Aktuelle Informationen zu Prüfungen
Online-Anmeldung zu Modulprüfungen (über LSF) im Wintersemester 2024/25
16.12.2024 - 17.01.2025
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Eine Anmeldung zur Prüfung in diesem Zeitraum ist verbindlich
- Ohne fristgerechte Anmeldung ist eine Prüfungsteilnahme NICHT möglich.
- Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind
- Als Nachweis für die Anmeldung gilt das pdf- Dokument, das Sie sich in LSF ausdrucken oder abspeichern können
- Eine Anmeldung ist nur im aktuellen Semester gültig, im neuen Semester muss eine neue Anmeldung erfolgen
- Eine Abmeldung von der Prüfung ist nur im o.g. Zeitraum möglich
- Eine Nicht-Teilnahme an der Prüfung ohne triftigen Grund wird mit einem "nicht bestanden" bewertet
- Prüfungsrücktritte erfolgen ausschließlich über das Prüfungsamt (mit Kopie an die:den Prüfenden)9.
- Ein Prüfungsrücktritt gilt für alle im Zeitraum der Krankmeldung angemeldeten Prüfungen!
- Die Bewertungen der Modulprüfungen werden von den Prüfenden eingegeben, nicht vom Prüfungsamt. Nach deren Eingabe sind diese in LSF sichtbar
- Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte sofort mit dem Prüfungsamt in Verbindung
Ausnahmen von der Online-Anmeldung
Aktuell kann KEINE Online-Anmeldung stattfinden für:
- Studiengänge mit älteren Prüfungsordnungen:
Bachelorstudiengang "Frühkindliche und Elementarbildung“, PO 2015
Bachelorstudiengang "Prävention und Gesundheitsförderung", PO 2015
Masterstudiengang "Bildungswissenschaften", PO 2011
Masterstudiengang Ingenieurpädagogik
- Praktika (Anmeldung läuft direkt über das Zentrum für Schulpraktische Studien (ZfS))
- Abschlussarbeiten (Anmeldung läuft direkt über das Zentrale Prüfungsamt)
- Nachprüfungen, die im gleichen Semester stattfinden (werden im Fach organisiert und abgewickelt)
- Nachstudium (Masterzulassung mit Nachstudiumsauflage)
- Nachstudium migrierter Lehrkräfte (gemäß Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums)
- Studierende der Universität Heidelberg (Kooperationsstudiengang M.Ed. Profillinie Lehramt Gymnasium) für Modulprüfungen an der PH Heidelberg
- Studierende der PH Heidelberg M.Ed. Profillinie Lehramt Sekundarstufe I für Modulprüfungen an der Universität Heidelberg
Für diese Ausnahmen gilt das bisherige Anmeldeverfahren (das genaue Procedere können Sie im Fach/Studiengang erfragen).
Anleitungen für Zugang und Nutzung des Online-Verfahrens und aktuelle Informationen finden Sie in unserem Leitfaden (Leitfaden (PDF, ca. 2,0 MB)).
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen oder Problemen an das Prüfungsamt.
Sie haben die Möglichkeit, die Ergebnisse für Ihre erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen online einzusehen.
- Loggen Sie sich in LSF ein.
- Klicken Sie die Rubrik Prüfungsverwaltung an: Hier finden Sie Ihre Notenübersicht.
- Öffnen Sie die Rubrik Notenübersicht. Sie haben nun die Möglichkeit, sich (Klicken auf Info)
- eine Übersicht aller bereits erbrachten Prüfungsleistungen oder
- eine Übersicht aller bereits bestandenen Prüfungsleistungen zu erstellen
- Neben der Online-Einsicht können Sie sich ein PDF ausdrucken.
Am 31.12.2020 sind mit dem Inkrafttreten des Vierten Hochschulrechtsänderungsgesetzes Änderungen im Landeshochschulgesetz (LHG) wirksam geworden. Damit wurde eine gesetzliche Grundlage für Onlinelehre, Onlineprüfungen und Onlinesitzungen geschaffen.
Die Pädagogische Hochschule hat eine neue Richtlinie zu Online-Prüfungen erstellt. Diese Richtlinie können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.ph-heidelberg.de/fileadmin/de/hochschule/qualitaetsmanagement/Dateien/1-SQM/1-QHB/09-Online-Pruefung/Richtlinie_Online-Pruefungen.pdf.
Zur Prüfung angemeldete Studierende erhalten von durchführenden Lehrenden rechtzeitig alle wichtigen Informationen.
