Examen

  • Die SPO I (2011) erlaubt das Vorziehen der Prüfungen in Erziehungswissenschaft und Fach ab dem 7. Fachsemester (§13 Abs. 3, §6 Abs. 2, §5 Abs. 1). Dementsprechend ist die Anmeldung nur für EZW und Fach erstmals im Mai 2014 möglich, sowie im November 2014 und Mai 2015.
  • Ab November 2015 können sich Studierende erstmalig für die Prüfungen der Sonderpädagogischen Fachrichtungen anmelden.

Wissenschaftliche Arbeit

  • In Lehramt 2011 ist es lt. Prüfungsordnung erforderlich, dass das Thema der wissenschaftlichen Arbeit den Studierenden vor Anmeldung zum Staatsexamen bekannt gegeben wurde (§17 (2) SPO I 2011). Zudem wurde die Bearbeitungszeit von drei auf vier Monate verlängert.
  • Diese Änderungen führen dazu, dass die bisher von vielen Studierenden gewählte Praxis, die Anmeldung der WHA gleichzeitig mit der Anmeldung zum Staatsexamen vorzunehmen, nicht mehr möglich ist.
  • Aufgrund des geschilderten anderen Prüfungsablaufs gibt es zwei Meldetermine (Februar und Juli für die Wissenschaftliche Arbeit)
  • Die Anmeldung der WA ist für erstmalig Ende Juli 2014 vorgesehen.

Wichtiger Hinweis:

Mit der Meldung zur Wissenschaftlichen Arbeit und/ oder der Meldung nach §13 SPO I treten die Studierenden in die Prüfung nach §16 (SPO I) ein. Absatz 3 regelt hier weiter, dass „die Prüfung an der Hochschule abgelegt wird, an der die Zulassung im Studiengang für das entsprechende Lehramt besteht“. Ein Hochschul- oder Fachwechsel ist damit nach der Anmeldung zur Prüfung nicht mehr möglich.