Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Hochschule (Lehre, Forschung, Verwaltung). Sie vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend sowie helfend zur Seite.
3 Fragen an...
Manuela Pollok-Schmitt hat 2020 mit der daktylos-Redaktion über ihre Arbeit gesprochen: "daktylos 2020: Inklusion [PDF; ca. 0,2 MB]". Die vollständige Ausgabe finden Sie unter www.ph-heidelberg.de/daktylos.
Mit dem Behinderten-Pauschbetrag können die typischen behinderungsbedingten Aufwendungen geltend gemacht werden, ohne dass Einzelnachweise vorgelegt werden müssen.
Ab dem 01.01.2021 wird der Behinderten-Pauschbetrag, der zuletzt in den 70er Jahren geändert wurde, verdoppelt.
Der Pauschbetrag richtet sich nach dem festgestellten GdB (Grad der Behinderung).
Neu ist u.a., dass bereits ab einem GdB von 20 der Pauschbetrag geltend gemacht werden kann.
Grad der Behinderung | Pauschbetrag |
---|---|
20 | 384 € |
30 | 620 € |
40 | 860 € |
50 | 1.140 € |
60 | 1.440 € |
70 | 1.780 € |
80 | 2.120 € |
90 | 2.460 € |
100 | 2.840 € |
Für Schwerbehinderte, die in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen H oder Bl oder TBl vermerkt haben, gilt ein Pauschbetrag in Höhe von 7.400 €.
Lt. Mitteilung des Wissenschaftsministeriums wurde der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit über den Zeitraum des 31.12.2020 für schwerbehinderte Beschäftigte im Öffentlichen Dienst verlängert. Wichtig! Die Altersteilzeit muss vor dem 01. Januar 2026 beginnen. Nähere Informationen können Sie dem Dokument "Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit" (pdf, ca. 0,1 MB) entnehmen. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.