Ortsbindung im öffentlichen Interesse

Berücksichtigt werden Bewerber:innen, die einem im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Personenkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebunden sind. Im Auswahlverfahren werden 1% der Plätze vorgehalten.

Zu dem im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebundenen Personenkreis gehören Bewerber:innen,

1. die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbundes angehören oder

2. die einem auf Landesebene gebildeten D- oder D/C- Kader eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbundes angehören

3. die am Wohnort soziale Pflichten, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, wahrnehmen, insbesondere

• Tätigkeit in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes;

• Bestellung zur/m Bewährungshelfer:in, Vormund, Betreuer:in oder Pfleger:in im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs;

• Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer:in im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes;

• Ausübung eines Mandats in einer kommunalen Vertretungskörperschaft, deren Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.