Die Modulprüfung

Mit einer studienbegleitenden Modulprüfung wird das Studium eines Moduls abgeschlossen. In einem Modul sind mehrere thematische Zusammenhänge und aufeinander bezogene Lehrveranstaltungen (Seminare, Vorlesungen, Übungen, Praktika etc.) zu Veranstaltungsblöcken (=Modulen) zusammengefasst, für die jeweils eine Gesamtnote vergeben wird.

Die Informationen zu den Bereichen bzw. Modulen, in denen Sie studienbegleitende Modulprüfungen ablegen müssen, entnehmen sie bitte dem Modulprüfungs- bzw. Studienplan für das Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen.

Die inhaltlichen Anforderungen in den verschiedenen Modulprüfungen ergeben sich aus den Inhalten der Lehrveranstaltungen, die dem jeweiligen Modul zugeordnet sind. Die Festlegung der Art einer Modulprüfung (z.B. Referat, Klausur, Hausarbeit etc.) liegt im Ermessen der verantwortlichen FachdozentInnen, die dabei entsprechende Bestimmungen der jeweiligen Studienordnung zu beachten haben.

Teilnahme an studienbegleitenden Modulprüfungen

Ob Sie zur Teilnahme an einer bestimmten Modulprüfung berechtigt sind, hängt von Ihrem individuellen Studienprofil (Studiengang, Fachgewichte) und Studienstatus (Vorprüfung bereits abgelegt) ab.

Zur Teilnahme an einer studienbegleitenden Modulprüfung der zweiten Studienstufe (Modul 2) sind Sie nur berechtigt, wenn Sie zuvor die Akademische Vorprüfung (Modul 1) in diesem Studienbereich/ Fach bereits erfolgreich abgelegt haben (vgl. Modulprüfungsplan, Anlage 1 der jeweiligen Akademischen Prüfungsordnung).
Andernfalls muss die Zulassung zu dieser Prüfung nach § 14 APO versagt werden.
In Ausnahme davon gibt es Fächer, in denen keine Akademische Vorprüfung im Modulprüfungsplan vorgesehen ist. In diesem Fall können Sie direkt an der studienbegleitenden Modulprüfung (Modul 2) teilnehmen.

Zur Teilnahme an einer studienbegleitenden Modulprüfung der dritten Studienstufe (Modul 3) sind Sie nur berechtigt, wenn Sie zuvor die Prüfung in Modul 2 in diesem Studienbereich/ Fach bereits erfolgreich abgelegt haben (vgl. Modulprüfungsplan, Anlage 1 der jeweiligen Akademischen Prüfungsordnung).

Weitere Voraussetzugen für die Zulassung zu einer Modulprüfung entnehmen Sie bitte § 14 APO.

Bitte prüfen Sie unbedingt bevor Sie an einer Modulprüfung teilnehmen, ob Sie hierzu berechtigt sind. Wenn Sie an einer Modulprüfung teilnehmen, ohne hierzu berechtigt zu sein, riskieren Sie, dass das Ergebnis der Prüfung nicht anerkannt werden kann!

Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihnen irrtümlich die Berechtigung zur Teilnahme an einer Modulprüfung nicht zuerkannt wurde, so wenden Sie sich bitte zur Klärung des Hintergrundes möglichst umgehend an das Zentrale Prüfungsamthttp://www.ph-heidelberg.de/studium/pruefungsaemter/akademisches-pruefungsamt.html.

Folgende Gründe können dazu führen, dass Sie nicht zur Teilnahme an einer Modulprüfung berechtigt sind:

Sie sind in das Prüfungsfach, in dem Sie die Modulprüfung ablegen wollen, nicht immatrikuliert.

  • Grundsätzlich sind nur diejenigen Studierenden zur Teilnahme an einer Modulprüfung berechtigt, die in dem Fach, dem das geprüfte Modul zugeordnet ist, zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Prüfung auch eingeschrieben sind.
  • Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch, dass Fachwechsel, die Sie während eines Semesters im Studienbüro vornehmen lassen, erst mit Beginn des folgenden Semesters wirksam werden. Sie können anhand Ihrer aktuellen Semesterbescheinigung überprüfen, in welchen Fächern Sie aktuell eingeschrieben sind.

Sie haben vor der Teilnahme an einer studienbegleitenden Modulprüfung die Akademische Vorprüfung in diesem Fach noch nicht abgelegt.

