3 Fragen an...
Manuela Pollok-Schmitt hat 2020 mit der daktylos-Redaktion über ihre Arbeit gesprochen: "daktylos 2020: Inklusion [PDF; ca. 0,2 MB]". Die vollständige Ausgabe finden Sie unter www.ph-heidelberg.de/daktylos.
Änderung des Behinderten-Pauschbetrags zum 01.01.2021
Mit dem Behinderten-Pauschbetrag können die typischen behinderungsbedingten Aufwendungen geltend gemacht werden, ohne dass Einzelnachweise vorgelegt werden müssen.
Ab dem 01.01.2021 wird der Behinderten-Pauschbetrag, der zuletzt in den 70er Jahren geändert wurde, verdoppelt.
Der Pauschbetrag richtet sich nach dem festgestellten GdB (Grad der Behinderung).
Neu ist u.a., dass bereits ab einem GdB von 20 der Pauschbetrag geltend gemacht werden kann.
GdB | Pauschbetrag in € |
20 | 384 |
30 | 620 |
40 | 860 |
50 | 1.140 |
60 | 1.440 |
70 | 1.780 |
80 | 2.120 |
90 | 2.460 |
100 | 2.840 |
Für Schwerbehinderte, die in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen H oder Bl oder TBl vermerkt haben, gilt ein Pauschbetrag in Höhe von 7.400 €.
Verlängerung der Altersteilzeitregelung für Schwerbehinderte
Lt. Mitteilung des Wissenschaftsministeriums wurde der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit über den Zeitraum des 31.12.2020 für schwerbehinderte Beschäftigte im Öffentlichen Dienst verlängert. Wichtig! Die Altersteilzeit muss vor dem 01. Januar 2026 beginnen. Nähere Informationen können Sie der Anlage entnehmen. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Kontakt
Manuela Pollok-Schmitt
Petra Angstmann (Vertretung)
E-Mail
+49 6221 18540-119 (-118 Fax)
Mozartstr. 29
Raum -104
D-69121 Heidelberg
Für Studierende
Die Behindertenbeauftragte für Studierende finden Sie unter folg. Link: www.ph-heidelberg.de/behindertenbeauftragte