Master-Studiengänge
An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg können Sie folgende Master-Studiengänge absolvieren:
- Bildungswissenschaften
- Kommunale Gesundheitsförderung
- E-Learning- und Medienbildung
- Elektro- und Informationstechnik
- Digitale Bildung für nachhaltige Entwicklung
- Master of Education Lehramt Grundschule
- Master of Education Profillinie Sekundarstufe I (in Kooperation mit der Universität Heidelberg)
- ergänzender Masterstudiengang Erweiterungsfach im Master of Education Profillinie Lehramt Sekundarstufe I
- Master of Education Lehramt Sonderpädagogik
- Master of Education Aufbau Lehramt Sonderpädagogik
Aufgrund der bestandenen Masterprüfung verleiht die Pädagogische Hochschule Heidelberg den akademischen Grad eines „Master of Arts“ (M.A.) bzw. Master of Science (M.Sc.). Das erfolgreich absolvierte Studium befähigt und berechtigt zur Promotion.
Im Download-Center finden Sie alle Master- Studien-und Prüfungsordnungen und die dazugehörigen Modulhandbücher:
Wenn Sie den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus starten möchten:
• Die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst muss bis spätestens 1. September des Vorjahres erfolgen. Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite "Lehrer Online in Baden-Württemberg".
• Die Anmeldung der Masterarbeit muss bis spätestens 1. September des Vorjahres erfolgen.
Somit ist bei einer Bearbeitungszeit der Masterarbeit von 17 Wochen gemäß § 19 Abs. 5 MStPO und einem Bewertungsverfahren von 8 Wochen gewährleistet, dass die Note bis 15.03. vorliegt und ein Abschlusszeugnis (Lehrämter Sekundarstufe I und Sonderpädagogik) bzw. eine Bescheinigung über das erfolgreiche Masterstudium (Lehramt Grundschule) bis 31.03. ausgestellt werden kann. Eine frühere Anmeldung wird dringend empfohlen.
Laut Prüfungsordnung sind Studierende M.Ed. Lehramt Grundschule, die sich für den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus beworben haben, verpflichet, zu Beginn des Wintersemesters ihr Anrecht auf vorgezogene Notenmeldung mit diesem Formular (DOCX, ca. 0,03 MB) anzuzeigen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem Sommersemester 2024 keine vorläufigen Bestehensbescheinigungen (= Masterarbeit wurde noch nicht bewertet, aber als bestanden dem Prüfungsamt gemeldet) mehr erstellt werden.
Die Studierenden aller Lehrämter haben die Möglichkeit, ihren Vorbereitungsdienst als Gasthörer:in zu starten. Nähere Informationen zum Vorbereitungsdienst können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://lehrer-online-bw.de/,Lde/Startseite/vdonline/Vorbereitungsdienst+im+Gasthoererstatus
Um die Voraussetzungen für die Zulassung als Gasthörer:in zu gewährleisten, müssen die Studierenden die Masterarbeit spätestens bis 01.09. anmelden und den Zulassungsbescheid mit dem entsprechenden Abgabetermin (nicht später als 15.01.) als Nachweis beim Regierungspräsidium eingereicht haben.
Ab dem Sommersemester 2024 ist es für Studierende eines Erweiterungsfachs im Master of Education Profillinie Lehramt Sekundarstufe I (Erweiterungsmaster) möglich, den Studiengang auch ohne Masterarbeit abzuschließen. In diesem Fall wird das Erweiterungsfach nicht mit dem Abschluss Master of Education abgeschlossen, sondern ein Zertifikat ausgestellt. Die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht im studierten Fach für das Lehramt Sekundarstufe I wird dennoch erworben. Diese Regelung gilt rückwirkend für alle Studierenden, die sich nach dem 31. März 2021 in den Erweiterungsmasterstudiengang eingeschrieben haben.
Im Gegensatz zum regulären Abschluss des Erweiterungsstudiengangs mit Masterarbeit wird es mit dem Zertifikat jedoch nicht möglich sein, das Erweiterungsfach als eines der beiden Fächer im Vorbereitungsdienst zu wählen. Die Befähigung, das Fach später als Lehrer:in an der Schule zu unterrichten, ist jedoch gegeben (= wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht).
Das Zertifikat wird auf Antrag der Studierenden beim Prüfungsamt ausgestellt. Die spätere Anfertigung einer Masterarbeit im Erweiterungsfach ist nach Ausstellung des Zertifikats ausgeschlossen.