Sollten Sie krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktreten bzw. eine Prüfung verschieben müssen, muss das Prüfungsamt unverzüglich informiert werden (Angabe von Name, Matrikelnummer, Studiengang, Fach, Prüfung und Prüfungsdatum). Hierzu ist ein ärztliches Attest erforderlich. Aus diesem Attest muss die sich aus der Krankheit ergebende Beeinträchtigung bei der Anfertigung der Prüfungsleistung hervorgehen (Befundtatsachen). Bitte nutzen Sie hierzu diese Vorlage (PDF, ca. 0,7 MB). Das Prüfungsamt entscheidet auf dieser Grundlage über die Genehmigung Ihres Rücktritts.
Eine Information Ihrer Prüfer:innen sollte zeitgleich erfolgen.
Ausnahme
Wenn Sie krankheitsbedingt Fristverlängerungen für Hausarbeiten, Portfolios etc. beantragen möchten, stellen Sie bitte den Antrag mit entsprechenden Nachweisen direkt bei Ihrer:Ihrem Prüfenden.
Wichtige Voraussetzungen:
Ein Attest muss unverzüglich eingereicht werden (unverzüglich heißt „ohne schuldhaftes Zögern“ – im Normalfall direkt am gleichen Tag).
Das Einreichen eines Attests im Nachhinein ist nicht möglich. Der Arztbesuch muss auch direkt stattfinden – ein ärztliches Attest, ausgestellt Mitte März für einen Krankheitszeitraum im Februar, wird nicht akzeptiert.
Bei unklaren Fällen oder Fragen steht das Prüfungsamt selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung (per Mail oder telefonisch).
Wenn Sie die Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit aus triftigen Gründen oder aufgrund der Erkrankung verlängern möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig den Antrag (PDF, ca. 0,6 MB) (beachten Sie hierzu die Regelung in der für Sie gültigen Prüfungsordnung) und fügen Sie im Krankheitsfall ein ärztliches Attest bei. Bitte nutzen Sie hierzu diese Vorlage (PDF, ca. 0,7 MB).
Anträge auf Zulassung zur Bachelor-/Masterarbeit - Sie finden die Antragsformulare auf unserer Webseite - können per E-Mail oder auch per Post ans Prüfungsamt geschickt, in den Briefkasten des Prüfungsamts im Eingangsbereich der PH (Altbau) eingeworfen oder aber im Student Service Center (SSC) abgegeben werden.
Die entsprechenden E-Mail-Adressen finden auf unserer Webseite unter Kontakt.
Alle Anträge müssen die Unterschriften der:des Antragstellenden und der beiden Betreuer:innen bzw. des Betreuers/der Betreuerin enthalten. Notfalls kann die Betreuungszusage auch per E-Mail-Bestätigung der Prüfer/-innen (hier muss das Thema der Arbeit mit angegeben werden) nachgewiesen werden. In diesen Fall schicken Sie bitte den Antrag auf Zulassung zusammen mit den Mailbestätigungen!
Zur Zeit ist ein Versand von Eingangsbestätigungen leider nicht möglich.
Für Bachelorarbeiten in Studiengängen mit Lehramtsbezug und Masterarbeiten in Lehramtsstudiengängen, die Sie jeweils monatlich bis zum 1. Werktag eines Monats anmelden können, erhalten Sie ca. Mitte des Monats (PDF, ca. 0,01 MB) einen schriftlichen Zulassungsbescheid des Prüfungsamts.
Alle Abschlussarbeiten können auf dem Postweg eingesandt werden. Bitte verwenden Sie hierzu folgende Adresse:
Akademisches Prüfungsamt
Postfach 10 42 40
69032 Heidelberg
Für den Nachweis der rechtzeitigen Einreichung gilt dann der Poststempel - bewahren Sie sicherheitshalber den Einlieferungsbeleg auf. Alternativ dazu können die Arbeiten in den Briefkasten des Prüfungsamts im Eingangsbereich des PH-Altbaus eingeworfen werden (begrenzte Kapazität!).
Nach der Bewertung werden Ihre Arbeiten (inkl. digitalem Medium) von den Prüfer:innen ans Prüfungsamt zurückgegeben. Ein Exemplar Ihrer Abschlussarbeit wird im Prüfungsamt für die Dauer von 3 Jahren archiviert, das zweite, ggf. auch dritte Exemplar kann von Ihnen innerhalb von 3 Monaten, unter Vorlage Ihres Studierendenausweises, im Student Service Center abgeholt werden.
Einsichtnahme:
Im Prüfungsamt ist eine Einsichtnahme in Gutachten für Abschlussarbeiten (Einzeltermine) möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu per E-Mail einen Termin.
Sie haben Fragen...
...zu einem Termin oder einer aktuellen Information? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.