Fachliche Voraussetzungen

Vor einem Studium an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg werden Ihre Zeugnisse hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abitur überprüft. Hierfür werden die Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beachtet.

Es empfiehlt sich sehr, sich vorher auf den Webseiten von anabin.de zu informieren, wie Ihre ausländischen Zeugnisse bewertet werden. Sie können auf dieser Webseite über die Wahl Ihres Heimatlandes und der Zeugnisbewertung sehr gut und einfach erkennen, wie Ihr Bildungsabschluss bewertet wird.

Direkter Hochschulzugang
Zeugnisse, die im Heimatland zum Studium berechtigen und dem deutschen Abitur gleichwertig sind, eröffnen einen direkten Hochschulzugang. Dieser kann - wie das deutsche Abitur - zum Studium aller Fachrichtungen berechtigen oder nur das Studium in einem bestimmten Fächerspektrum erlauben (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung).

Die Umrechnung der ausländischen Noten in das deutsche Notensystem erfolgt aufgrund des Beschlusses der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 15.04.1994 in der Fassung vom 18.11.2004 mithilfe der so genannten "Bayerischen Formel". Dazu ist es erforderlich, dass die maximal erreichbare Note der vorgelegten Zeugnisse sowie die unterste Bestehensnote bekannt sind. Welche Zeugnisse für die Notenberechnung herangezogen werden müssen, hat die Kultusministerkonferenz (KMK) entschieden.

Direkte Zulassung entsprechend der Fachrichtung
Wenn an einer staatlichen Universität des Heimatlandes eine Mindeststudienzeit erfolgreich nachgewiesen wird, können diese Zeugnisse den direkten Hochschulzugang an einer deutschen Universität für das bisherige Studienfach und benachbarte Fächer eröffnen (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung). Hierzu müssen Sie nachweisen, welche Fachrichtung Sie in Ihrem Heimatland studiert haben. Falls das gewünschte Studium hinsichtlich Ihres gewählten Hauptfaches an der PH Heidelberg mit der im Heimatland bereits studierten Fachrichtung artverwandt ist, kann die direkte Zulassung zum Studium erfolgen.

Zulassung über Feststellungsprüfung
Ausländische Zeugnisse, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zum Studium berechtigen, aber nicht dem deutschen Abitur entsprechen, erfordern das Bestehen der so genannten Feststellungsprüfung für Universitäten. Die Feststellungsprüfung wird zum Ende des Studienkollegs abgelegt. Für die Aufnahme in ein Studienkolleg muss in einem Aufnahmetest nachgewiesen werden, dass man dem Unterricht in deutscher Sprache mit Verständnis folgen kann. Bei Nichtbestehen des Aufnahmetests können Sie in einen Vorbereitungskurs (Sprachkurs) aufgenommen werden, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen. Das Studienkolleg ist auf zwei Semester angelegt. Die Kurszeit im Studienkolleg kann auf ein Semester verkürzt oder um höchstens zwei Semester verlängert werden.

Falls eine Zulassung zum Studium über die Feststellungsprüfung erfolgen kann, werden Sie für die Teilnahme am Aufnahmetest zum Studienkolleg von uns am internationalen Studienzentrum der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg angemeldet. Nach bestandener Feststellungsprüfung im Schwerpunktkurs S oder G können Sie mit dem Studium an der Pädagogischen Hochschule beginnen.

Weitere Informationen zur Feststellungsprüfung und zu den Schwerpunktkursen finden Sie auf den Seiten des Internationalen Studienzentrums der Universität Heidelberg