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Aktuelles
Informationen zu Akademischen Prüfungen
(inkl. Informationen zu Online-Klausuren)
Klausurenplan
Den aktuellen Klausurenplan können Sie auf unserer Webseite einsehen, bei Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für evtl. notwendige/unumgängliche „Änderungen am Zeitplan für Klausuren“ beachten Sie bitte diese Verfahrensbeschreibung (PDF, ca. 0,04 MB).
Semesterinformationen Sommersemester 2025
Wie bereits in der Mittwochsmitteilung des Rektorats vom 19.02.2025 mitgeteilt, wird unsere aktuelle Prüfungsdatenbank ab dem Sommersemester 2025 durch die neue Software HISinONE-EXA ersetzt.
Nach der Einführung der neuen Software (voraussichtlicher Start 15.04.2025) wird die Noteneingabe in LSF nicht mehr möglich sein! Alle Noten, die das Wintersemester 2024/25 betreffen und bis zur Systemumstellung in LSF nicht erfasst werden konnten, müssen dem Prüfungsamt gemeldet werden.
Ab dem Prüfungsdurchgang des Sommersemesters 2025 erfolgt die Noteneingabe über das Campusportal HISinONE. Das genaue Procedere der Notenerfassung im Campusportal HISinONE wird in einer Online-Schulung an folgenden Terminen präsentiert:
Montag 02.06.2025 14:00-16:00 Uhr
Freitag 27.06.2025 14:00-16:00 Uhr
Bitte merken Sie sich einen der beiden Termine vor!
Der Schulungslink wird allen Lehrenden rechtzeitig bereitgestellt.
Im Campusportal HISinONE werden für alle Prüfenden Benutzerkonten angelegt. Die Zugangsdaten zum Campusportal werden rechtzeitig an alle Berechtigten übermittelt.
Das bisherige TAN-Verfahren wird abgeschafft:
Um sich im Campusportal (https://campus.ph-heidelberg.de) mit der Rolle "Prüfer:in" anzumelden und die damit verbundenen Funktionen nutzen zu können, ist es notwendig, sich über einen vertrauenswürdigen Weg mit dem Campusportal zu verbinden.
Jede Verbindung zum Campusportal von außerhalb des PH-FuL-Netzes wird bezogen auf diese Rolle als nicht vertrauenswürdig betrachtet. Auch eine Verbindung via Eduroam wird als nicht vertrauenswürdig angesehen. Eine sichere Verbindung erfordert die Nutzung des VPN-Clients der PH.
Die Nutzung ist über folgende Wege möglich:
1. Sie arbeiten an der PH und ihr Computer ist mit dem FuL-Netz verbunden (i. d. R. nur per Netzwerkkabel möglich) oder
2. Sie arbeiten nicht vor Ort, sondern z. B. im HomeOffice, und sind per VPN-Client mit dem FuL-Netz verbunden. Der Verbindungsaufbau zum Campusportal wird dann über die VPN-Verbindung ermöglicht (sog. routing) und das Campusportal erkennt die Verbindung als vertrauenswürdig an.
Den VPN-Client und die Informationen zur Nutzung erhalten Sie rechtzeitig vom Rechenzentrum.
1. Anmeldezeitraum für Modulprüfungen
23.06.2025 - 13.07.2025
Eine An-/Abmeldung in diesem Zeitraum ist verbindlich. Ausschließlich Studierende, die sich in diesem Zeitraum angemeldet haben, können zur Prüfung zugelassen werden (bitte erstellen Sie im Campusportal HISinONE vor! der Prüfung einen Listenausdruck zur Kontrolle)!
2. Für wen/wofür kann aktuell KEINE Online-Anmeldung stattfinden?
• B.A. Bildung im Primarbereich, Bildung im Sekundarbereich und
B.A. Sonderpädagogik nach PO 2015:
Anmeldung erfolgt direkt im Prüfungsamt. Die Studierenden wurden
informiert.
