Auswahlverfahren Master-Studiengänge
Die Studienplatze der Master-Studiengänge werden anhand verschiedener Kriterien vergeben. Die Kriterien sind nicht einheitlich, daher haben wir die Auswahlverfahren getrennt nach Master-Studiengängen aufgelistet.
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg trifft die Entscheidung über die Zulassung auf der Grundlage der Ergebnisse eines Auswahlverfahrens. Am Auswahlverfahren nimmt teil, wer sich form- und fristgerecht um einen Studienplatz beworben hat. Haben sich mehr Personen form- und fristgerecht beworben als Studienplätze zur Verfügung stehen, so vergibt die Pädagogische Hochschule Heidelberg die zur Verfügung stehenden Plätze aufgrund einer Rangliste nach den folgenden Kriterien.
Es werden insgesamt höchstens 15 Punkte vergeben.
1. Bewertung der bisherigen akademischen Leistungen (max. 10 Punkte):
Für die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums gilt folgendes Schema vergeben:
1,0 bis 1,2 = 10 Punkt
1,3 bis 1,5 = 9 Punkte
1,6 bis 1,8 = 8 Punkte
1,9 bis 2,1 = 7 Punkte
2,2 bis 2,4 = 6 Punkte
2,5 bis 2,7 = 5 Punkte
2,8 bis 3,0 = 4 Punkte
3,1 bis 3,3 = 3 Punkte
3,4 bis 3,6 = 2 Punkte
3,7 bis 4,0 = 1 Punkt
4,1 oder weniger = 0 Punkte
2. Bewertung von gesellschaftlichem, kulturellem und/oder sozialem Engagement nach Aufnahme eines ersten berufsqualifizierenden Studiums sowie von zusätzlich zum Studienplan erworbenen Kompetenzen und zusätzlich erbrachten wissenschaftlichen Leistungen (max. 5 Punkte)
Die Übernahme von gesellschaftlicher und sozialer Verantwortung, insbesondere im Rahmen von Tätigkeiten im Bildungsbereich, hochschulische oder außerhochschulische Zusatzqualifikationen, internationale Erfahrungen (z.B. Auslandssemester) und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (z.B. Mitarbeit in Forschungsprojekten) geben besonderen Aufschluss über die Eignung und Motivation für den beantragten Masterstudiengang.
Dies wird anhand der eingereichten Unterlagen von der zuständigen Zulassungskommission nach ihrer Qualität, ihrer Spezifität und ihrem Umfang auf Grundlage von Anlage 1 der Zulassungssatzung, Besonderer Teil, bewertet.
Die Zulassungssatzung finden Sie im Downloadcenter der Hochschule.
Die Studienplätze im Master-Studiengang Bildungswissenschaften werden auf Grundlage der vorliegenden Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums vergeben.
Ein Auswahlverfahren findet nur statt, wenn sich mehr Personen form- und fristgerecht beworben haben als Studienplätze zur Verfügung stehen.
Die Zulassungssatzung finden Sie im Downloadcenter der Hochschule.
Gibt es mehr Bewerber:innen als Studienplätze, werden diese nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben.
Im Auswahlverfahren werden die Abschlussnote des Erststudiums sowie facheinschlägige Tätigkeiten und Vorerfahrungen bewertet. für die Note des Erststudiums werden max. 10 Punkte vergeben, für die Tätigkeiten können max. 5 Punkte erworben werden. Insgesamt können max. 15 Punkte erreicht werden.
1. Durchschnittsnote des Studiums (max. 10 Punkte)
Die Punkte für die Note des Erststudiums werden nach folgendem Schema vergeben:
1,0 bis 1,2 = 10 Punkte
1,3 bis 1,5 = 9 Punkte
1,6 bis 1,8 = 8 Punkte
1,9 bis 2,1 = 7 Punkte
2,2 bis 2,4 = 6 Punkte
2,5 bis 2,7 = 5 Punkte
2,8 bis 3,0 = 4 Punkte
3,1 bis 3,3 = 3 Punkte
3,4 bis 3,6 = 2 Punkte
3,7 bis 4,0 = 1 Punkte
schlechter als 4,1 = 0 Punkte
Es wird die erste Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
2. Bewertung von facheinschlägigen Tätigkeiten (max. 5 Punkte)
Relevante Vorerfahrungen und Tätigkeiten umfassen berufliche sowie außerberufliche Tätigkeiten und wissenschaftliche Aktivitäten, die über die Eignung und Motivation für den angestrebten Studiengang besonderen Aufschluss geben.
Die Vorerfahrungen werden anhand der eingereichten Unterlagen von der Auswahlkommission bewertet. Bei der Bewertung werden die Kriterien Qualität, Spezifität und Umfang der Tätigkeiten zugrunde gelegt.
Die Zulassungssatzung finden Sie im Downloadcenter der Hochschule.
Die Studienplätze im Master-Studiengang Kommunale Gesundheitsförderung werden auf Grundlage der vorliegenden Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums vergeben.
Ein Auswahlverfahren findet nur statt, wenn sich mehr Personen form- und fristgerecht beworben haben als Studienplätze zur Verfügung stehen.
Die Zulassungssatzung finden Sie im Downloadcenter der Hochschule.