Lehramt 2003 Sonderpädagogik

Nach § 34 Abs. 2 der Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik (Sonderpädagogiklehramtsprüfungsordnung I - SPO I) vom 20. Mai 2011 fand für Studierende, die vor dem 30.11.2011 ihr Studium aufgenommen haben, die Verordnung des Kultusministeriumgs über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen (Sonderschullehrerprüfungsordnung I - SPO I) vom 24. August 2003 (Gbl. S. 541, ber. S. 743) in ihrer bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung noch 6 Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung Anwendung.

Diese Übergangsfrist endete demnach mit Ablauf des 30. September 2017. Die Meldung zur Prüfung musste nach Terminplan des Kultusministeriums bis zum Juni 2017 erfolgen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung und der Studienordnung der Pädagogischen Hochschule.