darüber hinaus die Lehrerverbände, die Personalvertretung, der Landesschulbeirat und der Landeselternbeirat einbezogen.

MWK newsletter 06/11

Neues Orientierungsverfahren für angehende Studierende ab Wintersemester 2011/12

Ab dem kommenden Wintersemester 2011/12 müssen angehende Studierende bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachweisen, dass sie an einem so genannten Orientierungsverfahren zur Unterstützung der Studienwahl teilgenommen haben. Über die Art des Verfahrens entscheiden die einzelnen Hochschulen; die meisten von ihnen setzen den allgemeinen fächerübergreifenden Orientierungstest ein, der unter www.was-studiere-ich.de online absolviert werden kann. Die Neuregelung gilt für alle grundständigen Studiengänge an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Pädagogische Hochschulen.

Für künftige Lehramtsstudierende gibt es ein besonderes Verfahren zur Studienorientierung, das unter www.bw-cct.de freigeschaltet ist - den sogenannten „Lehrertest“. Er ist eine besondere Form des Orientierungstests und berücksichtigt die spezifischen Anforderungen an den Lehrerberuf. Der Test ist ab Wintersemester 2011/12 für alle Lehramtsstudiengänge verbindlich. Weitere Informationen hierzu unter www.studieninfo-bw.de.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Wir geben den angehenden Studierenden Orientierungshilfe bei der Studienentscheidung, indem wir sie über die Studienangebote an unseren Hochschulen informieren und ihnen dabei helfen, sich Klarheit über eigene Interessen und Fähigkeiten zu verschaffen. Die Wahl eines Studiengangs ist eine wichtige Entscheidung, die überlegt getroffen werden sollte, damit das Studium zum Erfolg wird und nicht zu Enttäuschungen führt“.
Der von Wissenschaftlern im Auftrag von Hochschulen und Wissenschaftsministerium entwickelte allgemeine fächerübergreifende Orientierungstest ist für das verpflichtende Orientierungsverfahren besonders gut geeignet, die Hochschulen können aber auch andere Verfahren wählen. Es handelt sich um ein standardisiertes Frage-Antwort-Verfahren, das dazu dient, Interessen und kognitive Fähigkeiten von Studieninteressierten festzustellen und mit den Anforderungen von Studienfächern und auch Berufen abzugleichen, und kann unter www.was-studiere-ich.de online absolviert werden. Der Test gliedert sich in zwei Teile, einen Interessenteil und einen Fähigkeitsteil. Der Interessenteil kann in rund 15 Minuten absolviert werden; dieser Teil ist - sofern die Hochschulen den Test im Orientierungsverfahren einsetzen - ab 2011 Pflicht, der zweite Teil bleibt freiwillig. Am Ende erhalten die Studieninteressierten - und nur diese selbst - eine Auswertung mit Informationen zu ihren Studieninteressen und -fähigkeiten sowie Empfehlungen im Hinblick auf Studiengänge und spätere Berufsmöglichkeiten. Die Hochschulen erhalten lediglich eine formelle Bescheinigung, dass die Bewerber den Test absolviert haben.

Zum kommenden Wintersemester haben sich bisher rund 30 baden-württembergische Hochschulen für den Orientierungstest entschieden. Nähere Informationen zu den jeweils geltenden Orientierungsverfahren geben die einzelnen Hochschulen. Ausgenommen von dem verpflichtenden Orientierungsverfahren sind die Kunst- und Musikhochschulen, die eigene fachspezifische Eignungs- bzw. Aufnahmeprüfungen haben, sowie die Duale Hochschule Baden-Württemberg, bei der die Zulassung von einem Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abhängt.
Schon jetzt hat sich der Orientierungstest, der bislang freiwillig angeboten wird,  als „Renner“ erwiesen: In knapp einem Jahr  seit der Online-Schaltung wurde der landesweite Orientierungstest schon rund 400.000 mal absolviert. 

MWK Newsletter 06/11