Was sind Staatsprüfungen?

Von den Akademischen Prüfungen werden die sog. Staatsprüfungen unterschieden. Diese werden in der inhaltlichen und organisatorischen Verantwortung des Landes (vertreten durch die Landeslehrerprüfungsämter) durchgeführt, wobei die Hochschulen lediglich sachverständige PrüferInnen zur Verfügung stellen. An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg können insbesondere folgende Staatsprüfungen abgelegt werden:

  • erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Werkrealschulen
  • erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
  • erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen

Nach den aktuellen Versionen der Staatsprüfungsordnungen GHPO I, RPO I und SPO I gelten bestimmte, sog. abgeschichtete Bestandteile der Staatsprüfung als Akademische Prüfungen.