Lehramt Sonderpädagogik PO 2011
Auf den folgenden Seiten haben wir alle wichtigen Infos rund um Ihre Prüfungen zusammengefasst.
Wir freuen uns über Ihr Feedback zu den bereitgestellten Informationen und helfen Ihnen gerne bei Fragen weiter!
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit die Ergebnisse für Ihre erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen online einzusehen (auch für das Lehramt 2011).
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Erstes Staatsexamen Lehramt Sonderpädagogik
- Landeslehrerprüfungsordnung Lehramt Sonderpädagogik
(Hinweis: Mit diesem Link verlassen Sie die Homepage der Pädagogischen Hochschule) - Die Staatsprüfungen liegen in der inhaltlichen und organisatorischen Verantwortung des Landes, vertreten durch die Landeslehrerprüfungsämter
Wissenschaftliche Arbeit (§17 SPO I)
In Lehramt 2011 ist es lt. Prüfungsordnung erforderlich, dass das Thema der wissenschaftlichen Arbeit den Studierenden vor Anmeldung zum Staatsexamen bekannt gegeben wurde (§ 17 (2) SPO I). Damit muss die Anmeldung der WA vor der Anmeldung zum Staatsexamen erfolgen. Dazu gibt es zwei Meldetermine (Februar und Juli, die genauen Termine geben wir rechtzeitig unter Aktuelles & Termine auf unserer Homepage bekannt, die entsprechenden Anmeldeformulare finden Sie unter Formulare & Downloads für das Lehramt. Eine Terminvereinbarung über Stud.IP wie für die mündlichen Examensprüfungen ist nicht notwendig.
Wichtiger Hinweis
Mit der Meldung zur Wissenschaftlichen Arbeit treten die Studierenden in die Prüfung nach §16 (SPO I) ein. Absatz 3 regelt hier weiter, dass „die Prüfung an der Hochschule abgelegt wird, an der die Zulassung im Studiengang für das entsprechende Lehramt besteht“. Ein Hochschul- oder Fachwechsel ist damit nach der Anmeldung zur Prüfung nicht mehr möglich.
Zweck der Wissenschaftlichen Arbeit
Mit der erfolgreichen Anfertigung Ihrer Wissenschaftlichen Arbeit weisen Sie nach, dass Sie ein Thema, auch in Form eines Projekts, selbstständig wissenschaftlich bearbeiten und auswerten können
Fach (gegebenenfalls unter Einbezug fächerverbindender Aspekte)
Für das Lehramt an Sonderschulen können Sie in folgenden Fächern Ihre Wissenschaftliche Arbeit schreiben (ggf. unter Einbezug fachrichtungsübergreifender Aspekte):
- in den sonderpädagogischen Grundlagen oder
- den studierten sonderpädagogischen Handlungsfeldern oder
- der ersten Fachrichtung oder
- der zweiten Fachrichtung oder
- im Fach nach § 6
Thema
Das gewählte Thema Ihrer Wissenschaftlichen Arbeit muss einen „Tätigkeitsfeldsbezug“ (Bildungs- und Erziehungsauftrag) aufweisen I.d.R. legen Sie das Thema in Absprache mit dem Erstkorrektor fest. Das Thema muss vor der Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen durch das Prüfungsamt (vgl. Meldetermine)genehmigt sein. Die genehmigten Themen werden öffentlich bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass das Thema Ihrer eingereichten Arbeit wörtlich mit dem genehmigten Thema übereinstimmen muss!
Bearbeitungszeit
Sie haben 4 Monate Bearbeitungszeit, auf Antrag bei bes. begründeten Ausnahmen gibt es die Option auf max. 2 Monate Verlängerung.
Option
Optional können Sie ergänzend einen etwa 20-minütigen, hochschulöffentlichen Demonstrationsvortrag oder eine Projektpräsentation halten. Die Bewertung geht in die Note der wissenschaftlichen Arbeit ein. Die Wahl ist spätestens bei Vorlage der Arbeit dem Prüfungsamt mitzuteilen!
Korrektoren
Mit der Anmeldung der Wissenschaftlichen Arbeit sind zwei BetreuerInnen vorzuschlagen. Beide müssen auf dem Anmeldeformular angegeben sein und unterschrieben haben
Formalia
- i.d.R. Deutsche Sprache
- gedruckt & gebunden (keine Spiralbindung!) in 2 Exemplaren - einschließlich je einer CD (PDF-Dokument)
- ACHTUNG ab 2019: geben Sie zusätzlich eine 3. CD (PDF-Dokument) zur Archivierung durch das ZPA ab.
