Aktuelle Informationen zu Prüfungen
Online-Anmeldung zu Modulprüfungen (über LSF) im Sommersemester 2023
19.06.2023 - 16.07.2023
Bitte informieren Sie sich nachfolgend über die Details unter:
"Wichtige Informationen zur Online-Prüfungsanmeldung"
Liebe Studierende,
das Online-Anmelde-Verfahren, das im Wintersemester 2021/2022 auf nahezu alle Modulprüfungen der Bachelor-/Masterstudiengänge ausgerollt wurde, hat sich bewährt und wird auch zukünftig weitergeführt.
Die Online-Anmeldung für Studierende ist im Sommersemester 2023 im Zeitraum vom
19.06.2023 – 16.07.2023
möglich /freigegeben.
Eine An-/Abmeldung in diesem Zeitraum ist verbindlich. Eine Prüfungszulassung kann ausschließlich dann erfolgen, wenn die online-Anmeldung über LSF erfolgt ist.
Es ist daher dringend erforderlich, dass sie sich in dem Semester online anmelden, in dem Sie ein Modul abschließen möchten.
Eine angemeldete Prüfung wird mit "nicht bestanden" bewertet, wenn Sie ohne triftigen Grund nicht teilnehmen.
Ausnahmen von der Online-Anmeldung
Aktuell kann KEINE Online-Anmeldung stattfinden für
Studiengänge mit älteren Prüfungsordnungen:
Bachelorstudiengang "Frühkindliche und Elementarbildung“, PO 2015
Bachelorstudiengang "Prävention und Gesundheitsförderung", PO 2015
Masterstudiengang "Bildungswissenschaften", PO 2011
Masterstudiengang Ingenieurpädagogik- Praktika
- Abschlussarbeiten
- Nachstudium (Masterzulassung mit Nachstudiumsauflage)
- Nachstudium migrierter Lehrkräfte (gemäß Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums)
- Studierende der Universität Heidelberg (Kooperationsstudiengang M.Ed. Profillinie Lehramt Gymnasium für Modulprüfungen an der PH Heidelberg
- Studierende der PH Heidelberg M.Ed. Profillinie Lehramt Sekundarstufe I für Modulprüfungen an der Universität Heidelberg
- Studierende der Staatsprüfungsstudiengänge, PO 2011
- Nachprüfungen, die im gleichen Semester stattfinden (Nachprüfungen werden im Fach organisiert und abgewickelt)
Informationen zu Anmeldeverfahren und häufigen Fragen:
Anleitungen für Zugang und Nutzung des Online-Verfahrens finden Sie auch in unserem Leitfaden (PDF, ca. 2,0 MB).
Bitte beachten Sie dringend die folgenden Punkte:
- Die Online-Prüfungsanmeldung ist nur für Modulprüfungen möglich/verpflichtend.
Das Procedere für alle Abschlussarbeiten (Anmeldung/Zulassung/Abgabe/Bewertung) und die Praktikumsorganisation wird beibehalten und läuft weiter direkt über das Prüfungsamt bzw. das Zentrum für Schulpraktische Studien (ZfS). Eine An-/Abmeldung für die oben aufgeführten Modulprüfungen kann ausschließlich im genannten Zeitraum erfolgen und ist damit verbindlich.
Das bedeutet, dass eine Zulassung zu einer Prüfung nur nach erfolgter Anmeldung möglich ist und dass gemäß der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnungen eine angemeldete Prüfung mit "nicht bestanden" bewertet wird, wenn Sie ohne triftigen Grund nicht teilnehmen.
Bitte überprüfen Sie daher in LSF vor (!) Ablauf der An-/Abmeldefrist ganz genau, ob der Anmeldestatus für Ihre Prüfungen korrekt angezeigt wird, und setzen Sie sich im Zweifelsfall sofort mit dem Prüfungsamt in Verbindung.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zum Schluss die Info über Ihre angemeldeten Prüfungen aus LSF auszudrucken (siehe Leitfaden (PDF, ca. 2,0 MB)).Falls Sie die Zulassungsvoraussetzungen für eine Modulprüfung noch nicht erfüllen, werden Sie beim Versuch der Anmeldung eine Fehlermeldung erhalten.
Beispiel: Sie möchten sich für die Modulabschlussprüfung in einem Vertiefungsmodul anmelden, haben aber das entsprechende Basismodul noch nicht erfolgreich abgeschlossen.Im Falle eines krankheitsbedingten Prüfungsrücktritts außerhalb des online-Anmeldezeitraums (Prüfungsrücktritt = keine Teilnahme an der Prüfung im aktuellen Semester) geben Sie bitte unverzüglich im Prüfungsamt Bescheid und reichen Sie ein Attest (mit Befundtatsachen!) ein - eine Attestvorlage finden Sie auf unserer Webseite unter "Formulare und Downloads".