• Masterstudiengang Ingenieurpädagogik
• Abschlussarbeiten (BA/MA-Arbeiten)
• Nachstudium Masterstudierende/ Nachstudium migrierter Lehrkräfte
• Studierende der Uni HD/ der PH HD (Kooperationsstudiengang)
• Nachprüfungen, die im gleichen Semester stattfinden
Wir benötigen von Ihnen dringend die Information, welche Prüfenden für jede angebotene Modulabschlussprüfung als Berechtigte einen Online-Zugang für das Campusportal HISinONE erhalten sollen (i.d.R. Modulverantwortliche + Prüfende); es können in jedem Modul jeweils eine Einzelperson oder auch mehrere Prüfende angelegt werden.
Bitte schicken Sie uns hierfür – sofern noch nicht geschehen – bis spätestens 30.04.2025 die beigefügte Tabelle Prüfungsberechtigung ausgefüllt an zpa-support@vw.ph-heidelberg.de zu.
Falls sich zum SoSe 2025 in Ihrem Fach nichts ändert, genügt eine kurze Mail an zpa-support@vw.ph-heidelberg.de.
Erst wenn in der Prüfungsdatenbank die Berechtigung für ein bestimmtes Modul hinterlegt wird, können die Prüfenden über das Campusportal HISinONE auf das Modul zugreifen und sich dort Listen der angemeldeten Studierenden erstellen (wichtig für die Prüfungszulassung!) bzw. die Prüfungsergebnisse eintragen.
Diese Abfrage ist jedes Semester nötig, da sich die gewünschte fachinterne Zuordnung von Berechtigungen zu Modulprüfungen von Semester zu Semester ändern kann.
Die Studien- und Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge Bildung im Primarbereich, Bildung im Sekundarbereich und Sonderpädagogik vom 17. Juni 2015 enden zum 30.09.2025 (§ 42 Abs. 4 BStPO 2021).
Wenn das Bachelorstudium bis zum 30.09.2025 noch nicht abgeschlossen ist, werden die Studierenden nach Ablauf der Frist automatisch in die Studien- und Prüfungsordnung vom 27. Januar 2021 umgeschrieben.
Ein Weiterstudieren nach der alten Studien- und Prüfungsordnung 2015 ist ab dem 01.10.2025 nicht mehr möglich. Sollten die Studierenden damit nicht einverstanden sein, müssen sie im Studienbüro einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Die Studierenden wurden entsprechend informiert.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – telefonisch oder per Mail (zpa-support@vw.ph-heidelberg.de).
Generell gilt:
- Alle Verlängerungen, die Abschlussarbeiten betreffen, werden im Prüfungsamt bearbeitet und entschieden.
- Alle Verlängerungen, die die übrigen schriftlichen Arbeiten (außer Klausuren) betreffen, werden, unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes, von den zuständigen Prüfer:innen entschieden.
Folgende Regelungen gelten für Abschlussarbeiten und sollten auch bei allen übrigen schriftlichen Arbeiten zugrunde gelegt werden:
- Nachgewiesene Krankheit endet innerhalb der Bearbeitungsfrist = Bearbeitung wird ausgesetzt und der Krankheitszeitraum nach dem Fristende angehängt.
- Nachgewiesene Krankheit innerhalb der Bearbeitungsfrist und darüber hinaus, i.e. z.B. dreiwöchige Erkrankung zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungsfrist = nach Erkrankungsende werden zwei Wochen angehängt
- Krankheitsbeginn 1 Tag vor Ende der Bearbeitungsfrist, z.B. für 2 Wochen = Folge: nach Erkrankungsende wird 1 Tag angehängt.
- Erkrankung am Abgabetag = keine Fristverlängerung mehr möglich
Wichtige Voraussetzungen:
1. Ein Attest (Vorlage unter https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/akademischespruefungsamt/formulare-downloads/) wird unverzüglich eingereicht (unverzüglich heißt „ohne schuldhaftes Zögern“ – im Normalfall direkt am gleichen Tag).
Der Arztbesuch muss auch direkt stattfinden – ein ärztliches Attest, ausgestellt Mitte März für einen Krankheitszeitraum im Februar, wird nicht akzeptiert.