Bewertung
Die Wissenschaftliche Arbeit wird benotet, die Bewertung fließt in die Gesamtnote mit ein. Die Wissenschaftliche Arbeit ist mit 10 LP angesetzt. Beide BetreuerInnen fertigen ein schriftliches Gutachtenan, die Note wird erst mit dem Zeugnis bekannt gegeben.
Mündliche Prüfungen im Ersten Staatsexamen (§ 18 SPO I)
Die Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen ist jedes Semester möglich (Mai und November) - die Termine werden rechtzeitig unter Aktuelles und Termine auf unserer Homepage bekannt gegeben. Wichtig: Für die Anmeldung muss ein genehmigtes Thema der Wissenschaftlichen Arbeit (WA) vorliegen, die WA muss also vor den mündlichen Prüfungen angemeldet werden.
Um die Wartezeiten möglichst gering zu halten, gibt eine Terminvergabe über Stud.IP. Diese wird immer ca. 4 Wochen vor den Anmeldeterminen freigeschaltet (Ankündigung unter Aktuelles und Termine)
Nach der Landeslehrerprüfungsordnung haben Sie ab dem 7. Fachsemester die Möglichkeit, die mündlichen Prüfungen Ihres 1. Staatsexamens in Erziehungswissenschaft und Ihrem Fach nach § 6 vorzuziehen.
Voraussetzungen:
- Frühestens ab dem 7. Fachsemester
- genehmigtes Thema der Wissenschaftlichen Arbeit muss vorliegen (paralleles Anmelden der WA und der mdl. Prüfungen ist nicht möglich, aber z.B. Anmeldung der WA im Februar, dann Anmeldung Examen im Mai)
- bestandene studienbegleitende Modulprüfungen in den Studienbereichen Erziehungswissenschaft und im Fach nach § 6 Absatz 2 (Prüfungen aus Modul 2 und 3 aus den anderen Studienbereichen (z.B. Sonderpäd. Förderschwerpunkte) müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden sein)
Die Anmeldezeiträume sind jeweils im Mai und November. Die genauen Termine werden rechtzeitig unter Aktuelles & Termine auf unserer Homepage bekannt gegeben.
Für das 1. Staatsexamen Lehramt Sonderpädagogik müssen folgende Prüfungen absolviert werden:
Mündliche Prüfungen Sonderpädagogik | |
---|---|
1 Prüfung | Erziehungswissenschaft/ 30 Minuten (3 LP) |
1 Prüfung | Fach nach § 6/ 30 Minuten (3 LP) |
3 Prüfungen | Erste Sonderpädagogische Fachrichtung |
1 Prüfung | Zweite Sonderpädagogische Fachrichtung Schwerpunktthemen aus zwei wählbaren Bereichen: Did/ Päd., Psych./ Diagn./ 40 Minuten (3 LP) |
Erziehungswissenschaft (jeweils ca. 50% der Prüfungszeit)
- je einen Schwerpunkt aus den Kompetenzfeldern Erziehen und Unterrichten
- Überblick im Sinne einer Gesamtschau (vgl. Kompetenzen in der Anlage der LLPO)
- thematische Bezüge zu sopäd. Konzepten und Aspekte der individuellen Bildungsplanung
Fach (nach § 6 Abs. 2)
- zwei Schwerpunktthemen aus dem Bereich der inhaltsbezogenen Kompetenzen und fachdidaktischen Kompetenzen (ca. 50% der Prüfungszeit)
- Überblick über das Fach (restliche Zeit)
Erste Sonderpädagogische Fachrichtung
- zwei Schwerpunktthemen (ca. 50% der Prüfungszeit)
- Überblick im Sinne einer Gesamtschau (restliche Zeit). Auf den Bereich bezogene Kompetenzen aus den sonderpädagogischen Grundlagen sowie aus den studierten sonderpädagogischen Handlungsfeldern werden hierbei einbezogen.
Zweite Sonderpädagogische Fachrichtung
- zwei Schwerpunktthemen (Did./Päd./Psych./Diagn.) (ca. 50% der Prüfungszeit)
- Überblick im Sinne einer Gesamtschau hinsichtlich der Kompetenzen in den Bereichen Pädagogik, Didaktik, Psychologie und Diagnostik zu widmen (restliche Zeit)
Für jede mündliche Prüfung erhalten Sie eine Note, die Ihnen auf Wunsch direkt im Anschluss an Ihre mündliche Prüfung mitgeteilt wird.
Eine mündliche Prüfung ist nicht bestanden, wenn
- sie schlechter als 4,0 bewertet wird
- ggf. bei Täuschung bzw. der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über das Nicht-Bestehen Ihrer Prüfung.
