Fristen (Rückmeldefrist)

Die Rückmeldefrist

für das Sommersemester ist jeweils
ab der zweiten Januarwoche bis zum 15. Februar

für das Wintersemester ist jeweils
ab Anfang Juli bis zum 15. August

Gebühren und Verfahren

Der Semesterbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2023/24 insgesamt 188,85 Euro. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

BeitragsanteilBetrag pro Semester
Verwaltungskosten70,00 €
Studierendenwerk66,00 €
Studierendenschaft12,50 €
Komplementärbeitrag
Semesterticket
35,30 €
Komplementärbeitrag
nextbike-Angebot
02,55 €
Beitrag Theaterflatrate02,50 €

Darüber hinaus können zusätzlich folgende Studiengebühren anfallen:

Art der StudiengebührBetrag pro Semester
Master E-Learning - Vollzeit700,00 €
Master E-Learning - Teilzeit450,00 €
Studiengebühr für
Internationale Studierende
1.500,00 €
Studiengebühr für ein
Zweitstudium
650,00 €

 

Der Beitrag muss für jedes Semester erneut entrichtet werden. Durch die rechtzeitige Zahlung des Semesterbeitrages und ggf. der Studiengebühr bis zum Ende der Rückmeldefrist teilen Sie der Hochschule mit, dass Sie Ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen wollen. Diese Zahlung muss innerhalb der Rückmeldefrist über das CAMPUS-Portal erfolgen. Im Online-Rückmeldezeitraum wird Ihnen im Studienservice die Schaltfläche "Rückmeldung" angezeigt und Sie werden Schritt für Schritt durch den Rückmeldeprozess geführt.

Wer sich nicht ordnungsgemäß zurückmeldet, riskiert die Exmatrikulation bzw. den Verlust des Studienplatzes!

SEPA-Lastschriftverfahren

Im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens ist es erforderlich, dass für die Abbuchung des Semesterbeitrags ein sog. Mandat erteilt wird. Gemäß den SEPA-Richtlinien darf ein Mandat ausschließlich für Ihr eigenes Konto erteilt werden. Die Angabe eines fremden Kontos (z.B. Eltern, Großeltern, sonstige Verwandte) ist nicht zulässig.

Ein Mandat kann immer nur einmal erteilt werden, d.h. für eine erneute Rückmeldung (in das nächste Semester) ist ein neues Mandat zu erteilen.

Bei Erteilung der Lastschrift bzw. des Mandats wird der Abbuchungszeitpunkt genannt (14 Kalendertage nach Erteilung der Lastschrift). Falls der genannte Termin auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, wird der Betrag am darauf folgenden Werktag von Ihrem Konto abgebucht. Bitte sorgen Sie an diesem Tag für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos.

Nach der Rückmeldung

Sobald Sie die Rückmeldefunktion im CAMPUS-Portal vorgenommen haben, sind Sie direkt für das nächste Semester zurückgemeldet.

Abbuchung des Semesterbeitrags
Nach erfolgter Rückmeldung leiten wir gemäß Ihres SEPA-Lastsschriftauftrags Ihre Kontodaten an die Landesoberkasse weiter. Diese wird den Semesterbeitrag sowie ggf. Ihre Studiengebühren zu dem bei der Rückmeldung genannten Datum von Ihrem Konto abbuchen.

Rücklastschrift
Bei unzureichender Deckung Ihres Kontos oder anderen Hinderungsgründen teilt uns die Landesoberkasse eine Rücklastschrift mit. Daraufhin erhalten Sie von uns eine Mahnung mit der Aufforderung, den fälligen Betrag an die in der Mahnung genannte Bankverbindung zu überweisen. Wenn Sie die Mahnung erhalten, haben wir Ihre Rückmeldung bereits storniert.  Für die Bearbeitung der Rücklastschrift und die Mahnung erheben wir eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro.

Falls Sie von Ihrer Bank bereits vor unserer Mitteilung selbst über die nicht erfolgreiche Abbuchung informiert werden, warten Sie bitte trotzdem die Mahnung ab. Eine Änderung der IBAN oder die vorzeitige Stornierung Ihrer Rückmeldung im CAMPUS-Portal ist aus bearbeitungstechnischen Gründen nicht möglich. Wir bitten daher von Anfragen diesbezüglich abzusehen.

Studienbescheinigungen
Ihre Immatrikulationsbescheinigung können Sie sich unmittelbar nach erfolgter Rückmeldung über das CAMPUS-Portal selbstständig ausdrucken.

CampusCard (Studierendenausweis)
Damit Ihre CampusCard (Studierendenausweis) auch für das nächste Semester Gültigkeit besitzt, müssen Sie diese erneut validieren. Beim Validieren wird der alte Gültigkeitszeitraum, welcher auf der Rückseite Ihrer CampusCard aufgedruckt ist, gelöscht und mit dem um ein Semester verlängerten Zeitraum wieder neu bedruckt. Validierungsstationen finden Sie sowohl in der Alten PH (vor der Aula) als auch im Neubau (rechts hinter Haupteingang).

Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen die Validierung erst am Tag nach der Online-Rückmeldung erfolgen kann!

Hinweis:
Mit dem Ausdruck der Immatrikulationsbescheinigung oder der Validierung der CampusCard erwirken Sie keinen Anspruch auf endgültige Immatrikulation. Falls entsprechende Gründe vorliegen, behalten wir uns vor, die Exmatrikulation auch nach erfolgter Rückmeldung auszusprechen.

Rückmeldung während der Prüfungsphase

Prüfungsrechtsverhältnis und Mitgliedschaftsverhältnis (Immatrikulation) bestehen unabhängig voneinander. Für den Besuch von Lehrveranstaltungen sowie die Nutzung von Hochschuleinrichtungen müssen Sie eingeschrieben sein. Für das Ablegen von Prüfungen ist ein Immatrikulationsverhältnis hingegen nicht erforderlich. Lediglich zum Zeitpunkt der Anmeldung und Zulassung zu einer Prüfung muss der Studierendenstatus bestehen. Um Ihr Studium erfolgreich abzuschließen, müssen Sie bis zur Zulassung zur letzten erforderlichen Prüfung (i.d.R. Examensprüfung, Bachelor- oder Masterarbeit) eingeschrieben bleiben. Danach ist eine Rückmeldung nicht mehr erforderlich. Der Erfolg Ihrer Prüfung und die Erteilung des Zeugnisses wird hiervon nicht beeinflusst.

Allerdings: Unmittelbar nach der Exmatrikulation wird der Account zu den Onlinediensten und Webservices der Hochschule gelöscht. Falls während der Prüfungsphase diese Dienste genutzt werden sollen, ist eine Rückmeldung unbedingt erforderlich!

Der Vorteil einer Exmatrikulation ist ganz sicher die Ersparnis bzw. Rückerstattung des Semesterbeitrags. Beachten Sie aber unbedingt auch, dass der Verlust des Studierendenstatus eventuell mit erheblich höheren Kosten für Ihr tägliches Leben (z.B. bei Statuswechsel in der Sozialversicherung) verbunden sein kann. Prüfen Sie daher selbst, ob Sie im Prüfungssemester eingeschrieben bleiben wollen.