Sprachliche Voraussetzungen

Da die Lehrveranstaltungen der Pädagogischen Hochschule Heidelberg in der Regel in deutscher Sprache abgehalten werden, sind gute deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Alle Studienbewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben, müssen daher ihre Deutschkenntnisse nachweisen.

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache müssen im Rahmen der Bewerbung für einen Studienplatz vor Aufnahme des Studiums durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) nachgewiesen werden.
Durch die DSH wird die sprachliche Studierfähigkeit in den Bereichen Hörverstehen, Leseverstehen und wissenschaftssprachliche Strukturen, Textproduktion sowie Mündlicher Ausdruck nachgewiesen. Das Prüfungszeugnis weist das Gesamtergebnis aus mündlicher und schriftlicher Prüfung als DSH-3, DSH-2 oder DSH-1 (Eingangsstufe) aus. Für das Studium an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ist mindestens das Ergebnis DSH-2 erforderlich. 

Sie können sich zur DSH-Prüfung an verschiedenen Hochschulen selbst anmelden. Das Ergebnis der Prüfung legen Sie dann mit dem Antrag auf Zulassung vor.

Von der Deutschen Sprachprüfung sind Personen befreit, die

  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe oder
  • ein Zeugnis der „Zentralen Oberstufenprüfung“ (ZOP), das Große oder das Kleine Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts erworben haben oder
  • die Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München oder
  • die Deutsche Sprachprüfung unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache einer deutschen Hochschule an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben oder
  • das Zeugnis über die bestandene Prüfung "telc Deutsch C 1 Hochschule" oder
  • den Test Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber:innen (TEST-DAF) mit ausreichendem Ergebnis abgeschlossen haben. Erforderlich ist hierbei in allen Bereichen mindestens die Note 4.

Von der Deutschen Sprachprüfung freigestellt werden können

  • Personen, deren Muttersprache Deutsch ist und diese offensichtlich in Wort und Schrift beherrschen oder
  • Personen mit einem im Ausland abgeschlossenen Hochschulstudium, wenn die Immatrikulation zur Durchführung eines Aufbau- oder Zusatzstudiums oder zum Zwecke der Anfertigung einer Dissertation erfolgen soll.

Wo kann ich entsprechende Deutschkenntnisse erwerben?
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg bietet keine Anfängerkurse an. Deutschkenntnisse können Sie z. B. bei Volkshochschulen, privaten Sprachschulen oder Goethe-Instituten erwerben. Manchmal besteht auch die Möglichkeit, an Universitäten in Ihrem Heimatland entsprechende Kurse zu belegen.