Eine Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Prüfungsleistung zum zweiten Mal nicht bestanden wird. Auch hier erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid und verlieren den Prüfungsanspruch mit der Folge der Exmatrikulation.
Option Erweiterungsfach
Sind Sie für ein Erweiterungsstudium eingeschrieben, kann die Erweiterungsprüfung an die Stelle eines nicht bestandenen Fachs treten wenn,
- im Fach (nach § 6 Absatz 2) die Endnote »ausreichend« (4,0) nicht erreicht und
- in einer Erweiterungsprüfung in einem weiteren Fach im Sinne von § 6 in derselben Prüfungsperiode mindestens »ausreichende« (4,0) Leistungen wurde
Um diese Option zu nutzen, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag beim Landeslehrerprüfungsamt.
Ein Rücktritt bzw. ein Unterbrechen Ihrer Prüfung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund (z.B. Krankheit) vorliegt.
Die Krankmeldung muss immer so bald als möglich im Landeslehrerprüfungsamt erfolgen, indem Sie sich telefonisch bei uns melden und zusätzlich einen Antrag und ein Ärztliches Zeugnis einreichen. Die entsprechende Vorlage finden Sie unter Formulare & Downloads für das Lehramt.
Die Genehmigung erfolgt ggf. durch Landeslehrerprüfungsamt. Wird der Rücktritt durch das LLPA genehmigt, gilt die Prüfung als nicht unternommen, ansonsten wird der Prüfungsteil/ werden die Prüfungsteile mit »ungenügend« (6,0) bewertet.
Nachholtermin
Nach einem genehmigten Rücktritt durch das LLPA, muss die Prüfung spätestens in der nächsten Prüfungsperiode begonnen oder fortgesetzt werden.
Unter folgenden Umständen gelten besondere Prüfungsbedingungen:
- Studierende, mit einem Kind unter acht Jahren (Personensorge, selber Haushalt, überwiegend allein versorgen)
- Studierende, die mit einer pflegebedürftigen Person, (in gerader Linie verwandt, leben im selben Haushalt, nachweislich allein versorgen)
- Studierende mit länger andauernder Krankheit, chronischer Krankheit, Behinderung (Nachteilsausgleich erfolgt mit Antrag und Formular über die Behindertenbeauftragte und wird durch das LLPA genehmigt)
Bitte beachten Sie, dass eine Nachweispflicht gilt und Änderungen unverzüglich dem LLPA mitgeteilt werden müssen. Greifen die besonderen Prüfungsbedingungen
- ist eine Verlängerung der Fristen für Wiederholungsprüfungen um max. zwei Semester möglich, bzw.
- können einzelne Prüfungsleistungen nach Ablauf der in der Prüfungsordnung hierfür vorgesehenen Fristen abgelegt werden (max. Verlängerung drei Jahre)
Nach dem Staatsexamen
Für die Bewerbung in Baden-Württemberg wird keine vorläufige Notenübersicht ausgestellt, da die Daten direkt elektronisch an das Regierungspräsidium übermittelt werden.
Für die Bewerbung in andere Bundesländer bzw. für die berufliche Bewerbung kann eine vorläufige Notenübersicht notwendig sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen nur in dringenden Fällen und nach Vorlage eines Nachweises (z.B. Kopie der Homepageseite des entsprechenden Regierungspräsidium) eine vorläufige Notenübersicht ausstellen können.
Bitte reichen Sie uns den Nachweis in Kopie mit einem formlosen Anschreiben mit Bitte um Ausstellung der vorläufigen Notenübersicht ein.
Haben Sie alle Prüfungen bestanden, erhalten Sie ein Zeugnis über Ihr Erstes Staatsexamen - bitte beachten Sie den entsprechenden Zeugnistermin.
- persönliche Abholung
sich Ihr Zeugnis direkt bei uns im Prüfungsamt abzuholen (ab wann das möglich ist, veröffentlichen wir rechtzeitig unter Aktuelles & Termine - Überreichung bei der Examensfeier
Mit erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums werden Sie zur Examensfeier eingeladen. Sofern Sie Ihr Zeugnis nicht vorab bei uns abgeholt haben, wird Ihnen das Zeugnis im Rahmen der Feier überreicht. - Versand per Post
Ist es Ihnen nicht möglich persönlich bei uns vorbei zu kommen oder die Examensfeier zu besuchen, schicken wir Ihnen Ihr Zeugnis gerne zu. Dazu schicken Sie uns bitte 3,60 € in Briefmarken und einen formlosen Antrag mit aktueller Adresse
Unter der Rubrik Nach dem Studium finden Sie hilfreiche Links und Informationen für die Zeit nach dem Studium.