Lehramt 2011
Unter dieser Rubrik finden Sie links in der Navigation alle Informationen rund um Ihre Prüfungen im Lehramtsstudium nach der Prüfungsordnung 2011 (siehe auch die aktuelle Präsentation (PDF, ca. 0,5 MB) zu den Staatsprüfungen).
- Lehramt Grundschule
- Lehramt Haupt- und Werk-Realschule
- Lehramt Sonderpädagogik
Bitte beachten Sie auch insbesondere unsere Informationen unter Aktuelles und Termine und unsere Vorlagen unter Formulare & Downloads für das Lehramt.
Die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen, Modulhandbücher und -übersichten finden Sie im Downloadcenter.
Nach § 9 Absatz 2 der Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge - RahmenVO-KM vom 27. April 2015 findet für Studierende, die ihr Studium vor dem 1. August 2015 aufgenommen haben, die Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für oben genannten Lehrämter jeweils noch sechs Jahre nach Inkrafttreten der Rahmenvorgabenverordnung Anwendung. Diese Übergangsfrist endet demnach mit Ablauf des 31. August 2021.
Aktuell: In der Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2022/2023 vom 5. September 2022 wird u.A. Folgendes geregelt:
Abschnitt 2 Lehramtsbezogene Studiengänge, Erste Staatsprüfung
§ 6 Für alle lehramtsbezogenen Studiengänge sowie für die Ersten Staatsprüfungen finden die jeweils geltenden Bestimmungen, insbesondere die Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge und die Rahmenvorgabenverordnung berufliche Lehramtsstudiengänge, nach Maßgabe der Besonderheiten der §§ 7 bis 15 Anwendung.
§ 7 Schulpraktische Studien
Von der Dauer der schulpraktischen Studien kann abgewichen werden. Soweit die vorgesehene Regeldauer nicht erreicht wird, müssen die Studierenden schulpraxis-bezogene Ersatzleistungen nachweisen. Diese werden für die Lehrämter Grundschule, Sekundarstufe I und Sonderpädagogik von den Hochschulen und für die Lehrämter Gymnasium und berufliche Schulen vom Kultusministerium festgelegt.
§ 8 Regelstudienzeit
Für Studierende, die im Sommersemester 2020 oder im Wintersemester 2020/2021 in einem Lehramtsstudiengang eingeschrieben waren, gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.
§ 9 Besetzung der Prüfungsausschüsse
Für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung kann ein Prüfungsausschuss auch aus einer oder einem Vorsitzenden und einer weiteren prüfenden Person, die Hochschullehrkraft an der durchführenden Hochschule sein soll, bestehen. Die oder der Vorsitzende muss nicht dem Kultusbereich angehören.
Aufgrund einer Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport BW ergeben sich folgende Regelungen:
- Wenn Sie im letzten Prüfungsdurchgang (Herbst 2021) eine Erste Staatsprüfung nicht bestanden haben, können Sie die Prüfung im Frühjahrsdurchgang 2022 oder letztmalig im Herbst 2022 wiederholen.
- Der letzte offizielle (reguläre) Staatsprüfungsdurchgang findet im Frühjahr 2022 statt.
Das Zeugnisdatum ist der 08.07.2022.
- Wenn Sie
a)die Zulassungsvoraussetzungen für die oben genannte Frühjahrsprüfung nicht erfüllen und daher nicht zugelassen werden können/konnten
b)unsicher sind, ob Sie im vorgegebenen Zeitrahmen (eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile ist nur noch im Herbst 2022 möglich) die Staatsprüfung bestehen können
c)die Staatsprüfung nicht mehr ablegen möchten und einen Wechsel in ein Bachelor-/Masterstudium anstreben
dann finden Sie die entsprechenden Informationen über die Wechselformalitäten in ein Bachelor-/Masterstudium im rechten Block auf dieser Website in unserer Präsentation.
- Für Studierende nach WHRPO I wird die Übergangsfrist für das Absolvieren des Vorbereitungsdienstes in drei Fächern nicht verlängert, d.h. diese Möglichkeit wird letztmalig im Frühjahr 2023 angeboten
Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontaktadressen des Prüfungsamts:
examen_gs_whrs(at)vw.ph-heidelberg.de (für GPO und WHRPO)
examen_sopaed(at)vw.ph-heidelberg.de (für SPO)