Bachelor-und Masterstudiengänge

Unter dieser Rubrik finden Sie links in der Navigation alle Informationen zu Bachelorstudiengängen (mit und ohne Lehramtsbezug) und Masterstudiengängen.

Hinweise zu den Modulprüfungen für die BA/MA-Studiengängen

Dieses Merkblatt dient als Orientierung für die rechtssichere Durchführung von studienbegleitenden Modulprüfungen in allen Bachelor/Master-Studiengängen. Es ist als Ergänzung der jeweiligen gültigen StPO zu verstehen.

Merkblatt Modulprüfung BA MA für Studierende (PDF, ca. 0,4 MB)
Das Merkblatt für Lehrende ist unter Informationen für Prüfer:innen hinterlegt

Wichtige Informationen für alle Bewerber:innen für den Master of Education

Das Bachelorstudium wird bis zur Aufnahme des Masterstudiums abgeschlossen.
Alle Prüfungsleistungen müssen dementsprechend bis zum 31.03./30.09. erbracht sein, i.e. Klausuren müssen bis zu diesem Zeitpunkt geschrieben, mündliche und praktische Prüfungen (auch Praktika) absolviert und schriftliche Arbeiten inkl. der Bachelorarbeit eingereicht sein.
Der spätestmögliche Termin zur Anmeldung der Bachelorarbeit ist daher der erste Werktag im Dezember (Abgabe: 15.03.) bei geplanter Aufnahme des Masterstudiums zum Sommersemester bzw. der erste Werktag im Juni (Abgabe: 15.09.) bei geplanter Aufnahme des Masterstudiums zum Wintersemester.
Wir raten Ihnen jedoch dringend, die Bachelorarbeit schon früher anzumelden, da, im Falle eines Nichtbestehens, ansonsten die Bewerbungsfrist für ein Masterstudium im Folgesemester verpasst wird.

Bitte beachten Sie, dass an der PH Heidelberg der Nachweis Ihres erfolgreichen Bachelorabschlusses bis zum 31.01. (bei Studienbeginn im Wintersemester) bzw. bis zum 30.06. (bei Studienbeginn im Sommersemester) erbracht werden muss (Vorlage Ihres Zeugnisses).
Bei Bachelorabsolventinnen und - absolventen der PH Heidelberg erfolgt eine interne Abfrage zwischen Studienbüro und Prüfungsamt.
Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es erforderlich sein kann, die Bachelorarbeit ggf. vor dem 1.6./1.12. anzumelden, wenn ein Hochschulwechsel geplant ist. Die Nachreichfristen an den Hochschulen unterscheiden sich oft erheblich, sodass der Nachweis des Bachelorzeugnisses eventuell auch früher verlangt werden kann.