Sonderantrag (Härtefall/Verbesserung der Wartezeit)
Für Personen, die einen besonderen Härtefallgrund geltend machen, werden in Auswahlverfahren im ersten Fachsemester 5% der im Studiengang zur Verfügung stehenden Studienplätze reserviert.
Bewerberinnen und Bewerber können außerdem selbst nicht zu vertretende Gründe geltend machen, die den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Sofortige Zulassung in der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte".
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