Verfahren
Im Falle einer Zulassung erhalten Sie nach Beendigung des Auswahlverfahrens den Zulassungsbescheid zum Download im Campus-Portal zur Verfügung gestellt. Falls Sie den Studienplatz nicht annehmen möchten, müssen Sie nichts weiter beachten. Eine telefonische oder schriftliche Absage ist nicht notwendig, da frei bleibende Studienplätze automatisch über das Nachrückverfahren weitervergeben werden. Ein Studienplatztausch ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Sofern Sie das Studium an der PH Heidelberg aufnehmen möchten, müssen Sie sich nun noch einschreiben (immatrikulieren). Die Immatrikulationsfrist entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Die Einschreibung erfolgt online. Hierbei werden Sie durch den Immatrikulationsprozess geführt und erhalten am Ende den Antrag auf Immatrikulation. Dieser muss von Ihnen ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den darin genannten Unterlagen postalisch an die folgende Adresse versandt werden. Sollte bei Ihrer Einschreibung etwas unvollständig oder fehlerhaft sein, werden Sie nach der Bearbeitung schriftlich darauf hingewiesen und bekommen eine neue Frist zum Nachreichen der Unterlagen mitgeteilt.
Für die postalische Einschreibung verwenden Sie bitte die folgende Anschrift:
Pädagogische Hochschule Heidelberg
Studienbüro
Postfach 10 42 40
69032 Heidelberg
Fristen
Die Frist für die Einschreibung entnehmen Sie dem Zulassungsbescheid. Diese Frist ist zwingend einzuhalten (Ausschlussfrist). Sollte die Frist versäumt werden, verlieren Sie den Anspruch auf Ihren Studienplatz und dieser wird im Nachrückverfahren anderweitig vergeben.
Maßgeblich für die Annahme des Studienplatzes ist der fristgerechte postalische Eingang des Einschreibebogens an der PH Heidelberg. Das Abschließen der Online-Immatrikulation ist alleine nicht ausreichend! Beachten Sie dabei, dass der Posteingang bei der Hochschule und nicht das Datum des Poststempels ausschlaggebend ist.
Die Ausschlussfristen entnehmen Sie der folgenden Tabelle:
Lehramtsbezogene Masterstudiengänge | 25.06. - 19.07.2024 |
---|---|
M.A. Bildungswissenschaften | 06.06. - 03.07.2024 |
M.A. Kommunale Gesundheitsförderung | 06.06. - 03.07.2024 |
M.A. Digitale Bildung für nachhaltige Entwicklung | 06.06. - 03.07.2024 |
M.A. E-Learning und Medienbildung | nur zum SoSe |
M.A. Ingenieurpädagogik | nur zum SoSe |
Erforderliche Unterlagen
Verpflichtende Unterlagen
- Antrag auf Immatrikulation (wird im Bewerbungsportal generiert)
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Exmatrikulationsbescheinigungen aller bisher besuchten Hochschulen (mit Beginn- und Endedatum)
Wenn Sie schon an unserer Hochschule in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind, müssen Sie nur den unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation bei uns einreichen. Weitere Unterlagen sind nicht notwendig!
Optionale Unterlagen (nur wenn zutreffend)
- wenn Ihnen Ihr Bachelorzeugnis oder das Staatsexamenszeugnis aus Ihrem vorherigen Studium schon vorliegt, eine beglaubigte Kopie dieses Zeugnisses
- Falls Sie ein Parallelstudium anstreben (gleichzeitige Immatrikulation an einer anderen Hochschule):
- Genehmigung Parallelstudium (PDF, ca. 0,12MB)
Für das Einholen der Genehmigung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro. Die hierfür erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Informationen auf dem Antrag. - Falls Sie neben dem Studium mehr als 12 Stunden während Ihres Studiums arbeiten:
Für Studierende in einem lehramtsbezogenen Masterstudiengang:
Genehmigung Beschäftigungsverhältnis (PDF, ca. 0,12MB)
Für das Einholen der Genehmigung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro. Die hierfür erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Informationen auf dem Antrag.
Für Studierende in einem nicht lehramtsbezogenen Masterstudiengang:
Genehmigung der Studiengangsleitung (Master ELMEB) bzw. der/des Profilverantwortlichen (Master BiWi) - Für Bürger:innen aus Nicht-EU-Staaten oder Staatenlose:
Aufenthaltstitel
Krankenversicherungsbestätigung
Am 01.01.2022 wurde das elektronische Meldeverfahren SMV (Studentenmeldeverfahren) zwischen den Krankenkassen und den Hochschulen verpflichtend eingeführt. Alle Meldungen werden nun nur noch digital übermittelt.