  • In einigen Fächern ist es erforderlich, vor der Teilnahme an einer studienbegleitenden Modulprüfung im zweiten Studienabschnitt in dem geprüften Fach zunächst die Akademische Vorprüfung abzulegen. Dies betrifft folgende Fächer:
    • Erziehungswissenschaften (AVoP Bildungswissenschaften)
    • Psychologie (AVoP Bildungswissenschaften)
    • Hauptfach
    • Nebenfach 1
    • Nebenfach 2
  • Es ist nicht erforderlich, dass Sie die Akademische Vorprüfung insgesamt, das heißt in allen Fächern abgelegt haben, bevor Sie damit beginnen, an Modulprüfungen der AkademischenTeilprüfungteilzunehmen. In Fächern, in denen Sie den ersten Studienabschnitt (d.h. den Studienabschnitt bis zur Akademischen Vorprüfung) bereits ordnungsgemäß durch erfolgreiche Teilnahme an der Akademischen Vorprüfung abgeschlossen haben, sind Sie zur Teilnahme an Modulprüfungen aus dem zweiten Studienabschnitt berechtigt.
  • Dasselbe gilt für solche Fächer, in denen Sie gar keine Akademische Vorprüfung ablegen müssen.

Sie haben vor der Teilnahme an einer Studienbegleitenden Modulprüfung im dritten Studienabschnitt die Modulprüfungen im zweiten Studienabschnitt noch nicht abgelegt.

  • Es gelten die gleichen Bestimmungen wie im vorangegangenen Abschnitt (Teilnahme an Modulprüfungen ohne AVoP)

Die Modulprüfung passt nicht zu Ihrem individuellen Studienprofil.

  • Sie sind grundsätzlich nur zur Teilnahme an solchen Modulprüfungen berechtigt, die Sie aufgrund Ihres individuellen Studienprofils auch ablegen müssen (vgl. Modulprüfungsplan)

Sie haben eine Prüfung im ersten Studienabschnitt als Akademische Vorprüfung in einem Fach abgelegt, ohne dass Sie hierzu verpflichtet waren.

  • Um festzustellen, welche Kombination von studienbegleitenden Modulprüfungen in Ihrem individuellen Fall tatsächlich abzulegen sind, kommt es nicht nur darauf an, ob Sie an der Klausur für die Vorprüfung in einem Fach teilgenommen haben, sondern auch darauf, ob Sie aufgrund Ihres Studienprofils zur Teilnahme an der Akademischen Vorprüfung in diesem Fach verpflichtet waren. Sofern Sie nicht dazu verpflichtet waren, müssen Sie dieselben studienbegleitenden Modulprüfungen ablegen, wie Studierende, die nicht an der Akademischen Vorprüfung teilgenommen haben.

Fristen & Anmeldung

Sie müssen die studienbegleitenden Modulprüfungen spätestens dann vollständig abgelegt haben, wenn Sie sich im Landeslehrerprüfungsamt zum abschließenden Staatsprüfungsblock anmelden.

Eine Anmeldung zu den studienbegleitenen Modulprüfungen beim Akademischen Prüfungsamt ist nicht erforderlich. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen Fachsekretariaten, ob von Seiten der Prüfungsfächer besondere Anmeldeverfahren vorgesehen sind. Die Teilnahme an der Prüfung gilt als verbindliche Anmeldung, d.h. ein nachträglicher Rücktritt von der Prüfung oder ein Rücktritt während der Prüfung ist nicht möglich sondern gilt als misslungener Prüfungsversuch.

Wiederholung einer Modulprüfung

Studienbegleitende Modulprüfungen, die nicht mindestens mit "ausreichend" (4,0) bzw. mit als "nicht mit Erfolg teilgenommen" bzw. "nicht bestanden" bewertet wurden, können einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.

Eine Wiederholung der Prüfung nach § 18 der Akademischen Prüfungsordnung ist nur erlaubt, wenn die Modulprüfung insgesamt nicht bestanden wurde.

Die Wiederholungsprüfungen sollen spätestens im Rahmen des jeweils folgenden Prüfungstermins abgelegt werden.

Verlust des Prüfungsanspruchs

Wenn Sie eine Modulprüfung zweimal, d.h., auch beim Wiederholungsversuch nicht bestanden haben, verlieren Sie den Prüfungsanspruch. 

Wenn Sie eine Modulprüfung im ersten Versuch nicht bestanden haben und die Frist für die Wiederholungsprüfung versäumen, verlieren Sie ebenfalls den Prüfungsanspruch.