Was ist die Akademische Zwischenprüfung?

Mit der Akademischen Zwischenprüfung (AZP) nach § 8 der Prüfungsordnung GHPO I und RPO I wird der erste Abschnitt Ihres Lehramtsstudiums, das sog. Fundamentum abgeschlossen. Da Studierende nach SPO I in ihrem ersten Studienabschnitt gemäß GHPO I studieren, sind sie von den nachfolgend beschriebenen Regelungen ebenfalls betroffen. Die AZP wird studienbegleitend als so genannte Modulprüfung abgelegt und schließt das Studium des 1. Moduls ab. In einem Modul sind mehrere thematisch zusammenhängende und aufeinander bezogene Lehrveranstaltungen (Seminare, Vorlesungen, Übungen, Praktika etc.) zu Veranstaltungsblöcken (= Module) zusammengefasst, für die jeweils eine Gesamtnote vergeben wird.  Mit einer Modulprüfung wird immer das Studium eines Moduls abgeschlossen.
Art, Umfang und Ablauf der AZP ist in der Akademischen Zwischenprüfungsordnung geregelt.

Welche Prüfungsleistungen müssen erbracht werden?

Um die AZP erfolgreich abzulegen, müssen Sie in drei bestimmten Fächern an einer Prüfung zum jeweiligen Modul 1 des Faches teilnehmen (vgl. unten Tab. 1).

  • Die inhaltlichen Anforderungen an die Modul-1-Prüfungen ergeben sich dabei aus den Inhalten der Lehrveranstaltungen, die dem jeweiligen Modul 1 zugeordnet sind.
  • Als Prüfungsart ist ausschließlich eine 90-minütige Klausur zugelassen.
  • In den Fremdsprachenfächern (Englisch und Französisch) kann zusätzlich zur Klausur auch eine mündliche Prüfung durchgeführt werden.
  • Für die Klausurleistungen der AZP wird nur zwischen „bestanden“ und „nicht bestanden“ unterschieden.


GHPO I


SPO I


RPO I

Allgemeine Pädagogik/Schulpädagogik oder Pädagogische Psychologie

Deutsch oder Mathematik (das nach dem Fundamentum weitergeführte Fach)Deutsch oderMathematik oder Englisch oder Französisch

weiteres Fach

              Tabelle 1: Erforderliche Modul 1-Prüfungen je nach Studiengang

 

Allgemeine Pädagogik/Schulpädagogik oder Psychologie

Eine der drei 90-minütigen Modul-1-Klausuren müssen Sie entweder im kombinierten Fach „Allgemeine Pädagogik/Schulpädagogik“ oder im Fach „Psychologie“ ablegen.

Hinweis:
Falls Sie bei Ihrem ersten Zwischenprüfungsversuch in einem dieser beiden Fächer nicht bestehen sollten, ist der Wiederholungsversuch im selben Fach durchzuführen. Mit anderen Worten: Nach einer nicht bestandenen Zwischenprüfung in Psychologie müssen Sie die Wiederholungsprüfung ebenfalls in Psychologie absolvieren und können nicht zum Fach Allgemeine Pädagogik/Schulpädagogik wechseln (bzw. umgekehrt).

Deutsch oder Mathematik

Studierende nach SPO I (und GPO I) müssen die Klausur zur AZP in Deutsch oder Mathematik ablegen. Wenn Sie sowohl Deutsch als auch Mathematik studieren, dann müssen Sie die Klausur in dem Fach ablegen, das Sie als Hauptfach studieren.

Weiteres Fach

Die AZP ist darüber hinaus in dem Fach, das Sie im Studienbüro als sogenanntes „Weiteres Fach“ haben eintragen lassen, abzulegen. Sie können grundsätzlich alle als Hauptfach, Leitfach oder affines Fach wählbaren Fächer als Weiteres Fach eintragen lassen, mit der Einschränkung, dass Sie für das jeweilige Fach auch tatsächlich immatrikuliert sind. Einschränkend gilt weiterhin, dass Sie ein Fach dann nicht als Weiteres Fach eintragen lassen können, wenn Sie es bereits als Zwischenprüfungsfach aus der Auswahlmenge Deutsch oder Mathematik (GHPO I und SPO I)gewählt haben.

Sie müssen allerdings nur dann ein Weiteres Fach im Studienbüro eintragen lassen, wenn Sie nach den Prüfungsordnungen SPO I (oder GPO I) studieren. 

Welche Fristen gibt es für die Akademische Zwischenprüfung?

Sie müssen die Akademische Zwischenprüfung vollständig, d.h. in allen drei Prüfungsfächern, aller spätestens bis zum Ende des vierten Semesters erfolgreich abgelegt haben. Diese wichtige Frist verlängert sich auch dann nicht, wenn Sie beim ersten Prüfungsversuch in einem Fach nicht bestanden haben und deswegen einen wiederholten Prüfungsversuch unternehmen. Daraus folgt, dass Sie Prüfungen, die Bestandteile der Akademischen Zwischenprüfung sind, im fünften Semester nicht mehr wiederholen können.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass ein Überschreiten dieser 4-Semester-Frist zum Verlust des Prüfungsanspruches und damit zur Exmatrikulation in dem von Ihnen studierten Studiengang führen kann!


Verlust des Prüfungsanspruches

Wenn Sie eine Modulprüfung zweimal, das heißt auch beim Wiederholungsversuch nicht bestanden haben, verlieren Sie den Prüfungsanspruch in dem Studiengang. Das gleiche gilt, wenn Sie die Akademische Zwischenprüfung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von vier Semestern vollständig abgelegt haben.
Wenn Sie die Akademische Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben, so erteilt das Akademische Prüfungsamt einen entsprechenden Bescheid.

Der Verlust des Prüfungsanspruches hat die Exmatrikulation in diesem Studiengang zur Folge!
Ein Studiengangwechsel (z.B. von einem Lehramtsstudium nach GHPO I zu einem Lehramtsstudium nach RPO I bzw. umgekehrt) ist aber an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg grundsätzlich auch dann noch möglich, wenn Sie die Prüfungsberechtigung für einen bestimmten Studiengang verloren haben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Studienbüro.