Bitte fordern Sie möglichst noch bevor Sie die Online-Immatrikulation durchführen eine Versicherungsbestätigung für die Einschreibung an unserer Hochschule bei Ihrer Krankenkasse an. Diese wird dann digital an uns weitergegeben. Wenn Sie privat versichert sind, fordern Sie den Versicherungsnachweis bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse an. Damit der Nachweis unserer Hochschule korrekt zugeordnet werden kann, nennen Sie bitte unsere Absendernummer H0000113.
Wenn Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sind, müssen sie keine neue Versicherungsbestätigung anfordern.
Verfahren und Regelungen zum Nachstudium in den Lehramts-Masterstudiengängen
Für alle Bewerber:innen im Zulassungsverfahren, die ihren lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang nicht an der PH Heidelberg absolviert haben oder die einen Wechsel des Lehramtsbezugs bzw. Profils im Master anstreben, wird von der Zulassungskommission der Umfang des Nachstudiums festgelegt.
Die Festlegung erfolgt durch Vergleich des Bachelorstudiums mit dem entsprechenden lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der PH Heidelberg (Äquivalenzprüfung).
Im Zulassungsbescheid ist der Umfang der nachzuholenden Leistungen pro Fach bzw. Studienbereich (z.B. schulpraktische Studien) vermerkt.
Zur konkreten Festlegung des Nachstudiums ist es wichtig, dass Sie sich vor Studienbeginn mit dem entsprechenden Fach bzw. Studienbereich in Verbindung setzen. Dort legen Sie Ihren Zulassungsbescheid, Nachweise über Ihre im Bachelorstudium erworbenen Kompetenzen sowie erläuternde Dokumente (Modulhandbuch o.ä.) vor. Auf dieser Grundlage werden die Module und Studieninhalte festgelegt, die Sie gleich zu Beginn Ihres Masterstudiums nachholen müssen (individueller Studienplan). Die erste Modulprüfung des entsprechenden Fachs bzw. Studienbereichs im Masterstudium ist erst möglich, wenn Sie die fehlenden Anteile aus der Bachelorphase in diesem Fach bzw. Studienbereich nachgeholt haben.
Zur Festlegung des individuellen Studienplans und zur Dokumentation nutzen Sie bitte das hierfür vorgesehene Dokumentationsformular über nachzuholende Leistungen (DOC, ca. 0,04MB).
Lassen Sie sich darauf vom jeweiligen Fach/Studienbereich die nachgeholten Leistungen bestätigen. Sobald Sie in einem Fach/Studienbereich alle nachzuholenden Leistungen erfolgreich erbracht haben, reichen Sie das Formular beim Prüfungsamt ein. Danach werden Sie als prüfungsberechtigt geführt und können an den Prüfungen des Masterstudiengangs in diesem Fach bzw. Studienbereich teilnehmen.
Nachdem Sie das Nachstudium in allen Fächern/Studienbereichen erfolgreich absolviert haben, wird Ihnen das Prüfungsamt das erfolgreiche Nachstudium gemäß Zulassungsbescheid bestätigen.
Diesen Nachweis legen Sie bitte bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit dem Transcript of Records des Bachelor- und Masterstudiums ergänzend vor.
Das Institut für Erziehungswissenschaften bietet im Rahmen der Beratungstage spezielle Termine zur Festlegung des Nachstudiums im Fach Erziehungswissenschaft (NICHT für PSY, GF, ÜSB) an.
Der Themenbereich Inklusion (ÜSB01) wird an der Hochschule durch das Fach Soziologie angeboten. Ansprechpartnerin ist Prof. Dr. Petra Deger (deger☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de).
Gebühren
Der Semesterbeitrag beträgt insgesamt 153,55 Euro.
Für den Überweisungsauftrag verwenden Sie bitte die folgenden Angaben. Um eine eindeutige Zuordnung Ihres Semesterbeitrags zu gewährleisten, achten Sie bitte darauf, die Überweisungsdaten vollständig und korrekt zu übernehmen und den richtigen Zahlbetrag zu überweisen.