Das Einreichen eines Attests im Nachhinein ist nicht möglich, selbst wenn es zum Zeitpunkt der Erkrankung ausgestellt wurde, da die Regelung der Prüfungsordnung generell auf eine Unverzüglichkeit der Meldung lautet.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den:die Arbeitgeber:in genügt nicht, da Ihnen hier die Entscheidungsgrundlage fehlt (Sie benötigen Befundtatsachen, also die Beschwerden, die an der Prüfung hindern, KEINE Diagnose: d.h. z.B. Magen-Darm-Probleme, aber NICHT die Diagnose Morbus Crohn)
2. Triftige Gründe für eine Verlängerung können ansonsten sein:
Todesfall in der Familie, Krankheit bzw. fehlende Betreuung der Kinder (Kita geschlossen…). Aber auch hier sind Nachweise erforderlich (Meldebescheinigung als Nachweis des gemeinsamen Haushalts, Bestätigung der Kita).
Eine Verlängerung sollte auf max. ½ Bearbeitungszeit begrenzt werden, ansonsten sollte ein Prüfungsrücktritt erfolgen (ohne negative Konsequenzen für den Prüfling) und damit eine Neu-Anmeldung (mit neuem Thema) im nächsten Semester. Für den Prüfungsrücktritt ist das Prüfungsamt zuständig.
Bei unklaren Fällen oder Fragen steht das Prüfungsamt selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung (per Mail oder telefonisch).
Studiengänge mit Lehramtsbezug/Lehramts-Masterstudiengänge
Abschlussarbeiten in Studiengängen mit Lehramtsbezug und Lehramts-Masterstudiengängen können 12x/Jahr, jeweils bis zum 1. Werktag eines Monats angemeldet werden.
Hierfür laden sich die Studierenden einen entsprechenden Antrag auf der Website des Prüfungsamts herunter und reichen den Antrag, ausgefüllt und mit eigener Unterschrift plus den Unterschriften der beiden zukünftigen Gutachter:innen versehen, im Prüfungsamt ein – dies kann, wenn der:dem Studierenden der Datenschutz nicht so wichtig ist, auch in Form eines eingescanntes Formulars per Mail erfolgen.
Wenn die Unterschriften der Gutachter:innen auf dem Formular aus Zeitgründen nicht möglich sind, akzeptiert das Prüfungsamt ausnahmsweise auch eine E-Mail-Bestätigung der:des Betreuenden, aus der der Name der:des Studierenden, das Thema der Abschlussarbeit und die Angabe über Erst-/Zweitbetreuung hervorgeht.
Das Fach/die Fachrichtung, in dem/der die Arbeit verfasst wird, ist durch die Zuordnung der (erst-)prüfenden Person festgelegt; bei einer Bachelorarbeit im Übergreifenden Studienbereich ist die Arbeit dem Übergreifenden Studienbereich zugeordnet.
Bei Masterarbeiten muss unter den Gutachter:innen wenigstens ein:e Hochschullehrer:in sein (egal, ob Erst- oder Zweitbetreuung).
Bei Masterarbeiten im Lehramt Sonderpädagogik muss darüber hinaus das Thema sonderpädagogische Bezüge aufweisen und unter den Gutachter:innen muss eine prüfungsberechtigte Person sein, die Lehre in einem sonderpädagogischen Studienbereich ausbringt.
Nach Eingang des Antrags werden die Voraussetzungen (u.A. Mindest-ECTS, Thema, Prüfungsberechtigung der angegebenen Betreuer:innen) geprüft und ca. Mitte des Monats eine Zulassung zur Abschlussarbeit
schriftlich an die Studierenden versandt – mit Angabe des Abgabedatums: Mitte des 3. Folgemonats bei einer Bachelor-, Mitte des 4. Folgemonats bei einer Masterarbeit.
Verlängerungsanträge (krankheitsbedingt oder aus sonstigen triftigen Gründen) oder Rücktrittsgesuche werden im Prüfungsamt abgegeben und entschieden.
Nach der Abgabe der Abschlussarbeit im Prüfungsamt werden zwei (bei Bachelorarbeiten nach PO 2021 ein) Exemplar(e) an die Gutachter:innen weitergeleitet. Die Bewertung sollte 8 Wochen nicht übersteigen. Danach werden die ans Prüfungsamt übermittelten Bewertungen der Gutachten in der Prüfungsdatenbank erfasst und die Original-Gutachten in der Prüfungsakte abgelegt (für eventuelle Einsichtnahmen). Die zurückgesandten Arbeiten werden archiviert und ggf. überzählige, unbeschriebene Exemplare an die Studierenden zurückgegeben.