Hausarbeiten/schriftliche Arbeiten
Je nach Anliegen gibt es hier unterschiedliche Verfahrensweisen/Ansprechpartner:innen.
Fristverlängerungen: Bitte stellen Sie den Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei Ihrer:Ihrem Prüfenden.
ABER: Fristverlängerung für Abschlussarbeiten werden nach wir vor im Prüfungsamt beantragt und entschieden.
Alle Prüfungsrücktritte werden im Prüfungsamt bearbeitet, d.h. Sie senden einen Antrag auf Prüfungsrücktritt (unter Nennung des Prüfungsdatums und mit entsprechendem Nachweis – siehe auch Punkt 4 ans Prüfungsamt, mit Kopie an die:den Prüfenden.Nach der Korrektur der Prüfungen werden die Bewertungen von den Prüfenden direkt eingegeben und sind dann für Sie in LSF sofort sichtbar.
Für alle Nachprüfungen und Studiengänge nach älteren Prüfungsordnungen/die oben aufgeführten Ausnahmen gilt das bisherige Anmeldeverfahren (das genaue Procedere können Sie im Fach/Studiengang erfragen) – hierfür gibt es KEIN Online-Verfahren.
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen oder Problemen in Zusammenhang mit Ihrer Prüfungsanmeldung an das Prüfungsamt. Wir werden dann schnellstmöglich nach einer Lösung suchen.
Kontakt per E-Mail:
bachelor☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜vw.ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de (Bachelor-Studiengänge ohne Lehramtsbezug)
ba_lehramtsbezug☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜vw.ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de (Bachelor-Studiengänge mit Lehramtsbezug)
master☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜vw.ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de (Master-Studiengänge ohne Lehramtsbezug)
master_ed☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜vw.ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de (Lehramts-Master-Studiengänge)
Sie erreichen uns auch über die Telefonhotline: 06221 477-555
Montag-Donnerstag: 8:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Persönlich sind wir dienstags von 10:00 – 12:30 Uhr „Gemeinsame Sprechstunde des Prüfungsamtes und Studienbüros“ im Student Service Center (SSC) in Raum 012a (PH-Altbau) für Sie erreichbar.
Ihr Team des Prüfungsamtes
Wichtig:
Bitte beachten Sie die Hausordnung der PH:
Maskenempfehlung statt Maskenpflicht
Die Hochschule verzichtet ab sofort auf die Maskenpflicht in den Hochschulgebäuden und stuft diese auf eine Maskenempfehlung herab. Dies gilt unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands in allen Gebäuden und allen Veranstaltungen.
Gleichwohl empfiehlt es sich vor allem in Situationen, in denen die erforderlichen Abstände von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden können, einen Mund und Nasenschutz zu tragen, da dieser ein wirksamer Weg zum Schutz vor Infektionen (auch mit anderen Atemwegserkrankungen) ist.
Zum 1. Oktober tritt eine Siebte Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg (PDF, ca. 0,1 MB) (32/2022) in Kraft, die bis zum 31.03.2023 gültig ist und einen temporären, für den Zeitraum der Auswirkungen der Corona-Pandemie gültigen Änderungsbedarf für die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen und Modulhandbücher regelt.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Ausführungsbestimmungen (PDF, ca. 0,2 MB), die zu den temporären Änderungen der Studien- und Prüfungsordnungen erlassen wurden.
Wichtige Informationen zu coronabedingt geänderten Fristen für das Ablegen von Prüfungen (z.B. der Vorprüfung) finden Sie im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (PDF, ca. 0,1 MB).
Ihnen allen wünschen wir auch in Zeiten ungewöhnlicher Maßnahme ein erfolgreiches Studium, vor allem aber Gesundheit!
Die PH hat einen Leitfaden für die Durchführung von Online-Prüfungen (PDF, ca. 0,2 MB) erstellt, an dem sich die Durchführung der Modulprüfungen orientieren soll.
Wichtige Informationen für Studierende zu den anstehenden Online-Klausuren, die über Moodle (PDF, ca. 0,05 MB) oder SoSci Survey (PDF, ca. 0,2 MB) durchgeführt werden, sind hier verlinkt, ebenso wichtige Informationen für Lehrende (PDF, ca. 0,6 MB).
