Auswahlverfahren für den Master of Education Aufbau Lehramt Sonderpädagogik

Die Auswahl von Bewerber:innen erfolgt auf Grund einer Messzahl. Die nach § 20 Abs. 2 HVVO zu bildende Messzahl wird in Punkten festgelegt. Die Punktzahl wird durch Addition der Punktzahlen errechnet, die sich aus der Bewertung der Noten der Lehramtsprüfungen und aus Dienstzeiten an einer öffentlichen Schule oder Sonder- bzw. Förderschule bzw. Tätigkeiten an einer sonderpädagogischen Einrichtung ergeben.

Hinweis: Ein Auswahlverfahren findet nur in dem Fall statt, wenn sich mehr Personen für den Aufbaustudiengang bewerben, als Studienplätze vorhanden sind.

Informationen hierzu und zum Verfahren insgesamt erteilt Ihnen gerne Frau Schäfer aus dem Studienbüro.

I. Bewertung der Noten der Lehramtsprüfungen


Bei Vorliegen der ersten und zweiten Lehramtsprüfung wird die Punktzahl auf Grund einer aus den Gesamtnoten beider Prüfungen gebildeten Durchschnittsnote berechnet.

Ansonsten ist die Note der ersten Lehramtsprüfung maßgebend.

Die Durchschnittsnote wird wie folgt bewertet:

1,0 bis 1,3 = 5 Punkte
1,4 bis 1,7 = 4 Punkte
1,8 bis 2,1 = 3 Punkte
2,2 bis 2,5 = 2 Punkte
2,6 bis 3,0 = 1 Punkt
schlechter als 3,0 = 0 Punkte

II. Bewertung von Dienstzeiten bzw. Tätigkeiten

Bewertet werden Dienstzeiten an einer öffentlichen Schule oder Sonder- bzw. Förderschule bzw. Tätigkeiten an einer sonderpädagogischen Einrichtung.

Die Dienstzeiten bzw. Tätigkeiten von mindestens 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit werden pro halbem Jahr (Schuljahr bzw. Kalenderjahr) mit jeweils einem Punkt berücksichtigt.

Es können max. 5 Punkte vergeben werden.