Lehramt Haupt- und (Werk-)Realschule PO 2011
Auf den folgenden Seiten haben wir alle wichtigen Infos rund um Ihre Prüfungen zusammengefasst.
Wir freuen uns über Ihr Feedback zu den bereitgestellten Informationen und helfen Ihnen gerne bei Fragen weiter!
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit die Ergebnisse für Ihre erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen online einzusehen (auch für das Lehramt 2011).
- Loggen Sie sich in LSF ein.
- Klicken Sie die Rubrik Prüfungsverwaltung an: Hier finden Sie Ihre Notenübersicht.
- Öffnen Sie die Rubrik Notenübersicht. Sie haben nun die Möglichkeit, sich (Klicken auf Info)
- eine Übersicht aller bereits erbrachten Prüfungsleistungen oder
- eine Übersicht aller bereits bestandenen Prüfungsleistungen zu erstellen
- Neben der Online-Einsicht können Sie sich ein PDF ausdrucken.
Erstes Staatsexamen Lehramt Werkreal-, Haupt-, Realschule
- Landeslehrerprüfungsordnung Lehramt Werkreal-, Haupt-, Realschule
(Hinweis: Mit diesem Link verlassen Sie die Homepage der Pädagogischen Hochschule) - Die Staatsprüfungen liegen in der inhaltlichen und organisatorischen Verantwortung des Landes, vertreten durch die Landeslehrerprüfungsämter
Mündliche Prüfungen im Ersten Staatsexamen (§ 17WHRPO I)
Für das Erste Staatsexamen LA Realschule müssen folgende mündliche Prüfungen absolviert werden:
Erziehungswissenschaft: 30 Minuten, 3 LP
jeweils ca. 50% der Prüfungszeit entfällt auf:
- je einen Schwerpunkt aus den Kompetenzfeldern Erziehen und Unterrichten
- Überblick im Sinne einer Gesamtschau (vgl. Kompetenzen in der Anlage der LLPO)
Psychologie: 20 Minuten, 2 LP
jeweils ca. 50% der Prüfungszeit entfällt auf:
- einen Schwerpunkt aus den Kompetenzfeldern Erziehen oder Unterrichten
- Überblick im Sinne einer Gesamtschau (vgl. Kompetenzen in der Anlage der LLPO)
Hauptfach: 30 Minuten, 3 LP
- Bezug auf die Kompetenzen in der Anlage der LLPO
- zwei Schwerpunkte (ca. Hälfte der Prüfungszeit)
- Überblick über das Fach (restliche Zeit)
Nebenfach 1: 30 Minuten, 3 LP
- Bezug auf die Kompetenzen in der Anlage der LLPO
- zwei Schwerpunkte (ca. Hälfte der Prüfungszeit)
- Überblick über das Fach (restliche Zeit)
Nebenfach 2: 30 Minuten, 3 LP
- Bezug auf die Kompetenzen in der Anlage der LLPO
- zwei Schwerpunkte (ca. Hälfte der Prüfungszeit)
- Überblick über das Fach (restliche Zeit)
Für jede mündliche Prüfung erhalten Sie eine Note, die Ihnen auf Wunsch direkt im Anschluss an Ihre mündliche Prüfung mitgeteilt wird.
Eine mündliche Prüfung ist nicht bestanden, wenn
- sie schlechter als 4,0 bewertet wird
- ggf. bei Täuschung bzw. der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über das Nicht-Bestehen Ihrer Prüfung.
Eine Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Prüfungsleistung zum zweiten Mal nicht bestanden wird. Auch hier erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid und verlieren den Prüfungsanspruch mit der Folge der Exmatrikulation.
Option Erweiterungsfach
Sind Sie für ein Erweiterungsstudium eingeschrieben, kann die Erweiterungsprüfung an die Stelle eines nicht bestandenen Fachs treten wenn,
- im Fach (nach § 6 Absatz 2) die Endnote »ausreichend« (4,0) nicht erreicht und
- in einer Erweiterungsprüfung in einem weiteren Fach im Sinne von § 6 in derselben Prüfungsperiode mindestens »ausreichende« (4,0) Leistungen wurde
Um diese Option zu nutzen, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag beim Landeslehrerprüfungsamt.
Sie können jede mündliche Prüfung einmal wiederholen. Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich, bestandene Prüfungsteile bleiben gültig!
