Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts (HRWeitEG)

 

Die Landesregierung hat im Rahmen der Überarbeitung des Landeshochschulgesetzes (LHG) die
Einführung einer eigenen Statusgruppe für Doktorand:innen beschlossen.

Das Gesetzesvorhaben kann an dieser Stelle nicht ausführlich vorgestellt werden, deshalb das wichtigste in Kürze:

  • Jede:r eingeschriebene Doktorand:in ist automatisch Mitglied in der neuen Statusgruppe (§60, Abs. 1, a).
  • Mitarbeiter:innen können zwischen dem Doktorand:innenstatus und dem Mitarbeiter:innenstatus wählen.
  • Die Statusgruppe wird durch einen Sitz in den akademischen Gremien der Hochschule vertreten (Senat und Fakultätsräte).
  • Es fäält derselbe Verwaltungsbeitrag an, wie für Studierende.
  • Der Service des Studierendenwerkes steht auch für die Doktorand:innen zur Verfügung (Mensa, Wohnheim). Hierfür ist ein Beitrag zu entrichten.

Es ist vorgesehen, dass die uns betreffenden Passagen des HRWeitEG im Frühjahr 2019 vollständig in Kraft treten. Das heißt, jetzt ist die Zeit, die Umsetzung der Vorgaben in unserem Sinne zu beeinflussen. Diese Umsatzung darf nicht ohne die Stimme der Doktorand:innen geschehen! Wir sind deshalb um jede Unterstützung von den Doktorand:innen dankbar. 

Eine Stellungnahme, die wir gemeinsam mit anderen Promovierendenkonventen des Landes erarbeitet haben, finden Sie hier (PDF, 85KB).

Für Nachfragen stehen wir jeder Zeit gerne zur Verfügung.

Zum Promovierendenkonvent der PH Heidelberg


Der Promovierendenkonvent wurde am 01. April 2015 als offizielles Organ der PH Heidelberg in einer konstituierenden Sitzung eingerichtet. Unsere Aufgabe ist es, die Interessen der Promovierenden zu bündeln, Informationen und Hilfestellungen zu liefern und ihnen innerhalb und außerhalb der Pädagogischen Hochschule Heidelberg eine Stimme zu geben.

Ab Ihrer Annahme als Doktorand/in an einer der Fakultäten der PH Heidelberg sind Sie automatisch Mitglied des Promovierendenkonvents und damit stimmberechtigt.

"Dem Konvent gehören seit der Novellierung des Landeshochschulgesetzes alle Doktorandinnen und Doktoranden an, die an einer Fakultät der Hochschule promovieren. Der Konvent kann Empfehlungen an die zuständigen Hochschulgremien aussprechen, sie in Fragen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beraten und zu Änderungen der Promotionsordnung Stellung nehmen. Die Pädagogische Hochschule Heidelberg stärkt damit die Position ihrer Promovierenden und verfolgt weiterhin konsequent ihr Ziel, die Promotionsbedingungen zu optimieren und die Qualität der Dissertationen durch eine engere Verbindung der Doktorandinnen und Doktoranden mit den Hochschullehrenden zu steigern." (Auszug aus der offiziellen Pressemitteilung vom 29.04.2015)

Die rechtliche Grundlage für den Promovierendenkonvent stellt §38 Abs. 7 des Landeshochschulgesetzes dar.

Die Arbeitsweise des Promovierendenkonventes der PH Heidelberg ist geregelt in der ensptechenden Geschäftsordnung (PDF, ca. 1,5 MB) vom 1.4.2015.