Aufnahmeprüfung für die Fächer Kunst und Sport

Allgemeines
Einige Fächer fordern als zusätzliche Zugangsvoraussetzung das Bestehen einer Aufnahmeprüfung. Hierbei wird die Eignung und Motivation des/der Bewerber:in für die besonderen Anforderungen des Studiums und der späteren Lehrtätigkeit in speziellen Fächern überprüft, damit der/die Bewerber:in bereits vor der Aufnahme des Studiums einer Fehlwahl und damit einem möglichen Studienabbruch vorbeugen kann.

WICHTIGE HINWEISE:

  • Das Bestehen der Aufnahmeprüfung oder ggf. die Befreiung hiervon ist spätestens bis zum Bewerbungsende mit Ihrem Abiturzeugnis im Studienbüro nachzuweisen.
  • Die Aufnahmeprüfungen werden unabhängig von der Studienplatzvergabe durchgeführt, d.h. das Bestehen dieser Prüfung bedeutet nicht gleichzeitig die Zulassung zum Studium. Über die Studienplatzvergabe wird erst im jeweiligen Vergabeverfahren zum Studium ab 15.01. bzw. 15.07. eines jeden Jahres entschieden.
  • Die fristgerechte Anmeldung zu diesen fachspezifischen Prüfungen/Befreiung/Teilbefreiung oder Anerkennung der Prüfung anderer Hochschulen/Universitäten erfolgt bei den entsprechenden Fächern. Außerdem erhalten Sie von dort alle weiteren Informationen und Anträge.
  • Falls Sie bereits früher einen Bescheid über das Bestehen bekommen haben behält dieser für das Fach Kunst zwei Jahre, für drei Jahre in dem Fach Sport seine Gültigkeit. Eine erneute Teilnahme innerhalb dieses Zeitraumes ist nicht erforderlich.

 

Kunst

In dem Fach Kunst ist eine Aufnahmeprüfung vor Beginn des Studiums abzulegen oder eine Befreiung einzuholen.

Befreiung von der Teilnahme
Bewerber:innen, die schon ein künstlerisches/gestalterisches Hochschulstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen haben, werden auf Antrag beim Fach und gegen Vorlage ihrer Studienabschlusszeugnisse von der Aufnahmeprüfung befreit.

Bewerber:innen, die das Fach Kunst aus einem nicht abgeschlossenen künstlerischen/gestalterischen Studiengang oder Lehramtsstudiengang einer staatlichen Hochschule an die Pädagogische Hochschule Heidelberg wechseln wollen, können auf Antrag von der Aufnahmeprüfung befreit werden.

Fristen zur Anmeldung

  • für das Sommersemester: 01. November
  • für das Wintersemester: 01. Juni

Ansprechpartnerin im Fachsekretariat
Frau Holweck, Im Neuenheimer Feld 561, 69120 Heidelberg,
Tel.: 06221 477-318, E-Mail an Frau Holweck

Leitfaden zur Aufnahmeprüfung

Sport

In dem Fach Sport ist eine Aufnahmeprüfung vor Beginn des Studiums abzulegen.

Möchten Sie Ihr Studium an der PH Heidelberg aufnehmen, melden Sie sich daher bitte zum untenstehenden Termin zur Aufnahmeprüfung im Fach Sport an! 

Informationen zur Sporteingangsprüfung sowie zur Anerkennung von Abiturleistungen, zurückliegenden und laufenden Aufnahmeprüfungen an anderen Hochschulen und Universitäten erhalten Sie auf der Homepage des Faches Sport

Fristen zur Anmeldung

  • für das Sommer- und  Wintersemester: 15. Mai

Ansprechpartnerin im Fachsekretariat
Frau Kugel, Im Neuenheimer Feld 720, 69120 Heidelberg,
Tel.: 06221 477-605, E-Mail an Frau Kugel

Leitfaden zur Aufnahmeprüfung