Überweisungsdaten
Empfänger | Landesoberkasse Baden-Württemberg |
---|---|
Bank | Baden-Württembergische Bank |
IBAN | DE02600501017495530102 |
BIC | SOLADEST600 |
Kunden-Referenznummer/ Verwendungszweck | 1471570000350 Wintersemester 2024 |
noch Verwendungszweck | Bewerber:innen-/Matrikelnummer, Nachname, Vorname |
Wenn Sie während Ihres Bachelorstudiums schon an der PH Heidelberg eingeschrieben waren, können Sie sich auch wie gewohnt über das CAMPUS-Portal durch Erteilung einer Lastschrift zurückmelden.
Ihre Einschreibung wird nach erfolgter Rückmeldung und Bearbeitung Ihres Antrags auf Immatrikulation vom Bachelorstudiengang zum Masterstudiengang geändert.
Zahlbetrag
Master E-Learning und Medienbildung - Vollzeit | 853,55 € |
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Master E-Learning und Medienbildung - Teilzeit | 603,55 € |
Master Bildungswissenschaften | 153,55 € |
Master Ingenieurpädagogik | 153,55 € |
Master Lehramt | 153,55 € |
Teilerlass
Bei folgenden Gründen besteht ein Anspruch auf Teilerlass der Studiengebühren für den Masterstudiengang E-Learning und Medienbildung (nicht des Semesterbeitrags). Hierbei werden die Studiengebühren um die Hälfte reduziert:
- Pflege und Erziehung eines Kindes, dass zu Beginn des jeweiligen Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Behinderung, die sich erheblich studienerschwerend auswirkt
Genauere Hinweise zu den Voraussetzungen entnehmen Sie dem Antrag. Bitte reichen Sie den Antrag auf Teilerlass der Studiengebühr (PDF, ca. 0,02MB) inklusive Kopien der oben aufgeführten Nachweise sowie das Formular zur Rückerstattung der Gebühren (PDF, ca. 0,72MB) mit Ihren Immatrikulationsunterlagen ein. Nach Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Sofern dem Teilerlass stattgegeben wurde, erstatten wir die hälftigen Studiengebühren wieder auf Ihr Konto zurück. Beachten Sie, dass sich der Teilerlass nur auf die Studiengebühren und nicht auf den Semesterbeitrag bezieht.
Nach der Einschreibung
Nachdem Sie uns Ihre Immatrikulationsunterlagen auf dem Postweg haben zukommen lassen, überprüfen wir Ihre Angaben auf Korrektheit und die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Außerdem warten wir ggf. den Eingang Ihres Semesterbeitrags ab. Die Bearbeitung beansprucht ab Eingang Ihres Antrags auf Immatrikulation eine Bearbeitungsdauer von in der Regel zwei bis vier Wochen.
Unvollständige Einschreibung:
Falls wir feststellen sollten, dass auf Ihrem Antrag auf Immatrikulation relevante Angaben fehlen, benötigte Unterlagen nicht eingereicht wurden oder die Gebühren noch nicht eingingen werden wir Sie vorerst nur unter der Auflage einschreiben, die Immatrikulation zu vervollständigen. Hierüber erhalten Sie eine gesonderte Nachricht mit einer Nachreichungsfrist. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungszeit hierdurch verlängert und die vollständige Immatrikulation verzögert.
Vollständige Einschreibung:
Sofern im Rahmen der Immatrikulation alles vollständig ist erhalten Sie von unserem Rechenzentrum ein Freischaltpasswort, mit welchem Sie zusammen mit Ihrer Matrikelnummer einen Zugang zu unseren Online-Portalen freischalten können. Die folgenden Onlineportale stehen Ihnen an der PH Heidelberg zur Verfügung:
- Campus-Portal (Immatrikulationsbescheinigung und weitere Online-Bescheinigungen, Online-Anträge)
- LSF - Lehre, Studium, Forschung (Studiumsverwaltung, Vorlesungsverzeichnis)
- Stud.IP (Lernplattform)
- Moodle (Lernplattform)
Weitere Informationen
Studienbuch
Das Studienbuch soll Sie dabei unterstützen, Ihren Studienverlauf ausführlich zu dokumentieren.
Die Anfertigung des Studienbuchs ist optional. Die dort gemachten Angaben können die offizielle Leistungsübersicht der Hochschule (Transcript of Records) ergänzen bzw. präzisieren.
CampusCard
CampusCard:
Die CampusCard ist eine multifunktionale Chipkarte und dient Ihnen während des gesamten Studiums für folgende Zwecke:
- Studierendenausweis
- Ausweis für die Bibliotheken der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
- Ausweis für die Bibliotheken der Universität Heidelberg
- Mensakarte für die Mensen und Caferien des Studierendenwerks Heidelberg
- Kopierkarte für die in der Hochschulen befindlichen Kopiergeräte des Studierendenwerks Heidelberg
- Fahrausweis im Rahmen der Abend- und Wochenendregelung der Verkehrsbetriebe Rhein-Neckar
Weitere Informationen über die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der CampusCard erhalten Sie auf der Informationsseite rund um die CampusCard.
