Das Recht auf Bildugn ist in verschiedenen Menschenrechtskonventionen festgehalten (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Sozialpakt, UN-Kinderrechtskonvention, UN-Behindertenrechtskonvention). Dabei müssen die Umsetzungen dieses Rechtes verschiedenen Anforderungen genügen: Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Angemessenheit und Adaptierbarkeit. Im Bezug auf Bildung tauber und hörbehinderter Kinder und Jugendlicher stellen sich insbesondere hinsichtlich Zugänglichkeit und Angemessenheit verschiedene Herausforderungen. Chancengleichheit, das Recht auf Zugang zu einer Gebärdensprache, das Lernen mit anderen gleichaltrigen Tauben und Hörbehinderten sowie das Ausbilden einer eigenen Identität sind dabei nur einige, die in diesem Kontext zu nennen wären. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Versuche unternommen, den Herausforderungen zu begegnen. Gebärdensprachdolmetschende werden zunehmend eingesetzt, um Zugang zu Bildung zu ermöglichen. In der Praxis zeigen sich jedoch erhebliche Unklarheiten hinsichlich der Tätigkeit im schulischen Bereich.
Bei diesem Fachtag der Abteilungen Gebärdensprachdolmetschen sowie Hören und Kommunikation an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg wird die Möglichkeit geboten, Erfahrungen, Chancen und Risiken des Dolmetschens im schulischen Bereich aus verschiedenen Perspektiven zu betrachen und gemeinsam an Fragestellungen und Lösungsansätzen zu arbeiten.
Die Veranstaltung findet am Freitag, 6. Dezember ab 9.00 Uhr statt. Zur Teilnahme ist eine Gebühr von 15 Euro zu entrichten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ph-heidelberg.de/ba-gsd.