Darüber hinaus ist hier auch der Link zur Einwilligungserklärung (PDF, ca. 0,05 MB) zu finden, die bei einer online-Prüfung erforderlich ist.
Wir bitten dringend um Beachtung der Informationen, sofern Sie an einer solchen Klausur teilnehmen oder eine solche durchführen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus die Aktualisierungen in der Siebten Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg (PDF, ca. 0,1 MB) (32/2022), die am 01.10.2022 in Kraft tritt und bis zum 31.03.2023 gültig ist - hier wird der Umgang mit technischen Störungen während einer Online-Prüfung und die Konsequenzen des Abbruchs einer Prüfung ohne wichtigen Grund geregelt.
Umgang mit technischen Störungen während einer Online-Prüfung: in der aktuellen Änderungsordnung wurde der Umgang mit technischen Störungen während einer Online-Prüfung und die Konsequenzen des Abbruchs einer Prüfung ohne wichtigen Grund konkretisiert:
• Die/der Studierende ist verpflichtet, ein technisches Problem während der Prüfung bei der Prüferin / dem Prüfer anzuzeigen. Die/der Studierende ist nach Abbruch der Prüfung verpflichtet darzulegen, dass sie/er das technische Problem nicht zu vertreten hat.
• Wird eine Online-Prüfung von der/dem Studierenden ohne Angabe eines wichtigen Grundes abgebrochen oder ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit eingereicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Neu: Am 31.12.2020 sind mit dem Inkrafttreten des Vierten Hochschulrechtsänderungsgesetzes Änderungen im Landeshochschulgesetz (LHG) wirksam geworden. Die Änderungen betreffen auch Regelungen, mit denen der aktuellen Pandemiesituation Rechnung getragen werden soll. So wird eine gesetzliche Grundlage für Onlinelehre, Onlineprüfungen und Onlinesitzungen geschaffen.
Anträge auf Zulassung zur Bachelor-/Masterarbeit - Sie finden die Antragsformulare auf unserer Webseite - können zur Zeit per E-Mail oder auch per Post ans Prüfungsamt geschickt, in den Briefkasten des Prüfungsamts im Eingangsbereich der PH (Altbau) eingeworfen oder aber im Student Service Center (SSC) abgegeben werden.
Die entsprechenden E-Mail-Adressen finden auf unserer Webseite unter Kontakt.
Alle Anträge müssen die Unterschriften der:des Antragstellenden und der beiden Betreuer:innen bzw. des Betreuers/der Betreuerin enthalten. Notfalls kann die Betreuungszusage auch per E-Mail-Bestätigung der Prüfer/-innen (hier muss das Thema der Arbeit mit angegeben werden) nachgewiesen werden. In diesen Fall schicken Sie bitte den Antrag auf Zulassung zusammen mit den Mailbestätigungen!
Zur Zeit ist ein Versand von Eingangsbestätigungen leider nicht möglich.
Für Bachelorarbeiten in Studiengängen mit Lehramtsbezug und Masterarbeiten in Lehramtsstudiengängen, die Sie jeweils monatlich bis zum 1. Werktag eines Monats anmelden können, erhalten Sie ca. Mitte des Monats (PDF, ca. 0,01 MB) einen schriftlichen Zulassungsbescheid des Prüfungsamts.
Alle Abschlussarbeiten (bitte befestigen Sie in jedem Exemplar auch ein elektronisches Medium, i.e. USB-Stick) können auf dem Postweg eingesandt werden. Bitte verwenden Sie hierzu folgende Adresse:
Zentrales Prüfungsamt
Postfach 10 42 40
69032 Heidelberg
Für den Nachweis der rechtzeitigen Einreichung gilt dann der Poststempel - bewahren Sie sicherheitshalber den Einlieferungsbeleg auf. Alternativ dazu können die Arbeiten in den Briefkasten des Prüfungsamts im Eingangsbereich des PH-Altbaus eingeworfen werden (begrenzte Kapazität!).
Nach der Bewertung werden Ihre Arbeiten (inkl. digitalem Medium) von den Prüfer:innen ans Prüfungsamt zurückgegeben. Ein Exemplar Ihrer Abschlussarbeit wird im Prüfungsamt für die Dauer von 3 Jahren archiviert, das zweite, ggf. auch dritte Exemplar kann von Ihnen innerhalb ½ Jahres, unter Vorlage Ihres Studierendenausweises, im Student Service Center abgeholt werden.
Einsichtnahme:
Im Prüfungsamt ist eine Einsichtnahme in Gutachten für Abschlussarbeiten (Einzeltermine) möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu per E-Mail einen Termin.