Beratungstage
Nähere Informationen und das Programm erhalten Sie auf der Homepage der Beratungstage.
Der Vorlesungsbetrieb beginnt für alle Studierenden am 16.10.2023.
Vorlesungsende ist am 09.02.2024.
Informationen des Studierendenparlaments
Das Studierendenparlament informiert Euch über die Fakultäten und die dazugehörigen Fächer und Studiengänge.
Mit Eurer Einschreibung werdet Ihr aufgefordert Euch in eine der drei Fakultäten an der Pädagogischen Hochschule einzutragen.
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Studierende in den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen sind durch die Praxisphasen während Ihres Studiums immer wieder an Schulen tätig. Das Infektionsschutzgesetz enthält besondere Vorschriften für die Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Betreute und Betreuer täglich im engen Kontakt miteinander stehen. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern, die bei Risikogruppen (z. B. bei Kindern) schwere Krankheitsverläufe verursachen können. Der unten verlinkte Auszug aus dem Gesetzestext informiert Sie über die vorgesehenen Mitwirkungsverpflichtungen für die Beschäftigten in den Gemeinschaftseinrichtungen (siehe Merkblatt, Anlage 1).
Damit Sie die gesundheitlichen Anforderungen, Mitwirkungsverpflichtungen und Verbote, die in § 34 IfSG dargelegt sind, in eigener Verantwortung umsetzen können, wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren
- über die Erkrankungen, die in § 34 Abs.1 und Abs.3 IfSG aufgezählt sind, und
- über die besonderen Vorkehrungen bei Ausscheidung bestimmter
Krankheitserreger.
Merkblatt und Erklärung für die Beschäftigten in Schulen und Gemeinschafseinrichtungen über die Belehrung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (PDF, ca. 0,12MB)
Mit der Bereitstellung dieses Dokuments kommt die Pädagogische Hochschule ihrer Aufklärungspflicht gemäß § 35 IfSG über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach § 34 IfSG nach.
Die am Ende des Dokuments befindliche Erklärung legen Sie bitte unterschrieben zu Beginn jeder schulpraktischen Tätigkeit an der Praktikumsschule (nicht im Studienbüro oder Praktikumsamt) vor.
Stud.IP - Ihr Online-Lernportal
Stud.IP ist ein internetgestütztes Lehr-/Lernportal zur Unterstützung von Lehrveranstaltungen. Die Lernplattform dient in erster Linie der Organisation und Unterstützung der Lehre und ist über das Internet von überall erreichbar. Sie finden zu zahlreichen Lehrveranstaltungen bspw. Materialien, Diskussionsforen und virtuelle Arbeitsgruppen und Sie können sich über Stud.IP für Lehrveranstaltungen anmelden.
LSF - Ihr Online-Portal zur Studiumsverwaltung
LSF ist eine Plattform für die Studienverwaltung, die das stets aktuelle Vorlesungsverzeichnis mit allen wesentlichen Angaben für die Lehrveranstaltungen eines Semesters enthält.
Das LSF-Portal bietet im einzelnen folgende Funktionen:
- Lehrveranstaltungen suchen und auf Aktualität überprüfen
- Raum- und Personensuche
- Stundenplan individuell gestalten
Weitere Informationen zu den einzelnen Funktionen finden sie unter der Rubrik Online-Funktionen. Der Zugang erfolgt mit den nach Ihrer Immatrikulation vom Rechenzentrum vergebenen Zugangsdaten.
CAMPUS-Portal - Verwaltung persönlicher Daten und Online-Dienste
Das CAMPUS-Portal der Hochschule ist der zentrale Ausgangspunkt zu den studiumsrelevanten Onlinediensten.
Das Campus-Portal bietet im einzelnen folgende Funktionen:
- Einige Anträge können Sie direkt im CAMPUS-Portal online ausfüllen und absenden. Die Bescheide werden nach Bearbeitung im Portal generiert und stehen zum eigenständigen Ausdrucken zur Verfügung.
- Selbstausdruck von Bescheinigungen (Immatrikulations-, Gebühren-, Studienverlaufsbescheinigung)
- Online-Rückmeldung zu jedem Semester
- Ändern persönlicher Daten (z.B. Anschrift)