Studiengänge ohne Lehramtsbezug
Das Procedere ist vergleichbar – allerdings können hier die Arbeiten (entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnungen) jederzeit angemeldet werden. Es gibt keine durch das Prüfungsamt festgelegten Fristen.
Wichtige Termine/Fristen
Allgemein:
Bewertungen für Prüfungsleistungen sollten fristgerecht in LSF eingetragen bzw. Gutachten für Abschlussarbeiten im Prüfungsamt eingereicht werden.
Mündliche Modulprüfungsergebnisse sollten laut Studien-und Prüfungsordnung innerhalb einer Woche in LSF eingetragen werden, das Verfahren der Bewertung schriftlicher Modulprüfungsleistungen soll acht Wochen nicht überschreiten.
Vorprüfung:
Für das erfolgreiche Erbringen der Leistungen der Vorprüfung bei den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen sind 2 Semester vorgesehen. Wenn diese Leistungen bis zum Ende des 4. Semesters (Corona-bedingt gibt es hier Verlängerungen der Fristen) nicht vorliegen, erfolgt eine Exmatrikulation. Das Prüfungsamt kontrolliert spätestens Anfang Mai im SoSe/Anfang November im WiSe die Fristeinhaltung, d.h. die Prüfungsergebnisse des vorhergehenden Semesters (einschl. Nachprüfungen) müssten bis dahin eingegeben sein.
Abschlussarbeiten:
Alle Bachelorprüfungsleistungen müssen bis zur Aufnahme des Masterstudiums (01.04./01.10.) erbracht sein – aus diesem Grund gibt es eine Häufung von Abgaben von Bachelorarbeiten im März/September.
Masterarbeiten, die noch rechtzeitig vor Ende des Gasthörerstatus im Vorbereitungsdienst bewertet werden müssen, müssen spätestens am 15.01. eingereicht werden, damit die Bewertung bis spätestens Mitte März vorliegt. Daher gibt es auch zu diesem Zeitpunkt eine Häufung abgegebener Arbeiten.
Masterbewerbung:
Die Bewerbungsfristen für Masterbewerbungen sind der 15.05./15.11. eines jeden Jahres.
Für die Bewerbung muss auch eine Übersicht der bisher erbrachten Leistungen eingereicht werden, da eine vorzeitige Zulassung bei entsprechender ECTS-Zahl möglich ist – auch, wenn der Bachelorabschluss noch
nicht vorliegt. Daher ist es auch hierfür wichtig, dass alle bisher erbrachten Prüfungsleistungen in LSF erfasst sind.
Bachelorabschluss:
Bei einer vorzeitigen Masterzulassung muss bis zum 31.01. (Aufnahme des Masterstudiums zum Wintersemester) bzw. 30.06. (Aufnahme des Masterstudiums zum Sommersemester) der Bachelorabschluss nachgewiesen werden/vorliegen. Demzufolge ist auch für diese Termine die Erfassung der bisher erbrachten Prüfungsleistungen in LSF erforderlich.
Vorbereitungsdienst:
Hier gibt es im nur zweisemestrigen hochschulischen Teil des Masterstudiengangs Lehramt Grundschule folgende Besonderheit: Die Ergebnisse der mündlichen und schriftlichen Modulprüfungen von Studierenden, die sich für den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus beworben haben, müssen bis spätestens 15.03. vorliegen, damit rechtzeitig bis zum 31.03. eine Bestehensbescheinigung eingereicht werden kann. Studierende des Masterstudiengangs Lehramt Grundschule, die sich für den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus beworben haben, sind daher verpflichtet, zu Beginn des Wintersemesters ihr Anrecht auf vorgezogene Notenmeldung bei den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern auf dem dafür vorgesehenen Formular anzuzeigen.
Bei den anderen beiden Lehramts-Masterstudiengängen liegt die Verantwortung, sich um ein rechtzeitiges Erbringen der Prüfungsleistung und deren Meldung zu bemühen, bei den Studierenden.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit!
Ihr Team des Prüfungsamts
Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auf der folgenden Webseite des Prüfungsamts:
www.ph-heidelberg.de/zpa-aktuell