In der Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2022/2023 des Kultusministeriums vom 5. September 2022 wird u.A. Folgendes geregelt:
Abschnitt 2 Lehramtsbezogene Studiengänge, Erste Staatsprüfung
§ 6 Für alle lehramtsbezogenen Studiengänge sowie für die Ersten Staatsprüfungen finden die jeweils geltenden Bestimmungen, insbesondere die Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge und die Rahmenvorgabenverordnung berufliche Lehramtsstudiengänge, nach Maßgabe der Besonderheiten der §§ 7 bis 15 Anwendung.
§ 7 Schulpraktische Studien
Von der Dauer der schulpraktischen Studien kann abgewichen werden. Soweit die vorgesehene Regeldauer nicht erreicht wird, müssen die Studierenden schulpraxis-bezogene Ersatzleistungen nachweisen. Diese werden für die Lehrämter Grundschule, Sekundarstufe I und Sonderpädagogik von den Hochschulen und für die Lehrämter Gymnasium und berufliche Schulen vom Kultusministerium festgelegt.
§ 8 Regelstudienzeit
Für Studierende, die im Sommersemester 2020 oder im Wintersemester 2020/2021 in einem Lehramtsstudiengang eingeschrieben waren, gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.
§ 9 Besetzung der Prüfungsausschüsse
Für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung kann ein Prüfungsausschuss auch aus einer oder einem Vorsitzenden und einer weiteren prüfenden Person, die Hochschullehrkraft an der durchführenden Hochschule sein soll, bestehen. Die oder der Vorsitzende muss nicht dem Kultusbereich angehören.
Sie finden unter dem folgenden Link weitere Informationen zum Auslaufen der Prüfungsordnung.
INFORMATIONEN ZU DEN STAATSPRÜFUNGEN DES HERBSTDURCHGANGS 2022
Alle individuellen Prüfungstermine werden nach dem Zulassungstermin in stud.ip hochgeladen (Informationen und Zugangsdaten erhalten Sie per mail).
Maskenempfehlung statt Maskenpflicht
Die Hochschule verzichtet ab sofort auf die Maskenpflicht in den Hochschulgebäuden und stuft diese auf eine Maskenempfehlung herab. Dies gilt unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands in allen Gebäuden und allen Veranstaltungen.
Gleichwohl empfiehlt es sich vor allem in Situationen, in denen die erforderlichen Abstände von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden können, einen Mund und Nasenschutz zu tragen, da dieser ein wirksamer Weg zum Schutz vor Infektionen (auch mit anderen Atemwegserkrankungen) ist.
Die Durchführungsregelungen des Frühjahrsdurchgangs 2022 werden beibehalten, d.h.:
- Die Prüfungen finden unter Wahrung der Abstands- und Hygienevorgaben in der Regel als Präsenzprüfungen statt.
- In Ausnahmefällen kann die Prüfung auch als Teil-Videokonferenz durchgeführt werden (Anwesenheit einer Prüferin/eines Prüfers und der Examenskandidatin/des Examenskandidaten in einem Raum an der Hochschule, Zuschaltung der zweiten Prüferin/des zweiten Prüfers per Videokonferenz). Hierzu ist die Zustimmung der Examenskandidatin/des Examenskandidaten erforderlich.
- Der Prüfungsausschuss kann, in Abweichung von den in den Prüfungsordnungen getroffenen Regelungen (gemäß Abschnitt 2, § 9 der aktuellen Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung), auch nur aus einer vorsitzenden Prüferin/einem vorsitzenden Prüfer und einer weiteren prüfenden Person bestehen. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende muss nicht Angehöriger des Kultusbereichs sein.
- Ein Prüfungsrücktritt aus wichtigem Grund (bei Erkrankung unter Vorlage eines Attests - siehe Vorlage auf der Homepage) ist entsprechend der Regelungen in den Prüfungsordnungen möglich.
Ihnen allen wünschen wir auch in Zeiten ungewöhnlicher Maßnahmen ein erfolgreiches Studium, vor allem aber Gesundheit!
Grundschule LA 2011
Für das Lehramt an Grundschulen (GPO 2011) werden die Zeugnisse voraussichtlich in KW 48 an die im LSF hinterlegte Adresse versandt.
Für den Übergang in den Vorbereitungsdienst in Baden Württemberg werden die Daten (über das Bestehen der Staatsprüfung) zwar direkt an das Regierungspräsidium übermittelt, das Zeugnis (Mehrfertigung) muss jedoch von Ihnen nach Fertigstellung/Erhalt schnellstmöglich nachgereicht werden.