Wiederholung des nicht-bestandenen Prüfungsteils:
- frühestens während der nächsten,
- spätestens während der übernächsten Prüfungsperiode
- Mehrere nicht bestandene Prüfungsteile (einschl. der wissenschaftlichen Arbeit): Wiederholung nur in einer der beiden möglichen Prüfungsperioden (keine Aufteilung auf zwei Prüfungsperioden)
Ein Rücktritt bzw. ein Unterbrechen Ihrer Prüfung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund (z.B. Krankheit) vorliegt.
Die Krankmeldung muss immer so bald als möglich im Landeslehrerprüfungsamt erfolgen, indem Sie sich telefonisch bei uns melden und zusätzlich einen Antrag und ein Ärztliches Zeugnis einreichen. Die entsprechende Vorlage finden Sie unter Formulare & Downloads für das Lehramt.
Die Genehmigung erfolgt ggf. durch das Landeslehrerprüfungsamt. Wird der Rücktritt durch das LLPA genehmigt, gilt die Prüfung als nicht unternommen, ansonsten wird der Prüfungsteil/ werden die Prüfungsteile mit »ungenügend« (6,0) bewertet.
Nachholtermin
Nach einem genehmigten Rücktritt durch das LLPA muss die Prüfung spätestens in der nächsten Prüfungsperiode begonnen oder fortgesetzt werden.
Unter folgenden Umständen gelten besondere Prüfungsbedingungen:
- Studierende, mit einem Kind unter acht Jahren (Personensorge, selber Haushalt, überwiegend allein versorgen)
- Studierende, die mit einer pflegebedürftigen Person, (in gerader Linie verwandt, leben im selben Haushalt, nachweislich allein versorgen)
- Studierende mit länger andauernder Krankheit, chronischer Krankheit, Behinderung (Nachteilsausgleich erfolgt mit Antrag und Formular über die Behindertenbeauftragte und wird durch das LLPA genehmigt)
Bitte beachten Sie, dass eine Nachweispflicht gilt und Änderungen unverzüglich dem LLPA mitgeteilt werden müssen. Greifen die besonderen Prüfungsbedingungen
- ist eine Verlängerung der Fristen für Wiederholungsprüfungen um max. zwei Semester möglich, bzw.
- können einzelne Prüfungsleistungen nach Ablauf der in der Prüfungsordnung hierfür vorgesehenen Fristen abgelegt werden (max. Verlängerung drei Jahre)
Nach dem Staatsexamen
Für die Bewerbung in Baden-Württemberg wird keine vorläufige Notenübersicht ausgestellt, da die Daten direkt elektronisch an das Regierungspräsidium übermittelt werden.
Für die Bewerbung in andere Bundesländer bzw. für die berufliche Bewerbung kann eine vorläufige Notenübersicht notwendig sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen nur in dringenden Fällen und nach Vorlage eines Nachweises (z.B. Kopie der Homepageseite des entsprechenden Regierungspräsidium) eine vorläufige Notenübersicht ausstellen können.
Bitte reichen Sie uns den Nachweis in Kopie mit einem formlosen Anschreiben mit Bitte um Ausstellung der vorläufigen Notenübersicht ein.
Haben Sie alle Prüfungen bestanden, erhalten Sie ein Zeugnis über Ihr Erstes Staatsexamen - bitte beachten Sie den entsprechenden Zeugnistermin.
- persönliche Abholung
Sie können Ihr Zeugnis direkt bei uns im Prüfungsamt abholen (ab wann das möglich ist, veröffentlichen wir rechtzeitig unter Aktuelles & Termine - Überreichung bei der Examensfeier
Mit erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums werden Sie zur Examensfeier eingeladen. Sofern Sie Ihr Zeugnis nicht vorab bei uns abgeholt haben, wird Ihnen das Zeugnis im Rahmen der Feier überreicht. - Versand per Post
Ist es Ihnen nicht möglich, persönlich bei uns vorbei zu kommen oder die Examensfeier zu besuchen, schicken wir Ihnen Ihr Zeugnis gerne zu. Dazu schicken Sie uns bitte 3,75 € in Briefmarken und einen formlosen Antrag mit aktueller Adresse.
Unter der Rubrik Nach dem Studium finden Sie hilfreiche Links und Informationen für die Zeit nach dem Studium.