Hinweis Modul 2 Prüfung Psychologie

Die Wertigkeit der Modul 2 Prüfung Psychologie für das Examen ist in §20 (1) der Landeslehrerprüfungsordnung geregelt: Dort heißt es "In Psychologie wird die Endnote aus dem arithmetischen Mittel der Noten der studienbegleitenden Modulprüfung in Psychologie und der Note der mündlichen Prüfung berechnet." Die aktuelle Version der WHRPO I 2011 finden Sie hier (Hinweis: mit diesem Link gelangen Sie auf die Seite www.landesrecht-bw.de und verlassen unsere Homepage).

Examen

Studierenden des Lehramts 2011 (WHRPO) können lt. Kultusministerium frühestens im Herbst 2014 zum Examen antreten. Es gibt zwei Termine zur Examensanmeldung (Mai und November).

Wissenschaftliche Arbeit

  • In Lehramt 2011 ist es lt. Prüfungsordnung erforderlich, dass das Thema der wissenschaftlichen Arbeit den Studierenden vor Anmeldung zum Staatsexamen bekannt gegeben wurde (§ 16 (2) WHRPO). Zudem wurde die Bearbeitungszeit von drei auf vier Monate verlängert.
  • Diese Änderungen führen dazu, dass die bisher von vielen Studierenden gewählte Praxis, die Anmeldung der WHA gleichzeitig mit der Anmeldung zum Staatsexamen vorzunehmen, nicht mehr möglich ist.
  • Aufgrund des geschilderten anderen Prüfungsablaufs gibt es zwei Meldetermine (Februar und Juli für die Wissenschaftliche Arbeit)

Wichtiger Hinweis:

Mit der Meldung zur Wissenschaftlichen Arbeit treten die Studierenden in die Prüfung nach §15 (WHRPO) ein. Absatz 3 regelt hier weiter, dass „die Prüfung an der Hochschule abgelegt wird, an der die Zulassung im Studiengang für das entsprechende Lehramt besteht“. Ein Hochschul- oder Fachwechsel ist damit nach der Anmeldung zur Prüfung nicht mehr möglich.