Informationen zu den Bachelorstudiengängen (PO 2015)

"ÜSB 01: Basismodul Inklusion - soziologische Dimensionen eines inklusiven Bildungssystems"

aktueller Leitfaden wird derzeit überarbeitet (Studienaufbau, Inhalte, Prüfungsformat...)

(Basis-)Informationen zu Struktur und Zielsetzung des Moduls entnehmen Sie bitte den Modulhandbüchern

Einordnung in Studienmodulplan

„Das Basismodul "Inklusion - soziologische Perspektiven eines inklusiven Bildungssystem" (ÜSB 01) bildet das erste der von den Bachelor-Studierenden zu absolvierende Modul des Übergreifenden Studienbereichs im Studienverlaufsplan.

Bitte beachten Sie, dass das Modul in allen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen (PO 2015) identisch ist, nach Studienverlaufsplan aber in unterschiedlichen Semestern verortet ist. Informationen hierzu finden Sie in den jeweiligen Modulübersichten. Das Modul sollte nach Möglichkeit gemäß Studienverlaufsplan studiert werden. 

Modulverantwortliche

Verantwortlich für das BM 01 Inklusion:       

Fr. Prof. Dr. Petra Deger
N.N. (Stellvertretung)

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an Herrn Daniel Vetter(vetter(at)ph-heidelberg.de).

Einordnung

„Die Vorlesungen und Seminare des ÜSB 01 richten sich an alle Studierende der PO 2015 und damit der drei Bachelor-Studiengänge:
· B.A. Bildung im Primarbereich
· B.A. Bildung im Sekundarbereich
· B.A. Sonderpädagogik

Insgesamt ist das BM Inklusion (ÜSB 01) von den Studierenden innerhalb der ersten zwei Semester zu absolvieren. Die einzelnen Vorlesungen und Seminare sind dabei für alle B.A.-Studierenden der PO 2015 geöffnet.
In dem Modul sind drei Lehrveranstaltungen zu besuchen: Zwei Vorlesungen und ein Seminar.
Dabei können beide Vorlesungen sowie das Seminar im selben Semester besucht werden (1. oder 2. Semester) oder zunächst die Vorlesungen und im folgenden Semester das Seminar. Es ist zwingend erforderlich, dass vor dem Besuch des Seminars oder zeitgleich beide Vorlesungen besucht werden. Nicht möglich ist es, zunächst das Seminar und im anschließenden Semester die Vorlesungen zu besuchen. Der Hintergrund ist, dass das Seminar das Modul abschließt und die Prüfung nur dort abgelegt werden kann. Dabei beziehen sich die Prüfungsthemen zu gleichen Teilen auf die Inhalte der Vorlesungen und des Seminars.
Die Studierenden sind angehalten, selbstständig für die Einhaltung dieser Maßgaben zu sorgen - Anwesenheitslisten werden nicht geführt.
Für den Besuch der Vorlesungen werden insgesamt 4 Leistungspunkte (LP) angerechnet (Vorlesung „Inklusion und Bildungsungleichheit“: 3 LP, Vorlesung „Wissenschaftliches Forschen und Arbeiten“ 1 LP), die Seminare sind jeweils mit 4 LP belegt. Mit der erfolgreichen Absolvierung der Modulprüfung („Klausur“) erwerben die Studierenden einen weiteren LP. Die Leistungspunkte werden verbucht mit dem erfolgreichen Ablegen der Modulprüfung. Von einzelnen Lehrveranstaltungen werden keine Leistungspunkte schriftlich bestätigt.
Die Dozierenden sind angehalten, Ihre Veranstaltungen entsprechend der verfügbaren Leistungspunkte im „Workload“ (individueller Zeitaufwand für die Studierenden) zu konzipieren. Ein Leistungspunkt entspricht damit einem durchschnittlichen „Workload“ von 25 bis 30 Zeitstunden.“