Die Anmeldung zur Staatsprüfung findet auch für den Prüfungsdurchgang im Frühjahr 2022 nur postalisch statt, d.h. Zusendung der Meldeunterlagen per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten des Prüfungsamts im Eingangsbereich der PH Altbau (wenn Sie zum Hauptportal hereinkommen, befindet sich der Briefkasten auf der linken Seite).
Anmeldefrist für die Staatsexamina GPO I/WHRPO I/SPO I: bis spätestens 22.10.2021 (Ausschlussfrist!).
Alle dafür benötigten Dokumente/Vorlagen können Sie sich unter „Meldeformulare (Staatsprüfungen)“ auf unserer HP herunterladen.
Bitte behalten Sie jeweils eine Kopie der von Ihnen abgegebenen ausgefüllten Formulare (die Kopien der Schwerpunktblätter müssen Sie in die Prüfung mitbringen). Falls Unterlagen fehlerhaft oder nicht komplett sind, werden Sie selbstverständlich benachrichtigt.
Werkreal-, Haupt- und Realschule LA 2011
Für das Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen (WHRPO I 2011) werden die Zeugnisse voraussichtlich in KW 48 an die im LSF hinterlegte Adresse versandt.
Für den Übergang in den Vorbereitungsdienst in Baden Württemberg werden die Daten (über das Bestehen der Staatsprüfung) zwar direkt an das Regierungspräsidium übermittelt, das Zeugnis (Mehrfertigung) muss jedoch von Ihnen nach Fertigstellung/Erhalt schnellstmöglich nachgereicht werden.
Die Anmeldung zur Staatsprüfung findet auch für den Prüfungsdurchgang im Frühjahr 2022 nur postalisch statt, d.h. Zusendung der Meldeunterlagen per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten des Prüfungsamts im Eingangsbereich der PH Altbau (wenn Sie zum Hauptportal hereinkommen, befindet sich der Briefkasten auf der linken Seite).
Anmeldefrist für die Staatsexamina GPO I/WHRPO I/SPO I: bis spätestens 22.10.2021 (Ausschlussfrist!).
Alle dafür benötigten Dokumente/Vorlagen können Sie sich unter „Meldeformulare (Staatsprüfungen)“ auf unserer HP herunterladen.
Bitte behalten Sie jeweils eine Kopie der von Ihnen abgegebenen ausgefüllten Formulare (die Kopien der Schwerpunktblätter müssen Sie in die Prüfung mitbringen). Falls Unterlagen fehlerhaft oder nicht komplett sind, werden Sie selbstverständlich benachrichtigt.
Übergangsbestimmungen (geltend bis einschließlich Vorbereitungsdienst 2023)
Verordnungstext angewandt aus § 31 Absatz 2 Sek I PO „Wurde das Lehramtsstudium mit einer Ersten Staatsprüfung nach einer der in § 2
Absatz 1 Nummer 3a genannten Rechtsverordnung abgeschlossen, kann bis einschließlich des im Jahr 2023 beginnenden Vorbereitungsdienstes (…) die Zulassung zum Vorbereitungsdienst auf der Grundlage der drei Fächer (…) erfolgen, die Prüfungsgegenstand der Ersten Staatsprüfung waren.
Detaillierte Informationen finden Sie in der verlinkten Präsentation
Informationen zum Vorbereitungsdienst Sekundarstufe I
Ein weiterer Hinweis: Nach der Einstellung in den Schuldienst kann die Lehrbefähigung in einem abgewählten Nebenfach bzw. dem dritten (oder vierten) studierten Fach nachträglich erworben werden. Die Ausbildung soll dann in der Regel an der Schule erfolgen, an der die Bewerberin oder der Bewerber tätig ist und an dem Seminar, in dessen Bezirk diese Schule liegt. Dies wird noch gesondert in einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden.
Als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen die Seminarleitungen der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte des jeweiligen Standorts für weitere Fragen zur Verfügung.
Sonderpädagogik LA 2011
Für das Lehramt Sonderpädagogik (SPO 2011) werden die Zeugnisse an die in LSF hinterlegte Adresse versandt.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Adresse (LSF) noch aktuell ist und informieren uns ggf. per Mail unter Examen_Sopae(at)vw.ph-heidelberg.de über eine Änderung Ihrer Anschrift.
Für den Übergang in den Vorbereitungsdienst in Baden Württemberg werden die Daten (über das Bestehen der Staatsprüfung) direkt ans Regierungspräsidium übermittelt, d.h. das Zeugnis muss von Ihnen nur nach Fertigstellung/Ausgabe schnellstmöglich nachgereicht werden.