Formulare & Downloads Bachelor und Master
Sollten Sie krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktreten bzw. eine Prüfung verschieben müssen, muss das Prüfungsamt unverzüglich informiert werden (Angabe von Name, Matrikelnummer, Studiengang, Fach, Prüfung und Prüfungsdatum). Hierzu ist ein ärztliches Attest erforderlich. Aus diesem Attest muss die sich aus der Krankheit ergebende Beeinträchtigung bei der Anfertigung der Prüfungsleistung hervorgehen (Befundtatsachen). Bitte nutzen Sie hierzu diese Vorlage (PDF, ca. 0,7 MB). Das Prüfungsamt entscheidet auf dieser Grundlage über die Genehmigung Ihres Rücktritts.
Eine Information Ihrer Prüfer:innen sollte zeitgleich erfolgen.
Ausnahme
Wenn Sie krankheitsbedingt Fristverlängerungen für Hausarbeiten, Portfolios etc. beantragen möchten, stellen Sie bitte den Antrag mit entsprechenden Nachweisen direkt bei Ihrer:Ihrem Prüfenden.
Wichtige Voraussetzungen:
Ein Attest muss unverzüglich eingereicht werden (unverzüglich heißt „ohne schuldhaftes Zögern“ – im Normalfall direkt am gleichen Tag).
Das Einreichen eines Attests im Nachhinein ist nicht möglich. Der Arztbesuch muss auch direkt stattfinden – ein ärztliches Attest, ausgestellt Mitte März für einen Krankheitszeitraum im Februar, wird nicht akzeptiert.
Bei unklaren Fällen oder Fragen steht das Prüfungsamt selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung (per Mail oder telefonisch).
Wenn Sie die Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit aus triftigen Gründen verlängern möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig den Antrag (PDF, ca. 0,6 MB) (beachten Sie hierzu die Regelung in der für Sie gültigen Prüfungsordnung) und fügen Sie im Krankheitsfall ein ärztliches Attest bei. Bitte nutzen Sie hierzu diese Vorlage (PDF, ca. 0,7 MB).
Bitte stellen Sie nach Bestehen Ihrer letzten Prüfungsleistung (LSF-Einträge beachten!) einen Antrag auf Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente (Zeugnis, ToR, Urkunde, DS). Hier finden Sie das Antragsformular (PDF, ca.1,8 MB). Wenn Sie möchten, dass Ihr Diploma Supplement einen Hinweis auf zusätzliche Aktivitäten im Kontext Ihres Studiums enthält, können Sie das im Antrag vermerken und Kopien der entsprechenden Bescheinigungen beifügen. Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und werfen Sie das ausgedruckte Formular in den Briefkasten des Prüfungsamtes im Foyer des Altbaus oder geben Sie ihn im Student Service Center (SSC) ab. Sobald Ihre Abschlussdokumente fertiggestellt sind, werden sie Ihnen zugeschickt.
Ergänzende Informationen zu den Abschlussdokumenten Master GS:
Nach Abschluss des hochschulischen Teils Ihres Studiums können Sie eine Bestehensbescheinigung beantragen, die Sie für Ihre Referendariatsbewerbung benötigen.
Nach erfolgreich durchlaufener Ausbildungszeit von zwölf Monaten im Vorbereitungsdienst für das Lehramt Grundschule erhalten Sie von der zuständigen staatlichen Stelle (Lehrerseminar) hierüber eine schriftliche Bestätigung. Diese reichen Sie bitte im Original (zuzügl. einer Kopie) im Prüfungsamt ein, damit wir Ihnen dann Ihre Abschlussdokumente (Masterzeugnis, Masterurkunde, TOR und DS) ausstellen können.
Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit/Ausgabe des Themas:
Das Antragsformular für eine Bachelorarbeit nach BStPO 2015 können Sie unter PO2015 (PDF, ca. 0,7 MB) herunterladen, das Antragsformular für eine Bachelorarbeit nach BStPO 2021 unter PO2021 (PDF, ca. 1,2 MB). Beide Formulare können am PC ausgefüllt und dann unterschrieben ans Prüfungsamt gesandt werden (Abgabe im SSC, Einwurf in den Briefkasten des Prüfungsamts im Eingangsbereich der Alten PH, Versand per Post oder E-Mail an ba_lehramtsbezug(at)vw.ph-heidelberg.de).
Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit/Ausgabe des Themas:
Für alle Lehramts-Masterstudiengänge (Ausnahme: Lehramt Grundschule) füllen Sie bitte dieses Antragsformular (PDF, ca. 0,7 MB) aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es dann ans Prüfungsamt (Abgabe im SSC, Einwurf in den Briefkasten des Prüfungsamts im Eingangsbereich der Alten PH, Versand per Post oder E-Mail an master_ed(at)vw.ph-heidelberg.de).
Für Lehramt Grundschule benutzen Sie bitte diesen GS-Antrag (PDF, ca. 0,9 MB).
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass diejenigen, die den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus beginnen möchten, ihre Masterarbeit bis spätestens 15. Januar abgeben müssen,. Das bedeutet, dass die Masterarbeit spätestens zum 1. September eines Jahres angemeldet werden muss, wenn der Vorbereitungsdienst (im Gasthörerstatus) im Folgejahr angetreten wird.
Ergänzende Informationen zum Thema Abschlussarbeiten (Anmelde-/Zulassung-/Abgabefristen) finden Sie auf unserer Webseite unter "Aktuelles & Termine".
Wichtige Information für Studierende M.Ed. Lehramt Grundschule:
Folgende Fristen sind für diejenigen, die die Möglichkeit des vorgezogenen Zugangs zum Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus wahrnehmen möchten, maßgeblich:
• Die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst muss bis spätestens 1. September des Vorjahres erfolgen. Informationen hierzu finden Sie unter www.lehrer-online-bw.de/vdonline.
• Die Anmeldung der Masterarbeit muss bis spätestens 1. September des Vorjahres erfolgen. Nur dann kann bei einer Bearbeitungszeit von 17 Wochen gemäß § 19 Abs. 5 MStPO und einem Bewertungs-verfahren von 8 Wochen gewährleistet werden, dass die Note rechtzeitig vorliegt. Eine frühere Anmeldung wird empfohlen.
Laut Prüfungsordnung sind Studierende, die sich für den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus beworben haben, verpflichet, zu Beginn des Wintersemesters ihr Anrecht auf vorgezogene Notenmeldung mit diesem Formular (DOCX, ca. 0,04 MB) anzuzeigen.
Weitere Informationen und Richtlinien finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamts beim entsprchenden Lehramt.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Kurze Informationen und die jeweiligen Antragsformulare für die Zulassung zu Bachelor- bzw. Masterarbeiten in Studiengängen ohne Lehramtsbezug finden Sie zusammengestellt auf der Website der Stabsstelle Qualitätsmanagement.
Alle Prüfungs- und Studienordnungen sind in unserem Downloadcenter für Sie hinterlegt.
Bitte beachten Sie auch dringend unsere "Satzung zu guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlichem Fehlverhalten" vom 29.04.2020 (14/2020).
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