Ortsbindung im öffentlichen Interesse
Berücksichtigt werden Bewerber:innen, die einem im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Personenkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebunden sind. Im Auswahlverfahren werden 1% der Plätze vorgehalten.
Zu dem im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebundenen Personenkreis gehören Bewerber:innen,
1. die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbundes angehören oder
2. die einem auf Landesebene gebildeten D- oder D/C- Kader eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbundes angehören
3. die am Wohnort soziale Pflichten, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, wahrnehmen, insbesondere
• Tätigkeit in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes;
• Bestellung zur/m Bewährungshelfer:in, Vormund, Betreuer:in oder Pfleger:in im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs;
• Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer:in im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes;
• Ausübung eines Mandats in einer kommunalen Vertretungskörperschaft, deren Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.