als Gasthörer / as guest student

Im Rahmen der vorhandenen Studienplatzkapazität können Sie auf Antrag als Gasthörer zugelassen werden, um das deutsche Hochschulsystem kennenzulernen und um sich auf ein reguläres Studium vorzubereiten.

Der Antrag auf Erteilung der Gasthörererlaubnis kann regulär bis zum Vorlesungsbeginn gestellt werden. Dies ist für das Sommersemester der 18. April und für das Wintersemester der 17. Oktober.

Die Gasthörererlaubnis wird für jeweils ein Semester erteilt und ist für registrierte Flüchtlinge kostenlos. Weitere Informationen zum Gasthörerstatus finden Sie auf der Seite "Gasthörer".

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For further information please speak to our equality team: www.ph-heidelberg.de/gleichstellung-und-diversitaet